Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Obdachlosenrecht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung; Anordungsanspruch; Selbsthilfe bei Vorhandensein von Einkünften; Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.07.2012 - M 22 E 12.2813
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VG München, 11.05.2012 - M 22 E 12.2180
Obdachlosenrecht; zuständige Gemeinde für die Unterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Ein am 4. April 2012 gestellter Eilantrag auf vorläufige Unterbringung gegen die Landeshauptstadt München blieb erfolglos (Beschluss des VG München vom 11.5.2012 Az. M 22 E 12.2180).Soweit das Verwaltungsgericht auf ein in der Verfahrensakte M 22 E 12.2180 vorhandenes E-Mail der Bahnhofsmission München verweist (wozu sich die an diesem Verfahren nicht beteiligte Antragsgegnerin nicht hat äußern können), ergibt sich daraus kein Beleg für die vom Verwaltungsgericht angenommene "Verwaltungspraxis" der Antragsgegnerin.
- VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176
Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Dies würde nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176, BayVBl 2003, 343; vom 26.4.1995 - 4 CE 95.1023, BayVBl 1995, 729) wohl (bei Vorliegen der weiteren Vorraussetzungen einer Obdachlosenunterbringung) zur Zuständigkeit der Landeshauptstadt München führen, denn die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr der Obdachlosigkeit liegt dort, wo die Gefahr aktuell eintritt. - VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Dies würde nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176, BayVBl 2003, 343; vom 26.4.1995 - 4 CE 95.1023, BayVBl 1995, 729) wohl (bei Vorliegen der weiteren Vorraussetzungen einer Obdachlosenunterbringung) zur Zuständigkeit der Landeshauptstadt München führen, denn die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr der Obdachlosigkeit liegt dort, wo die Gefahr aktuell eintritt. - VGH Bayern, 21.09.2006 - 4 CE 06.2465
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ). - VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
- VG München, 26.10.2018 - M 22 E 18.5112
Anspruch auf vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft
Eine besondere Beziehung zu einer Gemeinde, die es nachvollziehbar macht, dass gerade dort um Unterbringung nachgesucht wird, so dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann dabei zu der Gemeinde anzuerkennen sein, in der der Betroffene früher gewohnt oder gearbeitet hat, oder zu der Gemeinde, in der Freunde oder Verwandte wohnen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - juris Rn. 18;… B.v. 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729/730;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Juli 2013, Art. 7 Rn. 174, 179). - VG München, 09.03.2017 - M 22 E 17.776
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Rn. 14 Das Ersuchen ist nur ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn sich der Betroffene beispielsweise allein deshalb an einen bestimmten Ort begibt, um dort Obdach zu beantragen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - juris Rn. 18;… B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729/730;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Juli 2013, Art. 7 Rn. 174, 179). - VG München, 26.10.2016 - M 22 E 16.4515
Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft
Eine besondere Beziehung zu einer Gemeinde, die es nachvollziehbar macht, dass gerade dort um Unterbringung nachgesucht wird, so dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann zu der Gemeinde anzuerkennen sein, in der der Betroffene früher gewohnt oder gearbeitet hat, oder zu der Gemeinde, in der Freunde oder Verwandte wohnen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - juris Rn. 18;… B.v. 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729/730;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Juli 2013, Art. 7 Rn. 174, 179).
- VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 1 E 14.572
Sperrung des bisher bewohnten Raumes in der Obdachlosenunterkunft
Ein Anspruch des Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht allerdings nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - KommunalPraxis BY, 2012, 349, B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576; B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073; B.v. 21.9.2006 - 4 CE 06.2465 - juris) . - VG München, 10.05.2017 - M 22 E 17.1791
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Ein entsprechendes Ersuchen kann nur ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich gewertet werden, wenn sich der Betroffene beispielsweise allein deshalb an einen bestimmten Ort begibt, um dort Obdach zu beantragen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - juris Rn. 18;… B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729/730;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Juli 2013, Art. 7 Rn. 174, 179). - VG München, 24.11.2015 - M 22 E 15.4403
Anspruch auf Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Eine besondere Beziehung zu einer Gemeinde, die es nachvollziehbar macht, dass gerade dort um Unterbringung nachgesucht wird, so dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann zu der Gemeinde anzuerkennen sein, in der der Betroffene früher gewohnt oder gearbeitet hat, oder zu der Gemeinde, in der Freunde oder Verwandte wohnen (vgl. zum Ganzen B.v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - Juris Rn. 18;… B.v. 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176 - Juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729/730; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Juli 2013, Art. 7 Rn 174, 179). - VG München, 21.09.2016 - M 22 E 16.4230
Erfolgloser Eilantrag auf Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung
Ein solcher Anspruch und dementsprechend eine Pflicht zum behördlichen Tätigwerden setzt weiter voraus, dass der Betroffene die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. BayVGH, B. v. 21.9.2006 - 4 CE 06.2465 - BayVBl 2007, 439 und B. v. 30.7.2012 - 4 CE 12.1576 - juris Rn. 14).
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