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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11080
VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517 (https://dejure.org/2012,11080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 CE 12.517 (https://dejure.org/2012,11080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 CE 12.517 (https://dejure.org/2012,11080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bürgerbegehren; Begründungsdefizit; Bauleitplanung; Abwägungsausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes - …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass in die Bauleitplanung eingreifende Bürgerbegehren, die ein positives Planungsziel verfolgen, nur dann zulässig sind, wenn dem planenden kommunalen Gremium noch ein Planungsspielraum und damit Abwägungsspielraum von substantiellem Gewicht verbleibt und genügend Alternativen zur Abwägung in der konkreten Planung offen gehalten werden (BayVGH vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 405; vom 11.8.2005 Az. 4 CE 05, 1580 ; vom 28.5.2008 BayVBl 2009, 245;… vom 13.12.2010 DVBl 2011, 308 Rn. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sollen dabei im Interesse der Handhabbarkeit von Bürgerbegehren an die sprachliche Abfassung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, damit auch juristische Laien ein Bürgerbegehren mit Erfolg einreichen können (vgl. BayVGH vom 28.5.2008 a.a.O. Rn. 34 m.w.N.).

    Eine nachträgliche Streichung von Teilen der Fragestellung wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus (vgl. BayVGH vom 28.5.2008 a.a.O. Rn. 34), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es den Unterzeichnern mindestens auch um die Ausweisung der Grünfläche ging.

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass in die Bauleitplanung eingreifende Bürgerbegehren, die ein positives Planungsziel verfolgen, nur dann zulässig sind, wenn dem planenden kommunalen Gremium noch ein Planungsspielraum und damit Abwägungsspielraum von substantiellem Gewicht verbleibt und genügend Alternativen zur Abwägung in der konkreten Planung offen gehalten werden (BayVGH vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 405; vom 11.8.2005 Az. 4 CE 05, 1580 ; vom 28.5.2008 BayVBl 2009, 245; vom 13.12.2010 DVBl 2011, 308 Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961

    Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass in die Bauleitplanung eingreifende Bürgerbegehren, die ein positives Planungsziel verfolgen, nur dann zulässig sind, wenn dem planenden kommunalen Gremium noch ein Planungsspielraum und damit Abwägungsspielraum von substantiellem Gewicht verbleibt und genügend Alternativen zur Abwägung in der konkreten Planung offen gehalten werden (BayVGH vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 405; vom 11.8.2005 Az. 4 CE 05, 1580 ; vom 28.5.2008 BayVBl 2009, 245;… vom 13.12.2010 DVBl 2011, 308 Rn. 33).
  • VGH Hessen, 30.11.2015 - 8 A 889/13

    Bürgerbegehren

    Für eine "wohlwollende" oder geltungserhaltende Auslegung des Bürgerbegehrens ist daher kein Raum (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 CE 12.517 - juris, Rdnr. 28 f.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rdnr. 25).
  • VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung

    Auszugehen ist dabei vom Wortlaut der Fragestellung (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180).

    Entscheidend ist jedoch, wie Sinn und Zweck des Bürgerbegehrens von den Unterzeichnern mit Blick auf Fragestellung und Begründung verstanden werden können (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180).

    Es werden nicht nur Eckpunkte gesetzt (vgl. dazu BayVGH, B. v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris), vielmehr wird der spätere Abwägungsvorgang durch die Vorabfestlegung in unzulässiger Weise beschnitten (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Diese muss zwar ihrem Inhalt nach alle in der Fragestellung aufgeführten Teilaspekte abdecken (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180 Rn. 25).
  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

    Rn. 25 Die Begründung des Bürgerbegehrens geht auf den Inhalt der ersten Teilfrage und deren Konsequenz an keiner Stelle ein (vgl. zu einer insoweit vergleichbaren Fallgestaltung einer defizitären Begründung bezüglich eines gewichtigen Teils der Fragestellung auch BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 25 ff.).

    Da auf den Unterschriftslisten eine Begründung zur ersten Teilfrage nicht enthalten ist, liegt zudem hierzu ein völliger Begründungsausfall vor, der im Hinblick auf den von Art. 18a Abs. 4 GO verfolgten Zweck der Begründungspflicht auch wohl für sich genommen schon zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 27).

    Eine nachträgliche Streichung von Teilen der Fragestellung wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es den Unterzeichnern auch um den Inhalt der ersten Teilfrage ging (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 34;… U.v. 28.5.2007 - 4 BV 07.1981 - juris Rn. 34).

  • VG Weimar, 28.11.2018 - 3 K 213/17

    Bürgerbegehren: Unzulässigkeit der Klage einer stellv. Vertrauensperson neben der …

    Rn. 39 Die Grenze zwischen Vorgabe eines Rahmens und unzulässiger Beschränkung des Abwägungsvorgangs ist eine Frage des Einzelfalls (BayVGH, Beschluss vom 16.04.2012, 4 CE 12.517, juris, Rn. 29; VG Ansbach…, Beschluss vom 06.03.2018, AN 4 E 18.00219, juris, Rn. 72).

    Rn. 41 Zwar sind Bürgerbegehren auslegungsbedürftig und auslegungsfähig, wobei an die sprachliche Abfassung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, damit auch juristische Laien ein Bürgerbegehren mit Erfolg einreichen können (BayVGH…, Urteil vom 28.05.2008, a.a.O., Rn. 34; Beschluss vom 16.04.2012, a.a.O., Rn. 30).

  • VG Ansbach, 06.03.2018 - AN 4 E 18.00219

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Vorstehendes gelte auch, wenn die Begründung der Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild (defizitäres Bürgerbegehren vgl. VGH München, B.v. 16.4.2012, Az. 4 CE 12.517 - juris Rn. 25) vom maßgeblichen Sachverhalt vermittele (VG Ansbach, U.v. 6.7.2006, Az. AN 4 K 06.00437).

    Rn. 66 Die Bestimmung der Grenze zwischen der zulässigen "Vorgabe eines Rahmens" und der unzulässigen "Beschränkung des Abwägungsvorgangs selbst" ist eine Frage des Einzelfalles (VGH München, B.v. 16.4.2012, Az. 4 CE 12.517 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

    Wird die Einleitung eines neuen Planungsprozesses begehrt, muss das hinreichend bestimmt zum Ausdruck kommen, etwa durch konkrete Benennung der Ziele in Form von Rahmenfestlegungen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2005 - 4 CE 05.1961 - juris Rn. 28;… B.v. 20.12.2021, a.a.O., Rn. 22), die noch nicht gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) verstoßen (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VerfG Hamburg, 08.12.2023 - HVerfG 4/22

    Erfolgreicher Antrag gegen Durchführung des Volksbegehrens "Rettet Hamburgs Grün …

    Voraussetzung ist hiernach allerdings, dass diese einen Planungsspielraum von substanziellem Gewicht belassen und damit genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange offen halten, um ein rechtmäßiges Abwägungsergebnis zu ermöglichen (…vgl. dazu nur VGH München, Urt. v. 28.5.2008, 4 BV 07.1981, juris Rn. 32 m.w.N.; Beschl. v. 16.4.2012, 4 CE 12.517, juris Rn. 28 ff. m.w.N.;… ferner die Übersicht bei Durinke, Bürgerentscheide in der Bauleitplanung, 2011, S. 155 ff.).
  • VG München, 13.06.2012 - M 7 K 11.4737
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 16. April 2012 - 4 CE 12.517 - Rz 29 f. m.w.N.) sind in die Bauleitplanung eingreifende Bürgerbegehren, die ein positives Planungsziel verfolgen, nur dann zulässig, wenn dem planenden kommunalen Gremium im Einzelfall noch ein Planungsspielraum und damit Abwägungsspielraum von substantiellem Gewicht verbleibt und genügend Alternativen zur Abwägung in der konkreten Planung offen gehalten werden.

    Das ist vorliegend der Fall, weil das Bürgerbegehren anders als in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (4 CE 12.517) das Planungsziel nicht verbindlich vorgibt und nicht unter Vorwegnahme der Verfahrensergebnisse auf die bloße Übernahme der vom Investor vorgelegten Planung gerichtet ist, sondern auf einen bloßen Aufstellungsbeschluss bzw. die Einleitung der notwendigen Planungsverfahren.

  • VG Schleswig, 15.11.2019 - 6 B 42/19

    Einstweilige Anordnung im Verfahren zur Feststellung der Zulässigkeit eines …

    Auszugehen ist dabei vom Wortlaut der Fragestellung (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 11. November 2015 - W 2 K 14.1125 -, juris Rn. 40; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 CE 12.517 -, juris Rn. 29).

    Entscheidend ist jedoch, wie Sinn und Zweck des Bürgerbegehrens von den Unterzeichnern mit Blick auf Fragestellung und Begründung verstanden werden können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 CE 12.517 -, juris Rn. 30).

  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von …

  • VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070

    Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines …

  • VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

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