Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.10.2015 - 4 CE 15.2102 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbringung eines Obdachlosen zur Abwehr der Gefahr für Leib oder Leben durch die zuständige Behörde als Amtshandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbringung eines Obdachlosen zur Abwehr der Gefahr für Leib oder Leben durch die zuständige Behörde als Amtshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176
Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 4 CE 15.2102
Maßgeblich ist also nicht, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er obdachlos geworden ist (BayVGH vom 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546
Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung
Auf diese Betrachtungsweise, wonach es für die Zuständigkeitsbestimmung auf den aktuell bestehenden Zustand der Obdachlosigkeit ankommt, nehmen auch die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Senats Bezug, indem sie auf das Moment des Gefahreneintritts verweisen (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; B.v. 9.10.2012 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - NVwZ-RR 2017, 309; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575). - OVG Sachsen, 26.01.2016 - 3 B 358/15
Obdachlosigkeit; Unterbringung; örtliche Zuständigkeit; Ort des gewöhnlichen …
Rn. 5 Örtlich zuständig zur Abwehr der mit der Obdachlosigkeit verbundenen Gefahr für Leben und Gesundheit ist - anders als das Verwaltungsgericht meint - jedoch nicht die Gemeinde, in der diese Gefahr erstmals eingetreten ist, sondern die Gemeinde, in der diese Gefahr aktuell eingetreten ist (so wohl auch BayVGH, Beschl. v. 9. Oktober 2015 - 4 CE 15.2102 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach …
Auf die Frage, ob das Fehlen einer Unterkunft auf einem individuell vorwerfbaren Verhalten beruht, kann es im Übrigen nach den allgemeinen Grundsätzen des Sicherheitsrechts nicht ankommen (BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2;… Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, 40; Ruder, KommJur 2020, 401/404).
- VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft
Die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr liegt deshalb dort, wo die Gefahr eintritt, also wo der Betreffende obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B. v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m. w. N.). - VG München, 26.10.2018 - M 22 E 18.5112
Anspruch auf vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft
Maßgeblich ist insoweit nicht, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war, oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er aktuell obdachlos geworden ist (BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297; B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102; B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023).Ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem Verschulden des Antragstellers beruht ist aus sicherheitsrechtlicher Sicht nicht zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris).
- VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
Unzumutbarkeit der Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft bei fehlendem …
Zwischen den Beteiligten unstreitig ist eine solche durch die drohende Obdachlosigkeit der Antragstellerin gegeben (vgl. statt aller: VGH München, Beschluss vom 09.10.2015 - 4 CE 15.2102, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1991 - 1 S 2584/91 -, juris, Leitsatz). - VG München, 18.04.2016 - M 22 E 16.1517
Kein Anspruch auf Notunterkunft bei Obdachlosigkeit wegen der Möglichkeit der …
Die Zuständigkeit für die Behebung dieser Gefahr liegt deshalb dort, wo die Gefahr aktuell eintritt (vgl. BayVGH B. v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102- juris; BayVGH, B. v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - NVwZ-RR 2002, 575).Ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem Verschulden des Antragstellers beruht, ist aus sicherheitsrechtlicher Sicht nämlich nicht maßgeblich und nicht zu prüfen (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102- juris).
- VG München, 09.08.2017 - M 22 E 17.3587
Obdachlosenunterkunft für Unionsbürger
Die Zuständigkeit für die Behebung dieser Gefahr liegt deshalb dort, wo die Gefahr aktuell eintritt (vgl. BayVGH B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris; BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - NVwZ-RR 2002, 575). - VG München, 09.08.2017 - M 22 E 17.3537
Zuweisung einer Notunterkunft aufgrund drohender Obdachlosigkeit
Ob Obdachlosigkeit vorliegt, ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen, insbesondere ist aus sicherheitsrechtlicher Sicht nicht zu prüfen, ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem Verschulden des Antragstellers beruht (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2). - VG München, 19.02.2024 - M 22 E 24.541
Obdachlosenrecht, Anspruch auf Zuweisung einer Notunterkunft (bejaht), …
Ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem möglichen Verschulden des Antragstellers beruht, ist aus sicherheitsrechtlicher Sicht regelmäßig irrelevant (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2;… Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Auflage 2020, Kap. 3.1.5). - VG München, 23.08.2017 - M 22 E 17.3770
Vorläufige Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VG München, 09.08.2017 - M 22 E 17.3612
Zuweisung einer Notunterkunft aufgrund drohender Obdachlosigkeit
- VG München, 23.04.2024 - M 22 E 24.1991
Obdachlosenunterbringung, Örtliche Zuständigkeit, Mit Visum eingereiste …
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