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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5583
VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495 (https://dejure.org/2018,5583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 CE 18.495 (https://dejure.org/2018,5583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 CE 18.495 (https://dejure.org/2018,5583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • doev.de PDF

    Abwehranspruch der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes Ratsbegehren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 18a
    Recht der Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Ablehnung eines konkurrierenden Ratsbegehrens bei dadurch möglicher Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Ablehnung eines konkurrierenden Ratsbegehrens bei dadurch möglicher Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte der Vertreter eines Bürgerbegehrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 537
  • DÖV 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 16.08.2004 - 4 CE 04.2253

    Keine Verschiebung des Bürgerentscheids "Für den Erhalt des Kreiskrankenhauses …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495
    Ob bei der offenbar über die öffentliche Bekanntmachung hinaus erfolgten Versendung individueller Abstimmungsbenachrichtigungen Mängel aufgetreten sind, wie dies die Antragsteller durch Vorlage eidesstattlicher Versicherungen über den Nichterhalt solcher Benachrichtigungen behaupten, kann hier dahinstehen, da eine individuelle Bekanntmachung über Ort und Gegenstand der Abstimmung rechtlich nicht geboten ist (BayVGH, B. v. 16.8.2004 - 4 CE 04.2253 - VGH n. F. 57, 217/221) und erst recht nicht von den Vertretern eines konkurrierenden Bürgerbegehrens eingefordert werden kann.
  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 4 E 20.00882

    Eilantrag gegen ein konkurrierendes Bürgerbegehren

    Die Vertreter eines Bürgerbegehrens hätten zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht, ein konkurrierendes Begehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert sei, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werde und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert seien (BayVGH, B.v 1.3.2018 - 4 CE 18.495).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines mit dem Bürgerbegehren konkurrierenden Ratsbegehrens festgestellt, dass sich die Vertreter eines Bürgerbegehrens nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen können, sondern dass sie zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).

    Rn. 28 a) Wie dargelegt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).

  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

    Rn. 14 Die Vertreter eines Bürgerbegehrens können sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen, sondern müssen zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).

    Letztlich handelt es sich bei dem vorangestellten Halbsatz nur um eine kommunalpolitische Absicht der Ratsmehrheit (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13) bzw. das hervorgehobene Motiv für die Bejahung der folgenden Frage, welches weder die Bestimmtheit der Fragestellung beseitigt noch die eigenständige Funktion der Begründung zum Ratsbegehren wesentlich beeinträchtigt (…BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Letztlich spiegelt sich darin lediglich die kommunalpolitische Absicht der Ratsmehrheit wider, was keine unzulässige Einwirkung auf die Abstimmungsfreiheit der Bürger darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13).

  • VG Bayreuth, 28.04.2025 - B 4 E 25.290

    Konkurrierendes Ratsbegehren, keine Spiegelbildlichkeit, keine irreführende und …

    Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1/2024, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb)).

    In der allgemein gehaltenen Formulierung des Zusatzes spiegelt sich, wie bereits ausgeführt, die kommunalpolitische Absicht der Ratsmitglieder wider, was keine unzulässige Einwirkung auf die Abstimmungsfreiheit der Bürger darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris 13).

  • VG München, 21.01.2025 - M 7 E 24.7772

    Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren, Abwehrrecht der Vertreter …

    Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… B.v. 22.1.2024 - M 7 E 24.6 - juris Rn. 18).

    Soweit dort ausgeführt wird, dass die Realisierung eines zentralen Dienstleistungsgebäudes der Zusammenfassung 13 angemieteter Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. Euro dienen soll ("um"), dürfte dies in nicht zu beanstandender Form die kommunalpolitische Absicht bzw. das hervorgehobene Motiv der Kreistagsmehrheit für das Projekt beschreiben (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13;… U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 23;… VG München, B.v. 22.1.2024 - M 7 E 24.6 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503

    Eilantrag der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes …

    Rn. 17 aa) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass immer dann, wenn ein vom Gemeinderat im Wege des Ratsbegehrens beschlossener Bürgerentscheid (Art. 18a Abs. 2 GO) als sog. Konkurrenzvorlage einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid gegenübergestellt wird, die Vertreter des Bürgerbegehrens sich gegen das konkurrierende Begehren zur Wehr setzen können, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - BayVBl 2018, 557 Rn. 7).
  • VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6

    Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren

    Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 9/2023, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb).
  • VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636

    Konkurrierendes Ratsbegehren

    Rn. 24 In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen können, sondern zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 2022, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb).
  • VG München, 13.07.2022 - M 7 E 22.3076

    Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens bei …

    Rn. 19 Die Vertreter eines Bürgerbegehrens können sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen, sondern müssen zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RO 3 E 21.1124

    Eilantrag gegen Ratsbegehren - konkurrierendes Bürgerbegehren

    Rn. 25 Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mittlerweile entschieden, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt und damit die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7; vgl. auch Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 74. Lieferung Febr. 2021, Kennzahl 13.02 Nr. 4 b) bb)).
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