Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- doev.de
Abwehranspruch der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes Ratsbegehren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO Art. 18a
Recht der Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Ablehnung eines konkurrierenden Ratsbegehrens bei dadurch möglicher Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht der Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Ablehnung eines konkurrierenden Ratsbegehrens bei dadurch möglicher Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechte der Vertreter eines Bürgerbegehrens
Verfahrensgang
- VG München, 27.02.2018 - M 7 E 18.620
- VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 537
- DÖV 2018, 533
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 16.08.2004 - 4 CE 04.2253
Keine Verschiebung des Bürgerentscheids "Für den Erhalt des Kreiskrankenhauses …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495
Ob bei der offenbar über die öffentliche Bekanntmachung hinaus erfolgten Versendung individueller Abstimmungsbenachrichtigungen Mängel aufgetreten sind, wie dies die Antragsteller durch Vorlage eidesstattlicher Versicherungen über den Nichterhalt solcher Benachrichtigungen behaupten, kann hier dahinstehen, da eine individuelle Bekanntmachung über Ort und Gegenstand der Abstimmung rechtlich nicht geboten ist (BayVGH, B. v. 16.8.2004 - 4 CE 04.2253 - VGH n. F. 57, 217/221) und erst recht nicht von den Vertretern eines konkurrierenden Bürgerbegehrens eingefordert werden kann.
- VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 4 E 20.00882
Eilantrag gegen ein konkurrierendes Bürgerbegehren
Die Vertreter eines Bürgerbegehrens hätten zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht, ein konkurrierendes Begehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert sei, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werde und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert seien (BayVGH, B.v 1.3.2018 - 4 CE 18.495).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines mit dem Bürgerbegehren konkurrierenden Ratsbegehrens festgestellt, dass sich die Vertreter eines Bürgerbegehrens nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen können, sondern dass sie zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).
Rn. 28 a) Wie dargelegt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).
- VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10
Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren
Rn. 14 Die Vertreter eines Bürgerbegehrens können sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen, sondern müssen zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7).Letztlich handelt es sich bei dem vorangestellten Halbsatz nur um eine kommunalpolitische Absicht der Ratsmehrheit (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13) bzw. das hervorgehobene Motiv für die Bejahung der folgenden Frage, welches weder die Bestimmtheit der Fragestellung beseitigt noch die eigenständige Funktion der Begründung zum Ratsbegehren wesentlich beeinträchtigt (…BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33 m.w.N.).
Letztlich spiegelt sich darin lediglich die kommunalpolitische Absicht der Ratsmehrheit wider, was keine unzulässige Einwirkung auf die Abstimmungsfreiheit der Bürger darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13).
- VG Bayreuth, 28.04.2025 - B 4 E 25.290
Konkurrierendes Ratsbegehren, keine Spiegelbildlichkeit, keine irreführende und …
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1/2024, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb)).In der allgemein gehaltenen Formulierung des Zusatzes spiegelt sich, wie bereits ausgeführt, die kommunalpolitische Absicht der Ratsmitglieder wider, was keine unzulässige Einwirkung auf die Abstimmungsfreiheit der Bürger darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris 13).
- VG München, 21.01.2025 - M 7 E 24.7772
Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren, Abwehrrecht der Vertreter …
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… B.v. 22.1.2024 - M 7 E 24.6 - juris Rn. 18).Soweit dort ausgeführt wird, dass die Realisierung eines zentralen Dienstleistungsgebäudes der Zusammenfassung 13 angemieteter Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. Euro dienen soll ("um"), dürfte dies in nicht zu beanstandender Form die kommunalpolitische Absicht bzw. das hervorgehobene Motiv der Kreistagsmehrheit für das Projekt beschreiben (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 13;… U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 23;… VG München, B.v. 22.1.2024 - M 7 E 24.6 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503
Eilantrag der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes …
Rn. 17 aa) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass immer dann, wenn ein vom Gemeinderat im Wege des Ratsbegehrens beschlossener Bürgerentscheid (Art. 18a Abs. 2 GO) als sog. Konkurrenzvorlage einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid gegenübergestellt wird, die Vertreter des Bürgerbegehrens sich gegen das konkurrierende Begehren zur Wehr setzen können, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - BayVBl 2018, 557 Rn. 7). - VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6
Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 9/2023, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb). - VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636
Konkurrierendes Ratsbegehren
Rn. 24 In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen können, sondern zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 2022, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb). - VG München, 13.07.2022 - M 7 E 22.3076
Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens bei …
Rn. 19 Die Vertreter eines Bürgerbegehrens können sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen, sondern müssen zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7). - VG Regensburg, 15.06.2021 - RO 3 E 21.1124
Eilantrag gegen Ratsbegehren - konkurrierendes Bürgerbegehren
Rn. 25 Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mittlerweile entschieden, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt und damit die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7; vgl. auch Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 74. Lieferung Febr. 2021, Kennzahl 13.02 Nr. 4 b) bb)).
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