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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12745
VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965 (https://dejure.org/2018,12745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2018 - 4 CE 18.965 (https://dejure.org/2018,12745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 4 CE 18.965 (https://dejure.org/2018,12745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Unterbringung einer freizügigkeitsberechtigten Mutter mit Kind in einer Obdachlosenunterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Unterbringung einer freizügigkeitsberechtigten Mutter mit Kind in einer Obdachlosenunterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt grundsätzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne dieser Vorschrift dar (BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023).

    Rn. 11 Hinweise dafür, dass sich die Antragsteller in das Gemeindegebiet der Antragsgegnerin begeben hätten, um dort rechtsmissbräuchlich ihre Unterbringung zu beantragen (dazu BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730), wie von der Antragsgegnerin vermutet, sind nicht erkennbar.

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661

    Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung bzw. der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).

    Solange nicht feststeht, dass sich dem Antragsteller zu 1 auf dem örtlichen Wohnungsmarkt tatsächlich die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrags bietet, bleibt die Antragsgegnerin zum vorläufigen Einschreiten verpflichtet (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16

    Vorläufige Einweisung rumänischer Obdachloser in eine Notunterkunft

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Die Antragstellerin zu 2 kann auch nicht auf die Möglichkeit der Selbsthilfe im Wege einer sofortigen Rückreisemöglichkeit in ihr Herkunftsland verwiesen werden, denn dies würde voraussetzen, dass eine sofortige Rückreise gemeinsam mit ihrem neugeborenen Kind möglich und finanzierbar ist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.4.2016 - OVG 1 S 1.16 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.10.2008 - 4 CE 08.2647

    Obdachlosenrecht; Unterkunft; Wiedereinweisung in bisherige Wohnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Die von der Ordnungsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge ist naturgemäß nur vorübergehend und dient nicht der wohnungsmäßigen Versorgung der Betroffenen (BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297

    Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615

    Ganztägige Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176

    Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 4 CS 14.126

    Obdachlosenrecht; Räumungsbescheid; Selbsthilfeverpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
    Rn. 13 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19

    Unterbringung von Obdachlosen

    Daher besteht beispielsweise dann grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 14.08.2018, a.a.O., und v. 19.09.2017 - 1 S 1974/14 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u.a. - juris; Ruder, VBlBW 2017, 1 m.w.N.).

    Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018, a.a.O., und v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …

    Daher besteht beispielsweise dann grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 14.08.2018, a.a.O., und v. 19.09.2017 - 1 S 1974/14 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u.a. - juris; Ruder, VBlBW 2017, 1 m.w.N.).

    Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018, a.a.O., und v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 1 S 816/24

    Unterbringungsunfähigkeit eines Obdachlosen

    Daher besteht beispielsweise grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - ESVGH 70, 52 , juris Rn. 10 ; BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13;… OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u. a. - juris Rn. 10 ff.).

    Der Umstand allein, dass die eingetretene Wohnungsnot auf eigenem Verschulden beruht, stellt dagegen noch keine Verletzung der Selbsthilfeobliegenheit dar (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - ESVGH 70, 52 , juris Rn. 10 ; BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23
    Daher besteht beispielsweise grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - juris Rn. 10 ; BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13;… OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u. a. - juris Rn. 10 ff.).

    Der Umstand allein, dass die eingetretene Wohnungsnot auf eigenem Verschulden beruht, stellt dagegen noch keine Verletzung der Selbsthilfeobliegenheit dar (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - juris Rn. 10 ; BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13).

  • VG München, 30.07.2026 - M 22 K 26.4606

    Obdachlosenunterbringung, Bürgergeldempfänger, Unfreiwillige Obdachlosigkeit …

    Hierzu zählt nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG auch die Beseitigung einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 8), wobei ein Tätigwerden nicht den Eintritt der Obdachlosigkeit voraussetzt, sondern schon im Vorfeld, wenn eine solche unmittelbar bevorsteht, veranlasst ist.
  • VG München, 27.08.2021 - M 22 E 21.4331

    Obdachlosenrecht, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf …

    Hinzuweisen ist hier darauf, dass bei Eheleuten regelmäßig ein Anspruch auf gemeinsame Unterbringung anzunehmen sein wird (vgl. BayVGH, B. v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 4 CE 23.2170

    Vorläufige Zuweisung von Wohnraum

    Es stellt dabei noch keine Verletzung der Selbsthilfeobliegenheit dar, wenn die Obdachlosigkeit auf einem früheren Eigenverschulden beruht, etwa wegen unzureichender aktiver Bemühungen um eine neue Wohnung (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436

    Glaubhaftmachung fehlender Eigenmittel zur Behebung der Obdachlosigkeit

    Er hat seine bisherige Wohnung jedenfalls nicht aus freien Stücken verlassen; auf die Frage, ob ihm am Entstehen der Obdachlosigkeit ein Verschulden trifft, kommt es im Rahmen der sicherheitsrechtlichen Unterbringungsverpflichtung nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 19.05.2026 - M 22 E 26.3068

    Obdachlosenrecht, Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, Anspruch durch konkretes …

    Hierzu zählt nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG auch die Beseitigung einer - unfreiwilligen - Obdachlosigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 8), wobei ein Tätigwerden nicht den Eintritt der Obdachlosigkeit voraussetzt, sondern schon im Vorfeld, wenn eine solche unmittelbar bevorsteht, veranlasst ist.
  • VG München, 23.04.2024 - M 22 E 24.1991

    Obdachlosenunterbringung, Örtliche Zuständigkeit, Mit Visum eingereiste …

    Das gilt im Übrigen auch im Falle von mit Touristenvisum eingereisten ausländischen Staatsangehörigen (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 10), sollten die Antragsteller - wie von der Antragsgegnerin angenommen - doch mit einem Besuchervisum eingereist sein.
  • VG München, 01.04.2026 - M 22 E 26.1619

    Obdachlosenunterbringung, Antrag auf vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz …

  • VG München, 14.05.2020 - M 22 E 20.1073

    Gemeinsame Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft

  • VG München, 23.03.2026 - M 22 E 26.1831

    Obdachlosenrechtliche Unterbringung, Freiwillige Obdachlosigkeit, Kein Anspruch …

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