Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2019 - 4 CE 19.238 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3
Bereitstellung einer eigenen Nasszelle als Sonderbedarf nach einer Operation wegen einer Fußverletzung zur Vermeidung weiterer Infektionen und Besserung der Wunde i.R.e. Obdachlosenunterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.01.2019 - M 22 E 19.245
- VGH Bayern, 18.02.2019 - 4 CE 19.238
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2019 - 4 CE 19.238
Solange dies nicht geschehen ist, muss dem Unterbringungsbegehren in der durch ein ärztliches Attest bestätigten Form jedenfalls vorläufig bis zu einer näheren Aufklärung des Sachverhalts stattgegeben werden (vgl. BVerfG, B.v. 7.4.1993 - 1 BvR 565/93 - NVwZ 1993, 1181). - VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2019 - 4 CE 19.238
In dem hier gefundenen Ergebnis liegt entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin kein Widerspruch zu dem allgemeinen Grundsatz, dass die Obdachlosenfürsorge nur zur Verschaffung einer Unterkunft "einfacher Art" verpflichtet (BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).
- VG München, 28.05.2019 - M 22 E 19.2257
Unterbringung in einem Einzelzimmer im Rahmen der Obdachlosenfürsorge
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551; bestätigend zuletzt mit B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 4). - VG Köln, 14.05.2020 - 22 L 805/20
Corona-Pandemie: Schutzmaßnahmen in Notunterkunft für Geflüchtete
Rn. 28 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. August 2012 - 4 CE 12.1509 - juris, Rn. 5; Beschluss vom 18. Februar 2019 - 4 CE 19.238 - juris, Rn. 4; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 28. Mai 2019 - M 22 E 19.2257 - juris, Rn. 13. - VG München, 19.05.2026 - M 22 E 26.3068
Obdachlosenrecht, Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, Anspruch durch konkretes …
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (…stRspr. vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5;… B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4; B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551; B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 4).
- VG Augsburg, 27.05.2024 - Au 8 E 24.1145
Einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Mindestanforderungen an …
Der Betroffene hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten oder von ihm gewünschten Unterkunft (stRspr., statt vieler BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris;… vgl. dazu auch Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, 38. EL, Stand: Oktober 2019, Art. 7 Rn. 184). - VG Regensburg, 03.05.2021 - RO 4 E 21.516
Coronavirus, SARS-CoV-2, Anordnungsgrund, Unterkunft, Anordnungsanspruch, …
Allerdings liegt die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 18.02.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5). - VG München, 01.04.2026 - M 22 E 26.1619
Obdachlosenunterbringung, Antrag auf vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz …
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5;… B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4; B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551; B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 4). - VG Augsburg, 25.09.2023 - Au 8 E 23.1431
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Beendigung des öffentlich-rechtlichen …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Anforderungen an die zu stellende Unterkunft danach richten, was zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich ist, so dass unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend ist, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt, so dass eine weitgehende Einschränkung der Wohnansprüche hinzunehmen ist, wobei die Grenze dort liegt, wo die Anforderungen an einen menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten ist (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris;… vgl. ebenso Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand: Oktober 2019, Art. 7 Rn. 184 m.w.N.).
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