Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11955
VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436 (https://dejure.org/2020,11955)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2020 - 4 CE 20.436 (https://dejure.org/2020,11955)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2020 - 4 CE 20.436 (https://dejure.org/2020,11955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546

    Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436
    Zwar ist in den Fällen, in denen eine obdachlos gewordene Person ihren Aufenthaltsort in Ausübung ihres Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG, Art. 109 Abs. 1 BV) in eine andere Gemeinde verlegt, nur noch diese Zuzugsgemeinde und nicht mehr die Gemeinde, in welcher die Obdachlosigkeit ursprünglich entstanden ist, für die Gefahrenabwehr sachlich und örtlich zuständig (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2019 - 4 CE 19.1546 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965

    Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436
    Er hat seine bisherige Wohnung jedenfalls nicht aus freien Stücken verlassen; auf die Frage, ob ihm am Entstehen der Obdachlosigkeit ein Verschulden trifft, kommt es im Rahmen der sicherheitsrechtlichen Unterbringungsverpflichtung nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661

    Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436
    Solange nicht feststeht, dass der Antragsteller über die nötigen Mittel verfügt, um sich auf dem örtlichen Wohnungsmarkt selbst mit einer Unterkunft zu versorgen, bleibt die mit der Obdachlosigkeit verbundene Gefahrenlage bestehen, die ein sicherheitsbehördliches Einschreiten erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 17.05.2023 - W 5 E 23.507

    Kein Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge

    Denn es spricht vieles dafür, dass hier ein dauerhafter Ortswechsel stattgefunden hat, durch den eine andere Sicherheitsbehörde zuständig geworden wäre (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 4 CE 20.436 - juris Rn. 12).
  • VG Köln, 11.01.2021 - 8 L 2223/20
    Rn. 33 Vgl. hierzu u. a. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschluss vom 16.04.2020 - 4 CE 20.436 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 -, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 27.12.2020 - 9 E 704/20 -, juris, Rn. 9; 17.02.2017 - 9 B 209/17 -, juris, Rn. 5 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht