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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54430
VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 (https://dejure.org/2021,54430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 (https://dejure.org/2021,54430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 4 CE 21.2576 (https://dejure.org/2021,54430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 18a Abs. 4 S. 1, Abs. 13, Abs. 14 S. 1
    Zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 18a Abs. 4 S. 1
    Bürgerbegehren; hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung; angestrebte Grundsatzentscheidung über die Einstellung einer Bauleitplanung und die Einleitung eines neuen Planungsprozesses; Rüge falscher und irreführender Angaben

  • rechtsportal.de

    GO Art. 18a Abs. 4 S. 1
    Bürgerbegehren; hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung; angestrebte Grundsatzentscheidung über die Einstellung einer Bauleitplanung und die Einleitung eines neuen Planungsprozesses; Rüge falscher und irreführender Angaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2022, 669
  • DÖV 2022, 384
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576
    Erforderlich ist lediglich, dass durch die zur Entscheidung gestellte Frage ggf. eine Bindungswirkung nach Art. 18a Abs. 13 Satz 1 GO infolge eines Bürgerentscheids eintritt und insoweit ein verbindlicher Rechtsakt entsteht; es darf sich nicht lediglich um eine unverbindliche Meinungsumfrage zu einer bereits vom Gemeinderat entschiedenen Verwaltungsmaßnahme handeln (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 Rn. 42;… B.v. 22.3.1999 - 4 ZB 98.1352 - BayVBl 1999, 439 Rn. 12).

    Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGHE BY 70, 119 Rn. 33 m.w.N.).

    Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 Rn. 35).

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576
    Der Senat habe in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 4 CE 10.2839 - die Formulierung solcher Zielvorstellungen in einem Bürgerbegehren, das die Aufstellung beziehungsweise Durchführung eines Bebauungsplans beinhalte, für zulässig erklärt.

    Ferner können auch verfahrensleitende Entscheidungen - vorliegend die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens und die Einleitung eines neuen Planungsprozesses - Gegenstand eines Bürgerbegehrens und -entscheids sein (vgl. zu einem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - VGH n.F. 63, 282).

  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576
    Die auf eine Grundsatzentscheidung abzielenden Bürgerbegehren unterliegen damit strengeren Bestimmtheitsanforderungen als entsprechende Beschlussanträge im Gemeinderat, der an seine früheren Entscheidungen in keiner Weise gebunden ist und nicht vollzugsfähige Beschlüsse jederzeit präzisieren kann (vgl. BayVGH, U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - BayVBl 2020, 276 Rn. 36 m.w.N.).

    Rn. 24 Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. März 2019 (4 B 18.1851 - BayVBl 2020, 276 - Rn. 36 m.w.N.) formuliert hat, müssen Bürgerbegehren, wie sich aus Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO ergibt, eine von den Unterzeichnern "verlangte Maßnahme" der Gemeinde zum Gegenstand haben.

  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 4 ZB 98.1352

    Kein Bürgerentscheid ohne rechtliche Auswirkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576
    Erforderlich ist lediglich, dass durch die zur Entscheidung gestellte Frage ggf. eine Bindungswirkung nach Art. 18a Abs. 13 Satz 1 GO infolge eines Bürgerentscheids eintritt und insoweit ein verbindlicher Rechtsakt entsteht; es darf sich nicht lediglich um eine unverbindliche Meinungsumfrage zu einer bereits vom Gemeinderat entschiedenen Verwaltungsmaßnahme handeln (…vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 Rn. 42; B.v. 22.3.1999 - 4 ZB 98.1352 - BayVBl 1999, 439 Rn. 12).
  • VG Freiburg, 14.04.2022 - 10 K 217/22

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine durch Eingemeindung untergegangene …

    Mit einem Bürgerentscheid können vielmehr auch Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die erst noch durch Detailregelungen des Gemeinderates ausgefüllt werden müssen (hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 CE 21.2576 -, juris Rn. 27).

    Die Bürger müssen aber schon aus der Fragestellung erkennen können, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids nach dessen Entscheidungsinhalt reicht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 CE 21.2576 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Es ist mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend beziehungsweise unvollständig erläutert wird (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 CE 21.2576 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

    Rn. 19 Auch verfahrensleitende Entscheidungen wie die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens und die Einleitung eines neuen Planungsprozesses, etwa ein Planaufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (…vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - VGH n.F. 63, 282 Rn. 29 = BayVBl 2011, 309) oder die Einleitung einer gemeindlichen Rahmenplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (vgl. BayVGH, B.v 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 25), können Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

    Wird die Einleitung eines neuen Planungsprozesses begehrt, muss das hinreichend bestimmt zum Ausdruck kommen, etwa durch konkrete Benennung der Ziele in Form von Rahmenfestlegungen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2005 - 4 CE 05.1961 - juris Rn. 28; B.v. 20.12.2021, a.a.O., Rn. 22), die noch nicht gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) verstoßen (…vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • VG München, 16.10.2025 - M 7 E 25.3823

    Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "HochhausSTOP" München - unbestimmte …

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).

    Diese Grundsätze über das Verbot einer Irreführung sind nicht nur auf die Begründung des Bürgerbegehrens, sondern auch bereits auf die Fragestellung anwendbar, da diese dem beantragten Bürgerentscheid zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28).

    Rn. 27 Die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens kann zwar als verfahrensleitende Entscheidung zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Ls. 1).

  • VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.43

    Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die von den Gerichten in der Hauptsache uneingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 27).

    Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, U.v. 4.7.2016 a.a.O. Rn. 27 f.; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).

  • VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.3772

    Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …

    Die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens kann (nur) als verfahrensleitende Entscheidung zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Ls. 1).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).

  • VG Bayreuth, 14.12.2023 - B 4 K 22.724

    Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Klimaentscheid

    Selbst wenn die in Betracht kommenden Sektoren an sich eindeutig wären, bleibt für den abstimmenden Bürger die Frage offen, welchen Inhalt die durch den Bürgerentscheid herbeizuführende Entscheidung haben würde, weil nicht deutlich ist, welche Maßnahmen im Bereich der einzelnen Sektoren eingesetzt bzw. durchgeführt werden würden, um das vorgegebene Ziel zu erreichen (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 21).

    Gleichwohl ist für die abstimmenden Bürger nach dem Dargestellten bereits nicht ersichtlich, was unter dem Terminus der "echten Klimaneutralität" und damit unter dem Ziel des Bürgerbegehrens zu verstehen ist (zu einem Grundsatzbeschluss, bei dem die Zielsetzung des Bürgerbegehrens klar und unmissverständlich zum Ausdruck gekommen ist: BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 21 f.).

  • VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.42

    Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die von den Gerichten in der Hauptsache uneingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 27).

    Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, U.v. 4.7.2016 a.a.O. Rn. 27 f.; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).

  • VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6262

    Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, Kein …

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).

  • VG Bayreuth, 02.06.2025 - B 4 E 25.353

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die von den Gerichten in der Hauptsache uneingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 27).

    Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, U.v. 4.7.2016 a.a.O. Rn. 27 f.; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).

  • VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6261

    Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29; B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).

    Die Fragestellung ist demnach zulässig, da die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens als verfahrensleitende Entscheidung zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Ls. 1).

  • VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264

    Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

  • VG München, 05.06.2025 - M 7 E 25.2607

    Bürgerbegehren, Erfolgloser Eilantrag, Begehrte Zulassung im Eilverfahren, …

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 36/21
  • VG München, 16.09.2025 - M 7 K 24.3773

    Bürgerbegehren, Kombination zweier Bürgerbegehren, Bauleitplanung, …

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