Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 99
Wird zitiert von ... (17)
- VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - …
Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz…, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.
Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).
Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz…, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.
Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).
Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.
- VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22
Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung …
Benennt in einem Rechtsstreit auf Unterlassen von Äußerungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben stehen, der Antragsteller statt der Anstellungskörperschaft eine für diese handelnde Behörde, so kann dies - wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen - die Annahme rechtfertigen, als Verfahrensgegner sei die Körperschaft gemeint (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99). - VG Karlsruhe, 04.04.2025 - 3 K 1604/25
Eilverfahren gegen eine noch nicht in Kraft getretene Schulaufnahmeverordnung; …
Dabei handelt es sich um eine Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung; die vorprozessual erfolglose behördliche Vorbefassung ist Voraussetzung des Bedürfnisses, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.10.2017 - 6 VR 1.17 -, NVwZ 2018, 414 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N).Diese vorherige Behördenbefassung kann auch nicht in der gerichtlichen Geltendmachung gesehen werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 A 4282/02
Vollversammlungsmitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hat …
Rn. 34 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99; Brenner, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 78 Rdnr. 38. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2024 - 12 S 15.24
Kein Eilrechtsschutz gegen Zaun am Görlitzer Park
Insbesondere bei der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit schnellen Handelns, die in der Antragsschrift mit Blick auf einen unmittelbar bevorstehenden Baubeginn geltend gemacht worden war und zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den am 13. Juni 2024 eingegangenen umfangreich begründeten Antrag bereits am 10. Juli 2024 geführt hat, war das Verwaltungsgericht nicht gehalten, an dem in der Antragsschrift formulierten Rubrum haften zu bleiben (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99) . - VG Bremen, 30.07.2015 - 5 V 1197/15
Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung "Bremen Challenge Radrennen" am …
Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99).Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Be- -6- schluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419; OVG Schleswig…, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.
- VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des …
Rn. 16 a. Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt … als Rechtsträgerin des Stadtrates (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.). - VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658
Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)
Rn. 46 a) Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt Bayreuth als Rechtsträgerin des Stadtrates (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.). - VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668
Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung
Rn. 30 a) Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt Rehau als Rechtsträgerin des Stadtrates, insoweit genügte aber nach dem Rechtsgedanken des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Bezeichnung des Stadtrates als Antragsgegner im Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 28. Juli 2020 (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.). - AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
Berufsrechte und -pflichten: Kammerversammlung - Nichtaufnahme eines Antrags zur …
Für den Fall der Geltendmachung des Anspruchs eines Gemeinderatsmitglieds darauf, dass ein von ihm gestellter Antrag in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung aufgenommen wird, wird für das bayerische Kommunalrecht die Auffassung vertreten, dass die Klage gegen die Gemeinde zu richten ist (vgl. BayVGH, NVwZ 1988, 83; BayVGH NVwZ-RR 1990, 99). - VG Regensburg, 03.06.2026 - RN 3 E 26.1256
Einstweilige Anordnung, Vorbefassung des Antragsgegners, Vorantrag, …
- OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 1 D 71/00
Übertragung der Grundschulträgerschaft durch eine amtsangehörige Gemeinde auf das …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2008 - 1 M 104/08
Umdeutung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- VG Bremen, 26.03.2026 - 7 V 4358/25
Zulassung zur Wiederholungsprüfung der staatlichen Prüfung für Psychologische …
- VGH Bayern, 01.06.1999 - 7 CE 99.11
- VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401
Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates, …
- VG München, 14.10.2020 - M 3 E 20.5065
Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf Befreiung vom Schulunterricht zur …
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