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   VGH Bayern, 07.09.1994 - 4 CE 93.1567   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,23601
VGH Bayern, 07.09.1994 - 4 CE 93.1567 (https://dejure.org/1994,23601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.1994 - 4 CE 93.1567 (https://dejure.org/1994,23601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 1994 - 4 CE 93.1567 (https://dejure.org/1994,23601)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442

    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen

    Allerdings muss die Vorschrift nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insoweit einschränkend ausgelegt werden, als sie nur den Zusammenschluss von sogenannten Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen erlaubt, die ohne eine solche Verbindung keinen Sitz in einem Ausschuss erhalten würden (BayVGH, U.v. 26.11.1954 - 91 IV 54 - VGH n.F. 8, 5/9 ff.; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A.1179 - VGH n.F. 36, 3/6 = BayVBl 1984, 77; B.v. 7.9.1994 - 4 CE 93.1567 - BayVBl 1995, 117/118;… U.v. 17.3.2004, a.a.O., 58).
  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032

    Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …

    Für sie alle ergäbe sich hinsichtlich der Vergabe der letzten beiden Ausschusssitze der Teiler 2. Wäre in der Geschäftsordnung der Antragsgegnerin vorgesehen, dass in solchen Fällen entsprechend Art. 33 Abs. 1 Satz 3 GO ein Losentscheid durchgeführt würde, so wäre die Bildung einer Ausschussgemeinschaft von FDP, DU und FL nach Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.1994 - 4 CE 93.1567 - BayVBl 1995, 117 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117

    Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein

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  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 7 E 13.1721

    Änderung der Besetzung der Ausschüsse während der Amtszeit; Fraktionsausschluss

    Dies gilt auch bei Änderungen des Stärkeverhältnisses während der Amtszeit (analog Art. 27 Abs. 3 Satz 1 LKrO; BayVGH, U.v. 7.10.1992 - 4 B 91.2372 - BayVBl 1993, 180; B.v. 7.9.1994 - 4 CE 93.1567 - BayVBl 1955, 117 jeweils m.w.N.).

    Die Regelung des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 LKrO ist zwar analog im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds aus einer Fraktion des Gemeinderates anwendbar (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.1992 - 4 B 91.2372 - BayVBl 1993, 180; B.v. 7.9.1994 - 4 CE 93.1567 - BayVBl 1955, 117 jeweils m.w.N.).

  • VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20

    Bildung einer Ausschussgemeinschaft; Verlust eines Ausschusssitzes einer großen …

    Diese Bestimmung, die auch für den Sozialhilfeausschuss (Art. 1 Abs. 2 AGBSHG) und für den Umweltausschuss (Art. 29 Abs. 1 Satz 3 LKrO) Anwendung findet, ist einschränkend zu verstehen und lässt nur den Zusammenschluss von sog. Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen zu, die ohne einen Zusammenschluss keinen Sitz im Ausschuss erhalten würden (vgl. BayVGH vom 26.11.1954 VGH n.F. 8, 5/9 ff., vom 7.10.1983 BayVBl 1984, 77/79 und vom 7.9.1994 BayVBl 1995, 117/118).
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