Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.1996 - 4 CE 96.3109 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines …
Rn. 25 Anders als in den Fällen, in denen der beantragte Bürgerentscheid nur die Gemeinde auf ein künftiges Verhalten festlegen soll, so dass ein wirksamer Eilrechtsschutz schon durch das einstweilige Verbot entgegenstehender gemeindlicher Maßnahmen entsprechend Art. 18a Abs. 9 GO sichergestellt werden kann (vgl. dazu BayVGH vom 22.10.1996 BayVBl 1997, 312), besteht hier keine rechtliche Möglichkeit, der am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten staatlichen Aufsichtsbehörde die Erteilung der Genehmigung vorläufig zu untersagen (…s. Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 123 RdNr. 67).Diese irreversiblen Folgen der vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens zwingen dazu, den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung auf die Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist (…BayVGH vom 6.11.2000 a.a.O.; vom 22.10.1996 BayVBl 1997, 312; vom 29.12.1997 BayVBl 1998, 308;… vgl. auch Thum, a.a.O., Anm. 8 d zu Art. 18a Abs. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09
Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch …
Mit Blick auf die sich daraus ergebenden weitreichenden Folgen einer einstweiligen Anordnung und vor dem Hintergrund der dargelegten gesetzlichen Ausgestaltung des Bürgerbegehrens kommt die begehrte vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens jedoch nur dann in Betracht, wenn die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen werden kann und der mit dem Hauptsacheverfahren verbundene Zeitablauf voraussichtlich eine Erledigung des Bürgerbegehrens zur Folge hätte (vgl. BayVGH, Beschluss v. 22.10.1996 - 4 CE 96.3109 -, BayVBl. 1997, 312 ff.; Sächs. OVG, Beschluss v. 29.09.2008 - 4 B 209/08 -, SächsVBl. 2009, 19 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage, § 123 RdNr. 14 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 K 3443/09
Zulässigkeit eines Bürgerentscheids im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Dies wird von der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse v. 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258 u. v. 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, NVwZ 1999, 650; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12. Oktober 2007 - 1 S 2132/07 -, VBlBW 2008, 182; Bay. VGH, Beschl. v. 22. Oktober 1996 - 4 CE 96.3109 -, BayVBl 1997, 312;… Kopp/Schenke a.a.O.) nur dann angenommen, wenn ein Anordnungsanspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegt und für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, dem Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, und somit ein Abwarten in der Hauptsache für ihn unzumutbar wäre.
- VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126
Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der …
Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vom 22.10.1996, Az. 4 CE 96.3109) ist bei Anträgen auf vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens der Erlass einer einstweiligen Anordnung (Regelungsanordnung) auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist. - VGH Bayern, 29.12.1997 - 4 ZE 97.3452
Bindungswirkung eines Bürgerentscheids; Verpflichtung zum Bau einer zentralen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442
Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung sei auf Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden könne, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen sei (vgl. BayVGH vom 22.10.1996 Az. 4 CE 96.3109). - VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826 So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.10.1996 - 4 CE 96.3109 - BayVBl 1997, 312; B.v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - BayVBl 2001, 500 und B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309) ausnahmsweise die vorläufige Zulassung eines als unzulässig abgelehnten Bürgerbegehrens im Wege der einstweiligen Anordnung möglich.
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