Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.2010 - 4 CN 1.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung i.R.e. Normenkontrollantragsverfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung i.R. eines Normenkontrollantragsverfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08
- BVerwG, 03.02.2010 - 4 CN 1.09
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
Kostenverteilung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach mehrfacher …
Dies gilt auch, wenn der erledigte Rechtsstreit schwierige Fragen aufwirft (BVerwG…, Beschluss vom 24.4.2019 - 2 B 49.18 -, juris Rn. 2 m.w.N.) und sich sein Ausgang aufgrund einer summarischen, d.h. überschlägigen Prüfung nicht prognostizieren lässt (BVerwG…, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn ein Beteiligter die Erledigung der Sache selbst herbeigeführt hat (BVerwG, Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2, …und Beschluss vom 11.9.2003 - 4 CN 3.03 -, juris Rn. 3; vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 26.11.2020 - 8 N 15.2460 -, juris Rn. 3, …und Beschluss vom 16.6.2020 - 9 N 18.1591 -, juris Rn. 3;… Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 161 Rn. 24).
Dies ist etwa der Fall, wenn der Normgeber nach Einlegung der Revision auf die vom Oberverwaltungsgericht erklärte Unwirksamkeit einer Norm mit dem Erlass einer neuen Norm reagiert und damit auch den sachlichen Einwänden des Antragstellers Rechnung getragen hat, wobei unerheblich ist, in welchem Umfang der Normgeber die Einwände des Antragstellers aufgegriffen hat; entscheidend ist, dass der Normgeber die angegriffene Norm zur Erledigung gebracht hat (BVerwG, Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).
- BVerwG, 03.02.2010 - 4 VR 1.10 Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 4 CN 1.09 verwiesen.
4 CN 1.09 .
- VGH Bayern, 27.07.2023 - 13a N 23.982
Kostenentscheidung bei Erledigung und noch offenen Rechtsfragen
Bei derart offenen Erfolgsaussichten kommt entsprechend dem Grundgedanken des § 155 Abs. 1 VwGO in Betracht, die Kosten des Verfahrens entweder den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (…BVerwG, B.v. 4.4.2017 - 4 CN 1.17 - juris Rn. 2; B.v. 3.2.2010 - 4 CN 1.09 - juris Rn. 2;… vgl. a.: BVerfG, B.v. 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 - juris Rn. 13;… BVerwG, B.v. 22.11.2022 - 7 A 5.22 - juris Rn. 2;… B.v. 15.2.2019 - 9 A 25.18 - juris Rn. 2;… B.v. 24.4.2019 - 2 B 49.18 - juris Rn. 2 m.w.N;… B.v. 16.11.2018 - 10 C 9.17 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 7 S 11.1836
Erledigung des Verfahrens; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht davon, abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (BVerwG v. 3.2.2010 - 4 CN 1/09; BayVGH v. 3.11.1999 - 23 B 96.2766).
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