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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.06.2000 - 4 CS 00.379   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,51334
VGH Bayern, 26.06.2000 - 4 CS 00.379 (https://dejure.org/2000,51334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2000 - 4 CS 00.379 (https://dejure.org/2000,51334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 4 CS 00.379 (https://dejure.org/2000,51334)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 9 A 1565/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids auf Zahlung von Baugebühren für die …

    Rn. 63 vgl. BFH, Urteil vom 8. Juli 1982 - V R 7/76 -, BFHE 137, 1; BayVGH, Beschluss vom 26. Juni 2000 - 4 CS 00.379 -, juris,.
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 4 CS 15.2488

    Gewerbesteuer: Anforderungen an Haftungsbescheid gegen früheren Geschäftsführer …

    Eine diesbezügliche Haftung des Geschäftsführers setzt die Feststellung des Antragsgegners voraus, dass die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Verbindlichkeiten bei Fälligkeit der Steuerschulden oder später über hinreichende Mittel zur Begleichung der Verbindlichkeiten verfügte (vgl. BayVGH, B. v. 26.6.2000 - 4 CS 00.379 - juris Rn. 13).
  • VG München, 23.11.2017 - M 10 S 17.4897

    Haftung für Gewerbesteuerforderungen

    Rn. 71 Die Haftung des gesetzlichen Vertreters setzt die Feststellung voraus, dass die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Verbindlichkeiten bei Fälligkeit der Steuerschulden oder später über hinreichende Mittel zu deren Begleichung verfügte; dies wird grundsätzlich bis zu einer Insolvenzantragstellung vermutet (vgl. BayVGH, B. v. 26.6.2000 - 4 CS 00.379 - juris; VG München, U.v. 5.5.2011 - M 10 K 10.1412 - juris).
  • VG Köln, 16.01.2013 - 24 K 8301/09

    Haftungsbescheid Festsetzungsverjährung Kausalität Sachverhaltsermittlung

    Rn. 136 BFH, Beschluss vom 11. Juli 1989 - VII R 81/87 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Juni 2000 - 4 CS 00.379 -, juris.
  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798

    Zeitpunkt des Haftungswechsels für Gewerbesteuerschulden vom gesetzlichen …

    Rn. 74 Die Haftung des gesetzlichen Vertreters setzt die Feststellung voraus, dass die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Verbindlichkeiten bei Fälligkeit der Steuerschulden oder später über hinreichende Mittel zu deren Begleichung verfügte; dies wird grundsätzlich bis zu einer Insolvenzantragstellung vermutet (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2000 - 4 CS 00.379 - juris Rn. 13;… VG München, U.v. 5.5.2011 - M 10 K 10.1412 - juris Rn. 34).
  • VG München, 02.05.2011 - M 10 S 10.6279

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Organschaftsvertrag; Beweislast …

    Zwar ist die Antragsgegnerin grundsätzlich verpflichtet, das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen und den Umfang der im maßgeblichen Zeitraum verfügbaren Mittel festzustellen (BFH vom 11.7.1989 Az. VII R 81/87 RdNr. 15 ff.; BayVGH vom 26.6.2000 Az. 4 CS 00.379).
  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1412

    Gewerbesteuer; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende Mittel; …

    Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH setzt deshalb die Feststellung durch die Beklagte voraus, dass die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Verbindlichkeiten bei Fälligkeit der Steuerschulden oder später über hinreichende Mittel zu deren Begleichung verfügte (BayVGH v. 26.6.2000, Az. 4 CS 00.379 RdNr. 13).
  • VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH

    In diesem Rahmen hat sie regelmäßig auch den Umfang der im maßgeblichen Zeitraum verfügbaren Mittel der Gesellschaft festzustellen (BFH v. 11.7.1989 Az. VII R 81/87 ; BayVGH v. 26.6.2000 Az. 4 CS 00.379).
  • VG Würzburg, 30.10.2015 - W 2 S 15.977

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Haftungsbescheid …

    Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH setzt die Feststellung des Steuergläubigers voraus, dass die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Verbindlichkeiten bei Fälligkeit der Steuerschulden oder später über hinreichende Mittel zu deren Begleichung verfügte (BayVGH v. 26.6.2000 - 4 CS 00.379 - juris Rn. 13).
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