Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 CS 08.3051 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fremdenverkehrsbeitrag; steuerpflichtige Personen; Kommanditgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02
GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 CS 08.3051
Ist danach die Personenhandelsgesellschaft selbst fremdenverkehrsbeitragspflichtig, darf gegenüber den Gesellschaftern keine Beitragsfestsetzung erfolgen, vielmehr kommt ihnen gegenüber nur der Erlass eines Haftungsbescheids in Betracht (Lichtenfeld, a.a.O., RdNr. 84a zu § 11, VGH BW vom 25.8.2003 NVwZ 2003, 1403 sowie OVG NRW vom 7.5.2002 NVwZ-RR 2003, 149/150). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2002 - 15 A 5299/00
Abgabenrecht: GbR als Grundstückseigentümerin
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 CS 08.3051
Ist danach die Personenhandelsgesellschaft selbst fremdenverkehrsbeitragspflichtig, darf gegenüber den Gesellschaftern keine Beitragsfestsetzung erfolgen, vielmehr kommt ihnen gegenüber nur der Erlass eines Haftungsbescheids in Betracht (Lichtenfeld, a.a.O., RdNr. 84a zu § 11, VGH BW vom 25.8.2003 NVwZ 2003, 1403 sowie OVG NRW vom 7.5.2002 NVwZ-RR 2003, 149/150). - VGH Bayern, 19.06.2008 - 4 N 07.555
Normenkontrollverfahren - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages - …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 CS 08.3051
Zudem spricht - ohne dass dies im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abschließend geklärt werden müsste - auch für den Bereich des Fremdenverkehrsbeitragsrechts viel dafür, dass der Gesetzgeber die persönliche Beitragspflicht selbst geregelt hat (vgl. zum Kurbeitrag Urteil des Senats vom 19.6.2008 Az. 4 N 07.555 ) und sich das gemeindliche Ermessen nur auf die Fragen bezieht, ob eine solche Abgabe überhaupt erhoben wird und wenn ja nach welchem Vorteilsmaßstab.
- VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827
Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab
Mit der klarstellenden Änderung der Satzungsermächtigung in Art. 6 Abs. 1 KAG (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2009 - 4 CS 08.3051 - juris Rn. 7) hat der Normgeber die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nachgezeichnet, der Personenhandelsgesellschaften seit jeher als beitragspflichtig eingestuft hat (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 17.12.1980 - 4 B 80 A.1102 - GK 1981 Rn. 209;… B.v. 28.3.1988 - 4 B 86.3522 - GK 1988 Rn. 244).Es kann daher dahinstehen, ob der Begriff der juristischen Person in der Beitragssatzung entsprechend weit auszulegen ist (…vgl. zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 = juris Rn. 30 m.w.N.) oder ob der Gesetzgeber die persönliche Beitragspflicht insoweit selbst geregelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2009 - 4 CS 08.3051 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 28.09.2011 - 4 ZB 11.723
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer KG; einkommenssteuerpflichtiger Gewinn; kein …
Eine - nochmalige - Beitragsfestsetzung gegenüber den Gesellschaftern kommt dann nicht in Betracht (vgl. dazu BayVGH vom 18.3.2009 Az. 4 CS 08.3051 ).Rn. 16 Im Urteil des Senats vom 13. April 1983 (…a.a.O.) ist jedoch bereits ausdrücklich geklärt worden, dass jeder Gewinn der GmbH, die gleichzeitig Komplementärin und Geschäftsführerin der KG ist, bei der Fremdenverkehrsabgabe als Gewinn der KG zu berücksichtigen ist (Entscheidung Bl. 7 letzter Satz) und dass die Gesellschafter neben der KG nicht ebenfalls als selbständige Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Fremdenverkehrsbeitragssatzung angesehen werden können (siehe dazu auch BayVGH vom 18.3.2009 a.a.O.).
- VGH Bayern, 21.06.2024 - 4 ZB 22.242
Fremdenverkehrsbeiträgen
Dies hat etwa zur Folge, dass die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen ist, soweit bereits die Gesellschaft zu der Abgabe herangezogen wird (…BayVGH a.a.O.; B.v. 18.3.2009 - 4 CS 08.3051 - juris Rn. 8). - VG München, 24.10.2013 - M 10 K 13.2049
Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil durch den Fremdenverkehr
Als Trockenbau GmbH und Co. KG ist sie selbständig Tätige im Sinne dieser Vorschrift (zur Beitragspflicht von Personengesellschaften vgl. BayVGH, B.v. 18.03.2009 - 4 CS 08.3051 - juris Rn. 6), auch ist sie insoweit ortsansässig. - VG München, 13.01.2011 - M 10 K 10.4188
Fremdenverkehrsbeitrag bei Personengesellschaft; Sondervergütungen als Teil des …
Dem Landesgesetzgeber beziehungsweise dem Satzungsgeber steht es frei, abweichend vom Einkommensteuerrecht die Kommanditgesellschaft als eigenes Abgabensubjekt zu behandeln (BayVGH v. 18.3.2009 Az. 4 CS 08.3051 , m. w. N.).
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