Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehr; Aufwendungsersatz; Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123
Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten (vgl. BVerwG vom 24. September 1996 BVerwGE 102, 63/70 m.w.N., vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470/471). - BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123
Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten (vgl. BVerwG vom 24. September 1996 BVerwGE 102, 63/70 m.w.N., vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470/471). - VGH Bayern, 18.08.2004 - 4 ZB 04.1053
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123
Jedenfalls widerspricht eine fast vollständige Selbstbindung in Richtung auf einen Ermessensnichtgebrauch - ausgenommen nur die jeweilige Prüfung der Unbilligkeit - der Grundstruktur von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG als Ermessensregelung (vgl. BayVGH vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 m.w.N.); dies gilt auch unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40).
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 4 BV 11.2549
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmierung
Die diesbezüglich geforderten Erwägungen lassen sich nach der Rechtsprechung des Senats weder - im Sinne eines "intendierten Ermessens" - unmittelbar dem Gesetz entnehmen noch in einer gemeindlichen Satzung für alle künftig auftretenden Fälle vollständig vorwegnehmen (BayVGH vom 18.08.2004 Az. 4 ZB 04.1053; vom 26.02.2009 Az. 4 CS 08.3123; vom 09.11.2009 Az. 4 B 09.594); vielmehr muss die dem Bescheid beizufügende Begründung gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG die für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Gründe erkennen lassen (BayVGH vom 26.02.2009 a.a.O.). - VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung des …
Der Senat hält insoweit an seiner bereits in den Beschlüssen vom 26.2.2009 (Az. 4 CS 08.3123 und 3134 jeweils RdNr. 5) geäußerten Rechtsansicht fest. - VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach …
Rn. 30 1.3 Der Umstand, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 26.2.2009 Az. 4 CS 08.3123 RdNr. 5; vom 18.8.2011 Az. 4 CS 11.504 RdNr. 6) bei dem Aufwendungsersatzverlangen nach Art. 28 BayFwG nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt, spricht nicht gegen die hier vertretene Auffassung.
- VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2364
Ermessensausfall und fehlende Heilungsmöglichkeit
Ist dagegen nicht ersichtlich, welche Gesichtspunkte für die Ermessensentscheidung maßgeblich gewesen sind, liegt ein Ermessensausfall vor (BayVGH, B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 - juris Rn. 9;… B.v. 9.11.2009 - 4 B 09.594 - juris Rn. 19 ff.;… B.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35;… vgl. auch BVerwG, U.v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 27). - VGH Bayern, 06.05.2021 - 4 B 20.2596
Kosten für Inanspruchnahme der gemeindlichen Feuerwehr
Rn. 30 Der Umstand, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 - juris Rn. 5;… B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 - juris Rn. 6) bei dem Aufwendungsersatzverlangen nach Art. 28 BayFwG nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt, spricht nicht dagegen, den Kostenersatz nach Art. 28 BayFwG als Abgabe im Sinne von Art. 10 Nr. 2 KAG anzusehen. - VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
Insoweit erweist sich die Rechtsbehelfsbelehrung:zum streitgegenständlichen Bescheid als fehlerhaft, wenn dort in einer "Anmerkung" ausgeführt wird, dass "ein evtl. eingelegter Widerspruch oder eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung" entfalte, denn bei dem Aufwendungsersatz der Gemeinde handelt es sich nicht um Anforderungen von öffentlichen Abgaben und Kosten i.S.v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 und B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504; beide juris). - VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
Feuerwehrgebühren
Zwar werden nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2014 7 - B 11.346/13 -, Juris, und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 4 CS 11.504 -, und vom 26. Februar 2009 - 4 CS 08.3123 -, beide veröffentlicht in Juris) die Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der technischen Unfallhilfe der Feuerwehr weder als öffentliche Abgaben noch als öffentliche Kosten dem Tatbestand des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zugeordnet, da es sich insoweit um einen Aufwendungsersatzanspruch handele. - VG Würzburg, 15.07.2010 - W 5 K 10.233
Kosten der Feuerwehr für Ausrücken zum bloß vermeintlichen Brand eines …
Wann eine "Unbilligkeit" in diesem Sinn vorliegt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz und kann weder in Kommentierungen noch Vollzugshinweisen noch auch durch eine Satzung abschließend geregelt werden; vielmehr ist - wie bei der Ermessensausübung allgemein - die Würdigung des Einzelfalls unerlässlich (Forster/Pemler, RdNrn. 13 bis 15 zu Art. 28 BayFwG), wobei gerade nach der jüngeren Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 09.11.2009, 4 B 09.594, unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 26.02.2009, 4 CS 08.3123, juris) zu Recht hohe Anforderungen an die Ermessensausübung und -darlegung gestellt werden. - VG Würzburg, 12.03.2009 - W 5 K 08.1758
Auflagen zu einem Demonstrationszug; Ermessensentscheidung; …
Wie der BayVGH jüngst im Beschluss vom 26. Februar 2009 (4 CS 08.3123) betont hat, setzt der nach Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich garantierte gerichtliche Rechtschutz voraus, dass die Behörde offenbart, von welchen Gesichtspunkten sie sich bei der Ausübung des Ermessens hat leiten lassen. - VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138
Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage
Lässt ein angefochtener Bescheid entgegen Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht erkennen, welche Gesichtspunkte für die Ermessensentscheidung maßgeblich waren, ist von einem materiellen Ermessensmangel auszugehen, denn Ermessen ist nicht zu "beachten", sondern im Einzelfall auszuüben (vgl. BayVGH vom 26.2.2009 Az 4 CS 08.3123). - VG Würzburg, 15.09.2010 - W 5 K 10.32
Kosten der Feuerwehr für bloßes Ausrücken ohne Tätigkeit am Unfallort
- VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz
- VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124
Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes …
- VG Würzburg, 21.03.2011 - W 5 S 11.219
Routenänderung; Beeinträchtigung von Sicherheit und Leichtigkeit des …
- VG Würzburg, 04.04.2023 - W 5 S 23.347
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Antrag …
- VGH Bayern, 16.06.2010 - 4 ZB 09.1807
Kostenersatz; Ermessensausübung
- VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 7 S 11.1558
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung von Aufwendungsersatz …
- VG Würzburg, 09.03.2026 - W 5 S 26.574
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, …
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