Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung des Aufwendungsersatzes nach Art 28 FeuerwG BY
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 28 BayFwG, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 VwGO
Feuerwehrrecht: Aufwendungsersatz und Abgabenbegriff | Feuerwehraufwendungsersatz; Öffentliche Abgaben und Kosten; Widerspruch; Anfechtungsklage; Suspensiveffekt; Feststellung der aufschiebenden Wirkung; Finanzierungsfunktion; Haushaltsführung - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 28 BayFwG, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 VwGO
Feuerwehrrecht: Aufwendungsersatz und Abgabenbegriff | Feuerwehraufwendungsersatz; Öffentliche Abgaben und Kosten; Widerspruch; Anfechtungsklage; Suspensiveffekt; Feststellung der aufschiebenden Wirkung; Finanzierungsfunktion; Haushaltsführung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für ein Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Geltendmachung von Aufwendungsersatz für eine Feuerwehrmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für ein Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Geltendmachung von Aufwendungsersatz für eine Feuerwehrmaßnahme
Verfahrensgang
- VG München, 14.02.2011 - M 7 S 10.5712
- VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504
Nach dem Rechtsschutzkonzept des § 80 VwGO soll jedoch gerade nicht jede Geldforderung eines Hoheitsträgers schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sein, zumal die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten", nicht hingegen pauschal die "Anforderung von Geldleistungen" erfasst (vgl. zum Ganzen ThürOVG vom 14.2.2008 Az. 3 EO 838/07 RdNr. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehr; Aufwendungsersatz; Ermessen
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504
Der Senat hält insoweit an seiner bereits in den Beschlüssen vom 26.2.2009 (Az. 4 CS 08.3123 und 3134 jeweils RdNr. 5) geäußerten Rechtsansicht fest.
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839
Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei …
Insbesondere handelt es sich bei dem verlangten Aufwendungsersatz nach Art. 28 BayFwG nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinn des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 - juris Rn. 6;… U.v. 24.9.2015 - 4 B 14.1831 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach …
Rn. 30 1.3 Der Umstand, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 26.2.2009 Az. 4 CS 08.3123 RdNr. 5; vom 18.8.2011 Az. 4 CS 11.504 RdNr. 6) bei dem Aufwendungsersatzverlangen nach Art. 28 BayFwG nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt, spricht nicht gegen die hier vertretene Auffassung. - VGH Bayern, 06.05.2021 - 4 B 20.2596
Kosten für Inanspruchnahme der gemeindlichen Feuerwehr
Rn. 30 Der Umstand, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. bereits B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 - juris Rn. 5; B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 - juris Rn. 6) bei dem Aufwendungsersatzverlangen nach Art. 28 BayFwG nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt, spricht nicht dagegen, den Kostenersatz nach Art. 28 BayFwG als Abgabe im Sinne von Art. 10 Nr. 2 KAG anzusehen.
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 4 B 14.1831
Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr
Auch der mittlerweile erlassene Feuerwehreinsatzkostenbescheid kann nicht als Rechtsgrund dienen, weil er mit Widersprüchen der Klägerin angegriffen ist und derartige Widersprüche aufschiebende Wirkung zur Folge haben (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 - juris). - VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
Insoweit erweist sich die Rechtsbehelfsbelehrung:zum streitgegenständlichen Bescheid als fehlerhaft, wenn dort in einer "Anmerkung" ausgeführt wird, dass "ein evtl. eingelegter Widerspruch oder eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung" entfalte, denn bei dem Aufwendungsersatz der Gemeinde handelt es sich nicht um Anforderungen von öffentlichen Abgaben und Kosten i.S.v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 und B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504; beide juris). - VG Braunschweig, 06.02.2025 - 4 B 321/24
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehrkosten; öffentliche Abgaben und Kosten
Ob und in welchem Umfang ein Hoheitsträger in einem Haushaltsjahr Kosten für entgeltliche Feuerwehreinsätze wird vereinnahmen können, kann dieser deshalb im Vorfeld nicht absehen, da weder die Anzahl der Feuerwehreinsätze an sich, noch der Anteil derer, die entgeltlich erfolgen, im Vorhinein bekannt ist (so Thür. OVG…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 3 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 18.08.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 12.02.2014 - 7 B 11346/13 -, juris Rn. 5 f., die eine Qualifizierung als öffentliche Abgabe i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ablehnen und somit von einer aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Kostenbescheid ausgehen).Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass die Erhebung der Feuerwehrkosten vollumfänglich im Ermessen (Entschließungs- und Auswahlermessen sowie Ermessen hinsichtlich der Gebührenhöhe; vgl. z.B. VG Lüneburg…, Urteil vom 15.11.2022 - 3 A 88/21 -, juris Rn. 28) des jeweiligen Hoheitsträgers steht (vgl. auch Thür. OVG…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 18.08.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 8).
- VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
Feuerwehrgebühren
Zwar werden nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2014 7 - B 11.346/13 -, Juris, und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 4 CS 11.504 -, und vom 26. Februar 2009 - 4 CS 08.3123 -, beide veröffentlicht in Juris) die Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der technischen Unfallhilfe der Feuerwehr weder als öffentliche Abgaben noch als öffentliche Kosten dem Tatbestand des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zugeordnet, da es sich insoweit um einen Aufwendungsersatzanspruch handele. - VG Lüneburg, 29.03.2021 - 3 B 3/21
Abgaben, öffentliche; Gebühr, Feuerwehr
Gebühren für Leistungen der Feuerwehr sind damit öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (VG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2016 - 5 B 73/16 -, V. n. b.;… Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Stand: Oktober 2020, § 5 Rn. 1179;… so auch für Kostenerstattungsansprüche nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hess. VGH, Beschl. v. 3.5.2016 - 5 B 603/16 -, juris Rn. 3;… a. A. für das jeweilige Landesrecht Thüringisches OVG, Beschl. v. 14.2.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 3 ff.;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.2.2014 - 7 B 11346/13 -, juris Rn. 5 ff. ; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 7 ff.; offengelassen für das niedersächsische Landesrecht vom Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2018 - 11 ME 191/18 -, V. n. b.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 13 B 53/16
Erstattung von Kosten für ein Gutachten zur Klärung der Gleichwertigkeit des …
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. November 2012 - 12 B 903/12 -, juris, Rn. 15; Bay VGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 4 CS 11.504 - , juris, Rn. 7; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, juris, Rn. 3 m.w.N. - VG Würzburg, 04.04.2023 - W 5 S 23.347
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Antrag …
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ist - entgegen dem Hinweis der Antragsgegnerin im Anschluss an die im Kostenbescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung- nicht entfallen, weil es sich bei dem Aufwendungsersatz nach Art. 28 BayFwG nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504; B.v. 26.2.2009 - 4 CS 08.3123 - beide juris) und des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 10.9.2020 - W 5 K 18.1618 - juris) nicht um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinn des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt. - VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.5711
- VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 7 S 11.1558
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung von Aufwendungsersatz …
- VG Würzburg, 09.03.2026 - W 5 S 26.574
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, …
- VG Augsburg, 22.03.2013 - Au 7 S 13.245
Erledigung
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