Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.02.2014 - 4 CS 14.126 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Obdachlosenrecht; Räumungsbescheid; Selbsthilfeverpflichtung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
Obdachlosenunterbringung
Rn. 13 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach …
Es spricht auch nichts dafür, dass es ihnen möglich wäre, sich aus eigener Kraft eine den wohnungsmäßigen Mindestanforderungen genügende Unterkunft zu verschaffen, so dass sie ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe verletzt hätten und ihr Antrag als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung
Rn. 8 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 9; B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6).
- VG München, 27.08.2021 - M 22 E 21.4331
Obdachlosenrecht, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf …
Die Sicherheitsbehörde kann danach auf eigene Maßnahmen verzichten und es besteht folglich auch kein Unterbringungsanspruch, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft eine geeignete Unterkunftsmöglichkeit verschaffen kann (vgl. BayVGH, B. v. 23.12.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1663
Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung
Rn. 8 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 9; B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei obdachlosen Personen nur dann (ausnahmsweise) von einer bestehenden Freiwilligkeit ausgegangen werden, wenn sie sich entweder aufgrund einer eigenverantwortlichen Willensentscheidung mit dem Fehlen einer ihren Grundbedürfnissen genügenden Unterkunft abgefunden, sich also für ein "Leben auf der Straße" entschieden haben (…BayVGH, B.v. 15.2.2024 - 4 CE 24.60 - BayVBl 2024, 527 Rn. 9), oder wenn es ihnen ohne weiteres möglich wäre, sich aus eigener Kraft eine ausreichende Unterkunft zu verschaffen, ihr Unterbringungsersuchen also als rechtsmissbräuchlich erscheint (BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 21.12.2023 - 4 CE 23.2170
Vorläufige Zuweisung von Wohnraum
Über die reine Finanzierungsfrage hinaus muss es dem Betreffenden vielmehr rechtlich und tatsächlich möglich sein, sich aus eigener Kraft eine den wohnungsmäßigen Mindestanforderungen genügende Unterkunft zu verschaffen (BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VG München, 09.11.2018 - M 22 E 18.5427
Vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft
Rn. 13 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 9; B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6).
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