Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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GO Art. 24 Abs. 2 S. 3; EWS BY § 19 Abs. 1 S. 1
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur dauerhaften Duldung einer Abwassersammelleitung und eines Entlastungskanals für ein nahegelegenes Regenüberlaufbecken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur dauerhaften Duldung einer Abwassersammelleitung und eines Entlastungskanals für ein nahegelegenes Regenüberlaufbecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 18.03.2015 - W 2 S 15.79
- VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 07.08.2006 - 4 ZB 05.1984
Abwasserleitung; Beseitigung; Duldungspflicht (verneint); Verfahrensvorbehalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 7. August 2006 (4 ZB 05.1984 - BayVBl 2007, 309) ausgeführt, dass die Kosten der Beseitigung einer illegal verlegten Leitung bei der Kostenabschätzung auszublenden sind, weil sich die faktische Ausübung von hoheitlicher Macht gegenüber dem Bürger nicht deshalb durchsetzen darf, weil sie bereits vollzogen wurde, sondern nur deshalb, weil sie von der Rechtsordnung legitimiert ist (…BayVGH a.a.O. m.w.N.).Auf die Möglichkeit, sich zunächst um ein nachbarrechtlich begründetes Notleitungsrecht entsprechend § 917 BGB zu bemühen, dürfte die Wasserrechtsbehörde den Antragsgegner als Träger einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung dabei entgegen ihrem Schreiben vom 18. September 2014 wohl nicht verweisen können (vgl. BayVGH vom 7.8.2006 - 4 ZB 05.1984 - BayVBl 2007, 309 m.w.N.).
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 4 BV 06.3308
Duldung einer Wasserversorgungsleitung unter privatem Grundstück
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (4 BV 06.3308 - BayVBl 2008, 502) dargelegt hat, ist bei einer Mehrzahl von Grundstücken ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des § 14 Abs. 1 WAS bzw. § 19 Abs. 1 EWS nur anzunehmen, wenn die fraglichen Grundstücke nur einheitlich an die Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung anzuschließen sind. - VG Würzburg, 08.03.2017 - W 2 K 15.78
Duldungsverfügung für Abwasserleitungen
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Rn. 3 Gegen den Bescheid des Antragsgegners erhob der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht Würzburg, über die noch nicht entschieden ist (Az. W 2 K 15.78). - OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88
Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Ob auch in solchen Fällen einer nur schuldrechtlich wirksamen Zustimmung des früheren Grundeigentümers bei der Alternativenprüfung die Kosten einer fiktiven Neuverlegung auf der bestehenden Trasse gegenzurechnen sind, erscheint zumindest zweifelhaft und ist vom Senat bisher nicht entschieden worden; einzelne außerbayerische Instanzgerichte haben diese Frage in ähnlichem Zusammenhang verneint (vgl. OVG NRW, U.v. 28.2.1991 - 3 A 291/88 - NJW 1991, 3233/3234;… weitere Nachweise bei Zöllner in Sieder/Zeitler, WHG, Stand September 2012, § 93 Rn. 67). - VGH Bayern, 18.06.2001 - 23 ZS 01.929
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn mehrere Grundstücke desselben Eigentümers wegen rechtlich verbindlicher planerischer Vorstellungen oder tatsächlicher Verhältnisse, etwa wegen ihrer geringen Größe, nicht jeweils für sich, sondern nur in ihrem Zusammenhang baulich benutzt werden können und deshalb nur einen (gemeinsamen) Anschluss benötigen (BayVGH a.a.O., mit Hinweis auf BayVGH, B.v. 18.6.2001 - 23 ZS 01.929 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Verlegung einer Abwasserleitung
Rn. 4 Der Kläger wandte sich in einem in zwei Instanzen erfolglosen Eilverfahren (Az. W 2 S. 15.79; 4 CS 15.744) gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids und erhob zugleich Klage zum Verwaltungsgericht.Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass beide Leitungsstränge im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 EWS für die "örtliche" Abwasserbeseitigung erforderlich sind, auch wenn darin teilweise Abwasser aus anderen Gemeinden desselben Verbandsgebiets mit abgeleitet wird (vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 4 CS 15.744 - juris Rn. 10).
- OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 5 U 26/18
Energieversorgung: Pflicht des Eigentümers zur Duldung von Stromleitungen auf …
Die konkret existierende Möglichkeit, ein Grundstück an das öffentliche Netz anzuschließen und dadurch in den Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, führt im Allgemeinen zu einer Wertsteigerung des betroffenen Grundstücks und ist aus Sicht des Eigentümers wirtschaftlich vorteilhaft (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 Cs 15.744, juris). - VG München, 25.03.2025 - M 1 S 25.446
Eilantrag einer Standortgemeinde, Errichtung einer Asylunterkunft, Befristete …
Eine künftige Berechtigung hierzu oder das Entgegenstehen von Duldungspflichten (…vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 16; ggf. auch flankiert mit einer Duldungsverfügung, vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 4 CS 15.744 - juris) kann bei Bedarf vorab verwaltungsgerichtlich geklärt werden.
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