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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9027
VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 (https://dejure.org/2018,9027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 (https://dejure.org/2018,9027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2018 - 4 CS 17.2083 (https://dejure.org/2018,9027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • doev.de PDF

    Öffentliche Einrichtung; Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf dem Viktualienmarkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf dem Viktualienmark aufgrund Begehung mehrerer Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften; Rechtmäßigkeit einer Markthallen-Satzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 705
  • DÖV 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083
    Als Ausfluss der verfassungsrechtlich verbürgerten Selbstverwaltungsgarantie sind die Gemeinden grundsätzlich dazu befugt, den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen im Wege von Benutzungsbedingungen auszugestalten und den Benutzungsanspruch beispielsweise durch zeitliche Befristungen, Kapazitätsbegrenzungen oder inhaltliche Vorgaben zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 4 ZB 14.2209 -BayVBl 2017, 166 Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 22 ZB 16.255

    Keine Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens gem. § 12 S. 1 GewO für …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083
    Da es um den Widerruf einer von der Antragsgegnerin selbst kraft ihres Selbstverwaltungsrechts verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechtsposition geht, dürften die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung geltenden Anforderungen (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 13.9.2016 -22 ZB 16.255 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.) ungeachtet der sachlichen Nähe der Regelungsgegenstände nicht vollumfänglich übertragbar sein.
  • VGH Bayern, 14.09.1998 - 4 ZE 98.2561
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083
    Hierzu gehört auch das Recht, in der Benutzungssatzung Beendigungstatbestände für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung vorzusehen, etwa - wie hier - bestimmte Widerrufsgründe für die Standplatzzuweisung bei Unzuverlässigkeit, bei Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen oder bei einrichtungsbezogenen Verstößen von einem gewissen Gewicht zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.1998 - 4 ZE 98.2561 - NVwZ-RR 1999, 575/576 m.w.N. aus der älteren Rechtsprechung; Geiger, BayVBl 1995, 33/38).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur …

    Rn. 46 Der kommunalrechtliche Benutzungsanspruch besteht nur im Rahmen der Widmung und nach Maßgabe der "bestehenden allgemeinen Vorschriften", zu denen neben den für jedermann geltenden Rechtsnormen auch die zur Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses festgelegten Benutzungsbedingungen gehören (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - BayVBl 2018, 820 Rn. 16; Schoch, NVwZ 2016, 257/263 f.; Wachsmuth in Schulz u.a., Kommunalverfassungsrecht Bayern, GO, Art. 21 Anm. 4.3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18

    Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss

    Dabei kommt der Gemeinde insbesondere bei freiwilligen Einrichtungen ein weiter Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Voraussetzungen, Bedingungen und Art der Benutzung zu (…vgl. Wefelmaier in KVR Nds., Stand: September 2016, NKomVG § 30 Rn. 15 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 18.07.1969 - VII C 56.68 -, juris Rn. 37; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris Rn. 16).

    So sind die Gemeinden grundsätzlich befugt, den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen im Wege von Benutzungsbedingungen auszugestalten und den Benutzungsanspruch beispielsweise durch zeitliche Befristungen, Kapazitätsbegrenzungen oder inhaltliche Vorgaben zu beschränken (Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris Rn. 16).

    Eine Gemeinde ist grundsätzlich dazu befugt, den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen auszugestalten und den Benutzungsanspruch etwa durch zeitliche Befristungen oder inhaltliche Vorgaben zu beschränken (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris Rn. 16; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 18.07.1969 - VII C 56.68 -, juris Rn. 37).

  • VG München, 05.05.2021 - M 7 K 19.6510

    Widerruf von Zuweisungen auf dem Betriebsgelände

    Gemäß § 5 Abs. 4 Markthallen-Satzung, der durch verschiedene Regelbeispiele ausgeformt und konkretisiert wird, kann die Zuweisung jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden, sofern der vorübergehende Ausschluss nach § 16 Markthallen-Satzung keine ausreichende Gewähr für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Markthallen bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 14 f.).

    Als Rechtsvorschriften in diesem Sinn sind auch satzungsrechtliche Regelungen anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Hinzu kommt, dass einer - unter dem Druck des laufenden Verfahrens stehenden - Wohlverhaltensperiode keine maßgebliche Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 22).

    Hinzu kommt, dass die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung geltenden Anforderungen ungeachtet der sachlichen Nähe der Regelungsgegenstände ohnehin nicht vollumfänglich übertragbar sein dürften, da es um den Widerruf einer von der Gemeinde selbst kraft ihres Selbstverwaltungsrechts verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechtsposition geht (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 22).

  • VG Darmstadt, 21.03.2019 - 5 K 1831/15

    Richtlinien der Stadt Langen für die Vergabe von Kita-Plätzen in städtischen und …

    Dabei kommt der Gemeinde ein weiter Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Voraussetzungen, Bedingungen und Art der Benutzung zu (…BVerwG, Urt. v. 18.07.1969 - VII C 56.68 -, juris, Rdnr. 37; Bay. VGH, Beschl. v. 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris, Rdnr. 16).
  • VG München, 05.05.2021 - M 7 K 20.941

    Zuweisung von mehreren PKW-Stellplätzen auf dem Betriebsgelände einer …

    Eine solche Festlegung hat die Beklagte getroffen, indem sie in § 3 Markthallen-Satzung nicht nur die Kunden, sondern auch die Gewerbetreibenden - etwa Zuweisungsnehmer im Sinne von § 3 Nr. 1 Markthallen-Satzung - als Benutzer der öffentlichen Einrichtung "Markthallen" definiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Gemäß § 5 Abs. 4 Markthallen-Satzung, der durch verschiedene Regelbeispiele ausgeformt und konkretisiert wird, kann die Zuweisung jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden, sofern der vorübergehende Ausschluss nach § 16 Markthallen-Satzung keine ausreichende Gewähr für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Markthallen bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 14 f.).

    Als Rechtsvorschriften in diesem Sinn sind auch satzungsrechtliche Regelungen anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG München, 05.05.2021 - M 7 K 20.1259

    SARS-CoV-2

    Eine solche Festlegung hat die Beklagte getroffen, indem sie in § 3 Markthallen-Satzung nicht nur die Kunden, sondern auch die Gewerbetreibenden - etwa Zuweisungsnehmer im Sinne von § 3 Nr. 1 Markthallen-Satzung - als Benutzer der öffentlichen Einrichtung "Markthallen" definiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Gemäß § 5 Abs. 4 Markthallen-Satzung, der durch verschiedene Regelbeispiele ausgeformt und konkretisiert wird, kann die Zuweisung jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden, sofern der vorübergehende Ausschluss nach § 16 Markthallen-Satzung keine ausreichende Gewähr für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Markthallen bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 14 f.).

    Als Rechtsvorschriften in diesem Sinn sind auch satzungsrechtliche Regelungen anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität; …

    So sind die Gemeinden als Ausfluss der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie grundsätzlich dazu befugt, den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen im Wege von Benutzungsbedingungen auszugestalten und den Benutzungsanspruch beispielsweise durch zeitliche Befristungen, Kapazitätsbegrenzungen oder inhaltliche Vorgaben zu beschränken (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris Rn. 16 mit Verweis auf Bayerischen VGH…, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 - BayVBl. 2017, 166 Rn. 8 m. w. N).
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504

    Ausschluss vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung

    Mit der Bestimmung des § 7 Abs. 1 KitaS über den nachträglichen Ausschluss von der Kindertageseinrichtung hat die Antragsgegnerin von der in Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch Satzungsregelung über den Katalog des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG hinaus zusätzliche Widerrufsgründe zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - BayVBl 2018, 820 Rn. 16 m.w.N.).
  • VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452

    Corona: Eilantrag gegen Hausverbot für Münchner Stadtbibliothek wegen …

    Hierzu gehört auch das Recht, in der Benutzungssatzung Beendigungstatbestände für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung vorzusehen, etwa bestimmte Widerrufsgründe bei Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen oder bei einrichtungsbezogenen Verstößen von einem gewissen Gewicht zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16).
  • VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4171

    Hausverbot für behördliche Einrichtungen bei Verstoß gegen Hygieneregeln

    (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16).
  • VG München, 05.05.2021 - M 7 K 19.6512

    Widerruf von Zuweisungen auf dem Betriebsgelände

  • VG München, 14.04.2021 - M 7 K 20.2790

    Businessplan als Bewerbungsvoraussetzung für einen Marktstand

  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

  • VG Würzburg, 02.07.2024 - W 3 S 24.1126

    Eilrechtsschutz gegen Ausschluss aus Kindertagesstätte

  • VG Köln, 31.07.2020 - 14 L 1306/20

    Oberbergischer Kreis: KFZ-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt

  • VG München, 08.09.2022 - M 17 S 22.4271

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ausschluss von der Kindertagesstätte

  • VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2660

    Widerruf der Zuweisung von Büroflächen und LKW-Stellplätzen bei der …

  • VGH Bayern, 10.11.2022 - 4 CS 22.2036

    Kein Anspruch auf KiTA-Platz nach Wegzug aus Gemeinde

  • VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem gewerberechtlichen …

  • VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2675

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ablehnung einer Zuweisung für die …

  • VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2662

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ablehnung einer Zuweisung für die …

  • VGH Bayern, 10.11.2022 - 4 CE 22.2038

    Kein Anspruch auf Aufnahme in gemeindliche Kindertagesstätte für nicht …

  • VG München, 05.05.2021 - M 7 K 21.123

    Erfolglose Klage gegen Widerruf der Zuweisung eines Marktstandes

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