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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7500
VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412 (https://dejure.org/2023,7500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2023 - 4 CS 22.2412 (https://dejure.org/2023,7500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2023 - 4 CS 22.2412 (https://dejure.org/2023,7500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 18a Abs. 4 S. 2, Abs. 8, Abs. 9; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 S. 1
    Rücknahme eines Bescheids über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Zulassungsentscheidung bzgl. eines Bürgerbegehrens; Entscheidung des Gemeinderats über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18a Abs. 8 GO als rechtlich gebundene Entscheidung ohne Beurteilungs- und Ermessensspielraum

  • rechtsportal.de

    Rücknahme der Zulassungsentscheidung bzgl. eines Bürgerbegehrens; Entscheidung des Gemeinderats über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18a Abs. 8 GO als rechtlich gebundene Entscheidung ohne Beurteilungs- und Ermessensspielraum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 Rn. 35; vgl. auch VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VGH n.F. 53, 81/105) ist es mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird.

    Rn. 29 Die von Anfang an unrichtige Behauptung in der Begründung des Bürgerbegehrens, dass der städtebauliche Vertrag auch in Zukunft den Gemeinderat nicht zur Kenntnis gegeben werden soll, ist auch im Kontext der übrigen Begründung als so gewichtig anzusehen, dass ohne sie möglicherweise weniger Unterzeichner das Bürgerbegehren unterstützt hätten (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, U.v. 4.7.2016, a.a.O., Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 Rn. 35; vgl. auch VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VGH n.F. 53, 81/105) ist es mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird.
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - BayVBl 2018, 22 Rn. 35; vgl. auch VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VGH n.F. 53, 81/105) ist es mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird.
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Nach der Entscheidung des Senats vom 22. März 2022 (4 CE 21.2992 - BayVBl 2023, 162 Rn. 22 zu einem vorausgehenden Bürgerbegehren im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin) verliert die ursprüngliche Begründung ab der Zulassung des Bürgerbegehrens jede rechtliche Bedeutung.
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610

    Vertretung eines Bürgerbegehrens bei mehreren benannten Vertretern; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Scheidet ein Vertreter des Bürgerbegehrens aus, so ist der Stellvertretungsfall eingetreten und der für diese Person genannte Stellvertreter, der dem Vertreter auf der Unterschriftenliste konkret zugeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.1998 - 4 ZB 98.1721 - BayVBl 1999, 182), rückt in die Vertreterstellung ein, da mehrere benannte Vertreter nur gemeinschaftlich handeln können (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380).
  • VGH Bayern, 31.08.1998 - 4 ZB 98.1721
    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
    Scheidet ein Vertreter des Bürgerbegehrens aus, so ist der Stellvertretungsfall eingetreten und der für diese Person genannte Stellvertreter, der dem Vertreter auf der Unterschriftenliste konkret zugeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.1998 - 4 ZB 98.1721 - BayVBl 1999, 182), rückt in die Vertreterstellung ein, da mehrere benannte Vertreter nur gemeinschaftlich handeln können (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380).
  • VG Bayreuth, 14.12.2023 - B 4 K 22.724

    Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Klimaentscheid

    Rn. 23 In der jüngeren Rechtsprechung stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr darauf ab, dass sich die geforderte inhaltliche Bestimmtheit der gestellten Frage bereits unmittelbar aus dem Abstimmungstext ergeben muss und sich gerade nicht erst aufgrund einer Zusammenschau mit der auf den Unterschriftenlisten abgedruckten Begründung ermitteln lassen darf (…BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 4 CE 21.2992 - juris Rn. 22; bestätigend BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 26).

    Die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung des Bürgerbegehrens kann daher im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids - auch nach Auffassung der Kammer, die sich der nachvollziehbaren Argumentation anschließt - grundsätzlich nicht zur Auslegung des von der Aktivbürgerschaft Gewollten herangezogen werden (…BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 4 CE 21.2992 - juris Rn. 22; bestätigend BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 26;… ähnlich bereits OVG NW, B.v. 21.6.2013 - 15 B 697/13 - juris Rn. 13 und OVG NW, B.v. 15.5.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 18, wonach die Begründung insbesondere Aufschluss über die Motive des Bürgerbegehrens geben soll, um dessen Sinn und Zweck nachvollziehen zu können; es werde nicht von der Verpflichtung entbunden, die Frage selbst hinreichend bestimmt zu formulieren;… offen lassend VG Potsdam - U.v. 2.3.2017 - 1 K 3918/16 - juris Rn. 42;… a.A. VGH BW, U.v. 28.3.1988 - 1 S 1493/87, abgedruckt bei Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1.9.2023, 41.03 sowie OVG RhPf, U.v. 25.9.2019 - 10 A 10472/19 - juris Rn. 29, wonach es auf den objektiven Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung zum Ausdruck gebracht wird ankomme; krit. zudem Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1.9.2023, 13.04 S. 12a).

    Jedoch hat es in diesem Fall grundsätzlich der Abstimmungsleiter (dazu § 10 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in … vom 30. März 2022) in der Hand, wie ausführlich die Begründung des Bürgerbegehrens sowie die Auffassung des Stadtrats abgedruckt werden und es besteht die Möglichkeit, dass die Initiatoren eine andere - nicht demokratisch durch die Unterschriftenliste legitimierte - Begründung anführen (…vgl. auch BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 4 CE 21.2992 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 30.09.2025 - 4 C 25.1700

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Bürgerbegehren

    Rn. 8 Der Senat hat seinen Streitwertfestsetzungen in Verfahren betreffend Bürgerbegehren bislang die Empfehlung in Nr. 22.6 des Streitwertkatalogs 2013 zugrunde gelegt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 47).
  • VG München, 29.04.2024 - M 7 K 23.4110

    Unzulässiges Bürgerbegehren, Irreführende Begründung

    Zu beanstanden ist die Begründung eines Bürgerbegehrens daher nur, wenn sie über eine bloß tendenziöse Wiedergabe hinaus einen entscheidungsrelevanten Umstand nachweislich falsch oder in objektiv irreführender Weise darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2023 - 4 CS 22.2412 - juris Rn. 24;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 35).
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