Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayLStVG Art. 6; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; GG Art. 11 Abs. 1
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von Räumungsanordnung und Neuzuweisung, Erledigung der Zuweisung durch Zeitablauf, Begriff der "freiwilligen Obdachlosigkeit", Unzumutbarkeit einer Unterkunft aus Gesundheitsgründen, Störung des Hausfriedens ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft; Verbindung von Räumungsanordnung und Neuzuweisung; Erledigung der Zuweisung durch Zeitablauf; Begriff der "freiwilligen Obdachlosigkeit"; Unzumutbarkeit einer Unterkunft aus Gesundheitsgründen; Störung des Hausfriedens ...
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"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft; Verbindung von Räumungsanordnung und Neuzuweisung; Erledigung der Zuweisung durch Zeitablauf; Begriff der "freiwilligen Obdachlosigkeit"; Unzumutbarkeit einer Unterkunft aus Gesundheitsgründen; Störung des Hausfriedens ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 04.09.2024 - Au 8 S 24.2125
- VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Papierfundstellen
- DÖV 2025, 317
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Letzteres setzt voraus, dass von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung bzw. der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).Die aktuelle Wohnortgemeinde kann obdachlose Personen, die weiterhin dort wohnen wollen, wegen des auch ihnen zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem günstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (BayVGH, B.v. 27.10.2017, a.a.O., Rn. 10;… B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
- VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei obdachlosen Personen nur dann (ausnahmsweise) von einer bestehenden Freiwilligkeit ausgegangen werden, wenn sie sich entweder aufgrund einer eigenverantwortlichen Willensentscheidung mit dem Fehlen einer ihren Grundbedürfnissen genügenden Unterkunft abgefunden, sich also für ein "Leben auf der Straße" entschieden haben (BayVGH, B.v. 15.2.2024 - 4 CE 24.60 - BayVBl 2024, 527 Rn. 9), oder wenn es ihnen ohne weiteres möglich wäre, sich aus eigener Kraft eine ausreichende Unterkunft zu verschaffen, ihr Unterbringungsersuchen also als rechtsmissbräuchlich erscheint (…BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Ganztägige Obdachlosenunterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Die aktuelle Wohnortgemeinde kann obdachlose Personen, die weiterhin dort wohnen wollen, wegen des auch ihnen zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem günstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (…BayVGH, B.v. 27.10.2017, a.a.O., Rn. 10; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
- BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Die Antragsgegnerin konnte daher nur für die unter Nr. 2 ergangene Räumungsanordnung die sofortige Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO anordnen; die unter Nr. 3 verfügte "Umsetzung" in die neue Unterkunft bedurfte keiner solchen Anordnung, da sie keine Verpflichtung zur Wohnsitznahme begründete (vgl. Huttner, Die Unterbringung von Obdachlosen durch Polizei- und Ordnungsbehörden, 2014, 76 f.; a.A. wohl noch BVerwG, U.v. 29.10.1963 - 1 C 8.63 - BVerwGE 17, 83/86). - VGH Bayern, 13.02.2014 - 4 CS 14.126
Obdachlosenrecht; Räumungsbescheid; Selbsthilfeverpflichtung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei obdachlosen Personen nur dann (ausnahmsweise) von einer bestehenden Freiwilligkeit ausgegangen werden, wenn sie sich entweder aufgrund einer eigenverantwortlichen Willensentscheidung mit dem Fehlen einer ihren Grundbedürfnissen genügenden Unterkunft abgefunden, sich also für ein "Leben auf der Straße" entschieden haben (…BayVGH, B.v. 15.2.2024 - 4 CE 24.60 - BayVBl 2024, 527 Rn. 9), oder wenn es ihnen ohne weiteres möglich wäre, sich aus eigener Kraft eine ausreichende Unterkunft zu verschaffen, ihr Unterbringungsersuchen also als rechtsmissbräuchlich erscheint (BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 10.11.2014 - 4 CS 14.2196
Obdachloseneinweisung; Umsetzung in andere Unterkunft; Konflikte zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
Sie war insbesondere, wie in der erstinstanzlichen Entscheidung zutreffend dargelegt wird, nicht verpflichtet zu klären, wer innerhalb der früheren Unterkunft für die entstandenen Konflikte zwischen den Bewohnern verantwortlich war (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2014 - 4 CS 14.2196 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061
Zuweisung einer neuen Obdachlosenunterkunft, Zuweisung als ausschließlich …
Die neuere Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 2024 (4 CS 24.1651) sei nicht so zu verstehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine Klage gegen die Zuweisung einer neuen Unterkunft bestehe.Wie der Senat in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 21. Oktober 2024 dargelegt hat, stellt die an obdachlose Personen gerichtete Zuweisung neuer Räumlichkeiten eine ausschließlich begünstigende Regelung dar, da sie entgegen einer älteren Rechtsprechung keine rechtliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in den betreffenden Räumen begründet (4 CS 24.1651 Rn. 20 m.w.N.).
- VG Stuttgart, 03.07.2026 - 1 K 7291/26
Umsetzungsverfügung; Polizeiliche Generalklausel; Obdachlos; Einstweilige …
Diese mit der Beendigung des bisherigen Nutzungsverhältnisses verbundene Zuweisung neuer Räumlichkeiten stellt für den Antragsteller eine ausschließlich begünstigende Regelung dar, weil sie keine Verpflichtung zur Wohnsitznahme begründet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21.10.2024 - 4 CS 24.1651 -, juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.11.2025 - 4 CE 25.1857
Obdachlosenunterbringung, privater Beherbergungsbetrieb, Rücknahme einer …
Rn. 28 Nach neuerer Rechtsprechung des Senats (…B.v. 19.2.2025 - 4 C 24.2061 - juris Rn. 14; B.v. 21.10.2024 - 4 CS 24.1651 - BayVBl 2025, 229 Rn. 20), die auch von anderen Obergerichten geteilt wird (…vgl. OVG NW, B.v. 30.1.2023 - 9 B 1056/22 - juris Rn. 28 m.w.N.), stellt die Zuweisung von Räumlichkeiten im Rahmen einer sicherheitsrechtlichen Obdachlosenunterbringung eine ausschließlich begünstigende Regelung dar (…vgl. auch Seidel in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 4/2024, Art. 7 Rn. 189 m.w.N.). - VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.4859 Die Zuweisung der Unterkunft eröffnet dem Betroffenen die Möglichkeit der Inanspruchnahme; eine Verpflichtung zum Einzug in diese konkrete Unterkunft ist damit jedoch nicht verbunden (st. Rspr., vgl. nur BayVGH, B.v. 21.10.2024 - 4 CS 24.1651 - juris Rn. 20 m.w.N.).
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