Rechtsprechung
| ArbG Offenbach, 23.05.2008 - 4 Ca 102/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 23.05.2008 - 4 Ca 102/08
- LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08
Aussetzung
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 23. Mai 2008 - 4 Ca 102/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08
Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP
Inzwischen haben verschiedene Arbeitsgerichte wegen verschiedener Regelungen in den Tarifverträgen, die die CGZP abgeschlossen hat, Rechtsstreite gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG ausgesetzt (vgl. nur ArbG Berlin v. 16.01.2007, 81 Ca 27913/05; ArbG Osnabrück, 14.02.2007 - 3 Ca 888/06 (vom BAG nur wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit aufgehoben); ArbG Osnabrück, 15.01.2007 - 3 Ca 535/06; ArbG Offenbach, 23.05.2008 - 4 Ca 102/08, bestätigt von HessLAG 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 - alle zitiert in Juris).
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