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| ArbG Solingen, 04.02.2026 - 4 Ca 69/25 |
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- LAG Baden-Württemberg, 12.02.2026 - 12 Sa 46/25
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie - Vorweggenommene Tilgungsbestimmung in …
Da die Vorschrift des § 366 BGB abbedungen werden kann, war eine nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung auch grundsätzlich möglich (…vgl. hierzu BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 18;… vgl. BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 -, Rn. 46;… vgl. BGH 27. Juni 1995 - XI ZR 213/94 -, Rn. 14; vgl. BGH 15. Mai 1986 - VII ZR 274/85 -, zu 3. der Gründe;… vgl. BSG 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R -, Rn. 24;… vgl. OLG Köln 3. Dezember 2015 - I-3 U 15/15 -, Rn. 92 und Rn. 93;… OLG Köln 11. Juni 2015 - I-8 U 54/14 -, Rn. 37; vgl. hierzu ebenso gerade zur vorliegenden Konstellation die Hinweisverfügung des LAG Düsseldorf vom 2. Oktober 2025 unter Ziffer 2, siehe Blatt 121 der Berufungsakte Arbeitsgericht Duisburg 16. April 2025 - 4 Ca 69/25 - zu 2.a.cc.(2) der Gründe, zur Akte gereicht unter Blatt 48 ff. der Berufungsakte; Arbeitsgericht Duisburg 24. April 2025 - 3 Ca 49/25 -, zu I. 2 der Gründe, zur Akte gereicht unter Bl. 60 ff. der Berufungsakte; Arbeitsgericht Lüneburg 20. Juni 2025 - 4 Ca 416/24 -, zu II.1.b der Gründe, zur Akte gereicht unter Blatt 81 ff. der Berufungsakte).Mit der in § 6 Abs. 3 TV IAP gewählten Formulierung "Soweit" kommt dies jedenfalls nach dem Wortlaut der Tarifbestimmung nicht zum Ausdruck (im Ergebnis ebenso zur vorliegenden Konstellation Arbeitsgericht Duisburg 16. April 2025 - 4 Ca 69/25 - zu I.2.b.bb.(2) der Gründe, zur Akte gereicht unter Blatt 48 ff. der Berufungsakte; Arbeitsgericht Gera 29. Oktober 2025 - 1 Ca 1868/24 -, zu 1.b).b. der Gründe, zur Akte gereicht unter Blatt 111 der Berufungsakte). Selbst wenn man unterstellen wollte, dass mit dem Wort "Soweit" eine sinngemäße Aussage wie etwa "unter der Voraussetzung, dass" oder "für den Fall, dass" getroffen werden sollte, käme auch diesem Verständnis nicht die Bedeutung zu, dass eine Anrechnung nach dem Wortlaut der Tarifbestimmung "nur", "einzig und allein", "einzig für den Fall, dass", "ausschließlich" oder "lediglich" möglich sein sollte (…hierzu LAG Hessen 4. Februar 2025 - 15 Sa 1192/23 -, Rn. 64 im Zusammenhang mit der durch einen Tarifvertrag nicht beschränkten Anrechnungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien). Andernfalls hätten sich die Tarifvertragsparteien der vorgenannten abweichenden Wortwahl bedient.
Nach dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung soll somit der steuerfreie Gesamtbetrag von 3000, 00 EUR vom Arbeitnehmer insgesamt ausgeschöpft aber eben nicht überschritten werden (Arbeitsgericht Duisburg 16. April 2025 - 4 Ca 69/25 - zu I.2.b.bb.(3) der Gründe, zur Akte gereicht unter Blatt 48 ff. der Berufungsakte).
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