Rechtsprechung
| ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung der Hinterbliebenenrente aufgrund der sog. "Spätehe" hinsichtlich Diskriminierung wegen Alters; Gewährung von Witwenrente bzgl. Bezugs von Versorgungsleistungen an den verstorbenen Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Eheschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
- LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11
- BAG - 3 AZN 504/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
Dies berechtigt ihn auch, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG, 3AZR 99/01, EzA § 1 betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; BAG, 3AZR 457/04, BAGE 115, 317).Dies rechtfertigt es, dem Arbeitgeber, insbesondere bei der Hinterbliebenenversorgung, das Recht zuzugestehen, zusätzliche Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).
Die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf dem die Versorgungszusage beruht, kann der Arbeitgeber bei der Abgrenzung seiner Leistungspflicht unberücksichtigt lassen (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
In einem solchen Fall fehlt es bereits an der tatbestandlichen Voraussetzung einer mittelbaren Benachteiligung (BAG, 1 ABR 47/08, DB 2010, 284). - BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 100/07
Hinterbliebenenversorgung geschiedener Ehepartner
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
Rn. 150 Voraussetzung hierzu wäre auch, dass die Klägerin nachvollziehbare Angaben zu einer Bedürftigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 der Leistungsordnung A machte (vgl. BAG, Urteil vom 15.07.2008, 3 AZR 100/07, APNr. 25 zu § 1 betriebliches Altersversorgungsgesetz, Hinterbliebenenversorgung).
- LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10
Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes; …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, wird zurückgewiesen.Rn. 40 Das Arbeitsgericht hat die Kläger mit Urteil vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, abgewiesen.
Rn. 48 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 4 Ca 983/10 vom 14. September 2010 wird geändert.
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Rechtsprechung
| ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer Doppelvergütung und einer Überversorgung zu Lasten des Arbeitgebers; Prüfung des Vorliegens einer sittenwidrigen Schädigung des Arbeitgebers im Zusammenschau von einer Ruhensvereinbarung und einem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 Sa 1010/12
- BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10
Rn. 78 2 AZR 541/09 - (Fall F.) bekräftigt, dass vorsätzliche und rechtswidrige Handlungen, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, auch dann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden können, wenn kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist. - BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26 mwN, DB 2010, 1709;… 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 38 mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (st. Rspr., Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus ArbG Essen, 27.10.2010 - 4 Ca 983/10
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (…Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26 mwN, DB 2010, 1709; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 38 mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11).
- ArbG Essen, 12.05.2015 - 2 Ca 105/14
Ausspruch einer Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats bei Verwirklichung des …
Diese Kündigungen haben sowohl das Arbeitsgericht Essen - 4 Ca 983/10 - als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1752/10 - sowie letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 1078/12 - für rechtsunwirksam erklärt.
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