Rechtsprechung
| VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06 |
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Private Sportwetten verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Private Sportwetten verboten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1261 ff.) steht der Anwendbarkeit von § 12 LottStV als Ermächtigungsgrundlage nicht entgegen.Hierzu besteht vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) indessen kein Anlass.
Dass das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vom staatlichen Wettmonopol gemäß § 5 LottStV umfasst und damit "Glücksspiel" im Sinne des Staatsvertrags ist, ist bundesverfassungsgerichtlich anerkannt (vgl. Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Die in Art. 43, 49 EG-Vertrag verankerte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit fordert zwar für das völlige Fernhalten privater Veranstalter vom Sportwettenmarkt eine besondere Rechtfertigung (siehe insbesondere EuGH, Urt. v. 06.11.2003, - C 243/01 - "Gambelli", NJW 2004, 139).Dabei dürfte u.a. entsprechend der "Gambelli" - Entscheidung des EUGH vom 6.11.2003 (a.a.O.) und der parallel dazu vom Bundesverfassungsgericht (…Urt. v. 28.3.2006 a.a.O.) ausgearbeiteten Vorgaben zu prüfen sein, ob die konkreten Anwendungsmodalitäten des hamburgischen Wettmonopols aktuell tatsächlich den Zielen Rechnung tragen, die das Monopol rechtfertigen können.
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Allerdings wäre die Kammer für den Fall, dass sie die angegriffene Regelung für verfassungswidrig hielte, an der Gewährung entsprechenden einstweiligen Rechtsschutzes nicht gehindert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1992, BVerfGE 86, 382 ).So wie die Kammer aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Anlehnung an die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung zum bayerischen Wettmonopol von der Verfassungswidrigkeit des hamburgischen Wettmonopols ausgehen kann (vgl. BVerfG, Bschl. V. 24.6.1992, BVerfGE 86, 382 ), kann sie konsequenterweise auch die vom Bundesverfassungsgericht für Bayern ausgesprochene Übergangsregelung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorwegnehmen, mit der Folge, dass das hamburgische Wettmonopol bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bzw. bis zum 31.12.2007 als weiter bestehen bleibend anzusehen und ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der begehrten Erlaubnis zumindest vorerst ausgeschlossen sein dürfte.
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Abgesehen davon bliebe die öffentliche Veranstaltung von Sportwetten ohne erforderliche Erlaubnis selbst dann verboten, wenn die Erlaubnis in rechtswidriger Weise versagt würde, so dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch dann untersagt werden könnte, wenn die gegenwärtige Rechtslage mit Verfassungsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, - 1 BvR 2623/95 -, NVwZ 2001, 790 ;… vgl. VG München, Beschl. v. 10.05.2006, - M 22 S 06.1513 - Rdnr. 22, in JURIS). - BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Vielmehr hätte er dann lediglich einen Anspruch darauf, dass der von ihm gestellte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nicht aus Gründen abgelehnt wird, die mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2002, - I ZR 279/99 -, NJW 2002, 2175 ). - VG Münster, 02.06.2006 - 9 L 379/06
Schließung von Wettbüros
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Das gilt für seine finanziellen Interessen ohnehin (vgl. VG Münster, Beschl. v. 2.6.2006, -9 L 379/06-, in Juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 9.5.2006, -3 L 757/06-, in Juris). - VG Aachen, 12.11.2004 - 3 L 17/04
Privates Interesse überwiegt bei Vermittlung von Sportwetten vor öffentlichem …
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Aus dem Gemeinschaftsrecht kann indes nicht das Verbot einer nationalen Statuierung eines Erlaubnisvorbehalts hergeleitet werden (so auch VG Aachen, Beschl. v. 12.11.2004, - 3 L 17/04 - in JURIS). - VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Abgesehen davon bliebe die öffentliche Veranstaltung von Sportwetten ohne erforderliche Erlaubnis selbst dann verboten, wenn die Erlaubnis in rechtswidriger Weise versagt würde, so dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch dann untersagt werden könnte, wenn die gegenwärtige Rechtslage mit Verfassungsrecht nicht vereinbar wäre (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, - 1 BvR 2623/95 -, NVwZ 2001, 790 ; vgl. VG München, Beschl. v. 10.05.2006, - M 22 S 06.1513 - Rdnr. 22, in JURIS). - VG Düsseldorf, 09.05.2006 - 3 L 757/06
Untersagung der Annahme von Sportwetten; Mitwirkung an der Durchführung eines …
Auszug aus VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
Das gilt für seine finanziellen Interessen ohnehin (vgl. VG Münster, Beschl. v. 2.6.2006, -9 L 379/06-, in Juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 9.5.2006, -3 L 757/06-, in Juris).
- VG Hamburg, 14.11.2006 - 4 E 3536/06 Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der Kammer in Sportwettenfällen (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris), der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 -), sowie der Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2006 ( 1 BvR 138/05 ) und vom 19.10.2006 ( 2 BvR 2023/06 ).
Vielmehr hätte sie dann lediglich einen Anspruch darauf, dass der von ihr gestellte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nicht aus Gründen abgelehnt wird, die mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sind (…vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2002, - I ZR 279/99 -, NJW 2002, S. 2175 [2176]; so die Kammer auch schon im Beschluss vom 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris).
- VG Hamburg, 15.04.2008 - 4 E 971/08
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem …
Der Glücksspielstaatsvertrag ermächtigt, wie aus Sicht der Kammer bereits zuvor § 12 Abs. 1 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland (VG Hamburg, Beseht. v. 29.06.2006, 4 E 1130/06 ; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beseht. v. 28.03.2007, 6 S 1972/06 ; OVG Rheinland-Pfalz, Beseht. v. 02.05.2007, 6 B 10118/07 ; vgl. auch Bü-Drs. 18/7229 S. 19 zu § 9 GlüStV; LottStV in HmbGVBI. 2004 S. 224), unter Beibehaltung des Sportwettenmonopols (§ 10 GlüStV) zum Einschreiten gegen unerlaubtes Glückspiel, und zwar in § 9 Abs. 1 GlüStV.Indem der Antragsteller eine Annahmestelle für die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten an einen im Ausland befindlichen Wettanbieter betreibt, vermittelt er ein unerlaubtes Glücksspiel i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 3 GIüStV: Entsprechend hatte die Kammer bereits zu der Vorgängenorm § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LottStV in ähnlich gelagerten Fällen entschieden (vgl. z. B. VG Hamburg, Beseht v. 29.06.2006, 4 E 1130/06 ), wobei nunmehr in § 3 Abs. 1 Satz 3 GIüStV ausdrücklich geregelt ist, dass die Sportwetten der hier angebotenen Art Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses zu den Glücksspielen gehören.(vgl. auch Bü-Drs. 18/7229 S. 16) und auch das Vermitteln ausdrücklich in die Ermächtigungsgrundlage aufgenommen worden ist.
- VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
Werbung im Sinne von § 5 GlSpielWStVtr
Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
- VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07
Übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Oddset-Monopols
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerseite gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris). - VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 690/07 Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerseite gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris).
- VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07
Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07 -, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07 - zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-). - VG Hamburg, 07.12.2007 - 4 E 3977/07
Private Sportwetten weiterhin verboten
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, -4 E 1130/06- in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, -4 E 2703/06-; Beschl. v. 30.01.2007, -4 E 4226/06-; Beschl. v. 10.05.2007 -4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, -4 E 1675/07-) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, -1 Bs 204/06-; Beschl. v. 22.12.2006,-1 Bs 361/06-; Beschl. v. 29.12.2006, -1 Bs 384/06-; Beschl. v. 09.03.2007, -1 Bs 378/06- in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, -1 Bs 133/07-; zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-).
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