Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 17.07.2006 - 4 E 536/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Heranziehung zu einem Straßenbeitrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu einem Straßenbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81
Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2006 - 4 E 536/03
Demgegenüber ist sie unzulässig, wenn sie sich deutlich von der tatsächlichen Ausnutzbarkeit der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücke entfernt (vgl. BVerwGE 62, 308 ; Hess. VGH…, Urt. vom 15. Dezember 2004, HGZ 2005, 142, m.w.N.). - BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 144.86
Kriterien für die Ermittlung des Entwässerungsbeitragssatzes im Fall einer …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2006 - 4 E 536/03
Da bei dieser Bauvariante naturgemäß keine Aufwendungen für eine tatsächlich im Trennsystem hergestellte Straßenentwässerungseinrichtung abgelastet werden können, durfte die Beklagte hierfür pauschale Kosten ansetzen und sich auf ihre Vergleichsberechnung aus dem Jahr 1986 beziehen, in welcher der Straßenentwässerungsanteil mit 21, 6 v.H. der Gesamtentwässerungskosten festgestellt worden war (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27. Februar 1987, KStZ 1987, 90 m.w.N.). - VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98
Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2006 - 4 E 536/03
Da die von der Beklagten vorgelegten Kostenaufstellungen und die entsprechenden Baurechnungen keine Berechnung dieses Anteils zulassen, hielt es die Kammer für sachgerecht und ausreichend, von einem pauschalen Kostenvorteil im Hinblick auf die gleichzeitige Durchführung der beiden Baumaßnahmen (Straßenumbau und Kanal) i.H.v. 10 % der Gesamtbaukosten auszugehen (vgl. hierzu: Hess.VGH, Beschl. vom 9. Juli 1999, 5 TZ 4571/98, HGZ 2000, 78).
- VGH Hessen, 22.03.2011 - 5 A 1657/09
Gleichartigkeit der erschließenden Verkehrsanlagen; Ansetzbarkeit von …
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 17. Juli 2006 im Verfahren 4 E 536/03 (1) ausgeführt, die von der Beklagten bei der Geschossflächenberechnung vorgenommenen Flächenabzüge für Eckgrundstücke (sogenannte Eckgrundstücksvergünstigung) sei bereits aus tatsächlichen Gründen fehlerhaft, denn die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür - "mehrere gleichartige Verkehrsanlagen" im Sinne von § 13 Abs. 1 StrBS - lägen nicht vor.Mit dem Vortrag, das Verwaltungsgericht habe im Verfahren 4 E 536/03 (1) mit Verfügung vom 11. April 2006 der Beklagten die Vorlage von Unterlagen bezüglich des 2. Bauabschnittes - listenmäßige Aufstellung der Ausbaukosten, gegliedert nach Gewerken und Auftragnehmern, sowie die entsprechenden Schlussrechnungen, einschließlich Kosten für abgelastete Eigenleistungen der Beklagten - aufgegeben, ohne dass die Beklagte dem im dortigen oder im hiesigen Verfahren nachgekommen sei, hat der Bevollmächtigte der Klägerin den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht in einem hinreichenden Maße dargelegt.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Beklagte diese Unterlagen offensichtlich als Anlage zum Schriftsatz vom 28. April 2006 im Verfahren 4 E 536/03 (1) vorgelegt hat, ist der geltend gemachte Verfahrensmangel bereits in rechtlicher Hinsicht nicht substantiiert dargelegt worden.
- VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17 Aufwendungen für die Erstellung eines Bauzustandsbeweissicherungsgutachtens sind allerdings keine beitragsfähigen Folgekosten, da sie nicht zur Erfüllung des Bauprogramms erforderlich sind (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 12; VG Darmstadt, Urteil v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, juris, Rn. 74 f.;… wohl auch BayVGH, Beschluss v. 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 -, juris, Rn. 4;… a.A. OVG Münster, Urteil v. 02.09.1998 - 15 A 7653/95 -, juris, Rn. 55 ff.).
- VG Gießen, 23.04.2013 - 8 K 1343/12
Kosten einer Kanzlei für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen sind kein …
Rn. 24 Der Beklagten kann auch nicht insoweit gefolgt werden, als sie unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Darmstadt (U.v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, S. 15 UA) ausführt, im Straßenbeitragsrecht seien die hier in Rede stehenden Kosten umlagefähig. - VG Gießen, 23.04.2013 - 8 K 1171/12
Erschließungsbeitrag, Kosten der Beitragsberechnung eines externen Büros
Rn. 24 Der Beklagten kann auch nicht insoweit gefolgt werden, als sie unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Darmstadt (U.v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, S. 15 UA) ausführt, im Straßenbeitragsrecht seien die hier in Rede stehenden Kosten umlagefähig.
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