Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ThürKAG § 21a Abs. 2; ; ThürKAG § 21a Abs. 4; ; ThürKAG § 21a Abs. 5; ; ThürKO § 120 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalaufsichtsrecht: Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge zurückzuzahlen, die nicht er selbst erhoben hat, sondern ein anderer Aufgabenträger.: Abwasserbeitrag; Antrag; Rückzahlung; rückzahlungspflichtig; Aufgabenträger; Frist; Bearbeitung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückzahlung von Abwasserbeiträgen nach § 21a Absatz 4 Satz 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz 2005 (ThürKAG 2005); Entstehen der sachlichen Beitragspflichten für Abwasserbeiträge nach dem ThürKAG; Beschränkung des Kreises der rückzahlungspflichtigen Aufgabenträger in ...
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
- OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1187 (Ls.)
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips an die Erhebung kommunaler Beiträge auch dann zu beachten, wenn eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband übergeht, ohne dass der neue Einrichtungsträger Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger der Gemeinde wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und vorgehend BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - zitiert nach Juris).Der gebotene Belastungsausgleich kann vielmehr auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (z. B. durch Erlass oder Teilerlass) bewirkt werden, wenn von Differenzierungen der Beitragsregelungen aus Gründen kaum zu bewältigender Regelungskomplexität Abstand genommen wird (hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - …und Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - a. a. O.).
Die Vermeidung einer Doppelbelastung kann aber beispielsweise auch auf die Weise geschehen, dass der frühere Aufgabenträger die von ihm vor dem Trägerwechsel erhobenen und noch nicht verbrauchten Beiträge zurückzahlt oder der neue Aufgabenträger sich - wie offenbar der Antragsteller - zu einer Verrechnung der früher erhobenen Beiträge mit den von ihm künftig zu erhebenden Beiträgen bereit erklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - m. w. Nw.).
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090
Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" - …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Denn die Einrichtung des neuen Einrichtungsträgers ist regelmäßig nicht identisch mit derjenigen des früheren Einrichtungsträgers (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 21.06.2006 - 4 N 574/98 -KStZ 2006, 212 ff.; so auch BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips an die Erhebung kommunaler Beiträge auch dann zu beachten, wenn eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband übergeht, ohne dass der neue Einrichtungsträger Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger der Gemeinde wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und vorgehend BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - zitiert nach Juris).
Die Vermeidung einer Doppelbelastung kann aber beispielsweise auch auf die Weise geschehen, dass der frühere Aufgabenträger die von ihm vor dem Trägerwechsel erhobenen und noch nicht verbrauchten Beiträge zurückzahlt oder der neue Aufgabenträger sich - wie offenbar der Antragsteller - zu einer Verrechnung der früher erhobenen Beiträge mit den von ihm künftig zu erhebenden Beiträgen bereit erklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - m. w. Nw.).
- OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06
Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Danach wäre zur Rückzahlung der Abwasserbeiträge gemäß § 21a Abs. 4 Satz 1 und 2 ThürKAG 2005 nur der Beitragsgläubiger (bzw. sein Rechts- oder Funktionsnachfolger) verpflichtet, an den bis zum 01.01.2005 aufgrund eines begründeten Beitragsschuldverhältnisses Abwasserbeiträge bezahlt worden sind (vgl. entsprechend zur Bestimmung des Rückzahlungspflichtigen im Bereich der Wasserbeiträge den Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 4 EO 87/06 - ThürVBl. 2006, 180; hierzu auch Hinkel in Ecker u. a., Komunalabgaben in Thüringen, Stand: 31. Erg.Lfg., Anm. 4.2.2.2.2 zu § 21a ThürKAG).Zur Anpassung einer Beitragssatzung an ein zum 01.01.2005 in Kraft getretenes Landesgesetz können jedoch - wie der Senat zur Anwendung von § 21a Abs. 2 ThürKAG 2005 bereits verdeutlicht hat (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 4 EO 87/06 - a. a. O.) - nur diejenigen Aufgabenträger verpflichtet sein, die zu diesem Zeitpunkt zuständige Aufgabenträger der Abwasserentsorgung sind und nach ihrem einschlägigen Satzungsrecht (noch) Abwasserbeiträge erheben, denn nur sie haben im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 21a Abs. 2 ThürKAG 2005 die Kompetenz und Veranlassung zur Anpassung ihres Satzungsrechts an die neu geschaffenen Privilegierungstatbestände.
Aus der Übergangsbestimmung in § 21a Abs. 5 ThürKAG 2005 kann nichts Gegenteiliges entnommen werden, da dieser Vorschrift keine Aussagen zum Kreis der rückzahlungspflichtigen und erstattungsberechtigten Aufgabenträger in § 21a Abs. 3 und 4 ThürKAG 2005 zu entnehmen sind (so schon der Senatsbeschluss zu § 21a Abs. 3 ThürKAG 2005 vom 27.03.2006 - 4 EO 87/06 - a. a. O.).
- VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Änderungsbescheid vom 19.07.2006 für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederhergestellt.Der Antragsteller legte auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und beantragte am 13.12.2006 beim Verwaltungsgericht Meiningen - 8 E 660/06 Me - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die aufsichtsbehördlichen Bescheide.
unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederherzustellen.
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Diese Aufgabenträger trifft allerdings ungeachtet der Neuregelungen des ThürKAG 2005 die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Umstellung des Finanzierungssystems keine gegen die Einmaligkeit der Beitragserhebung und den Gleichheitssatz verstoßende Doppelbelastung eintritt (hierzu im Einzelnen: OVG NW, Urteil vom 17.09.1980 - 2 A 1653/79 - OVG MüLü 36, 20 ff.; BVerwG, Urteile vom 26.02.1992 - 8 C 70.89 - NVwZ 1992, 668 und vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622).Der gebotene Belastungsausgleich kann vielmehr auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (z. B. durch Erlass oder Teilerlass) bewirkt werden, wenn von Differenzierungen der Beitragsregelungen aus Gründen kaum zu bewältigender Regelungskomplexität Abstand genommen wird (hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Denn die Einrichtung des neuen Einrichtungsträgers ist regelmäßig nicht identisch mit derjenigen des früheren Einrichtungsträgers (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 21.06.2006 - 4 N 574/98 -KStZ 2006, 212 ff.; so auch BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 -). - BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Diese Aufgabenträger trifft allerdings ungeachtet der Neuregelungen des ThürKAG 2005 die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Umstellung des Finanzierungssystems keine gegen die Einmaligkeit der Beitragserhebung und den Gleichheitssatz verstoßende Doppelbelastung eintritt (hierzu im Einzelnen: OVG NW, Urteil vom 17.09.1980 - 2 A 1653/79 - OVG MüLü 36, 20 ff.; BVerwG, Urteile vom 26.02.1992 - 8 C 70.89 - NVwZ 1992, 668 und vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1980 - 2 A 1653/79
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Diese Aufgabenträger trifft allerdings ungeachtet der Neuregelungen des ThürKAG 2005 die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Umstellung des Finanzierungssystems keine gegen die Einmaligkeit der Beitragserhebung und den Gleichheitssatz verstoßende Doppelbelastung eintritt (hierzu im Einzelnen: OVG NW, Urteil vom 17.09.1980 - 2 A 1653/79 - OVG MüLü 36, 20 ff.; BVerwG, Urteile vom 26.02.1992 - 8 C 70.89 - NVwZ 1992, 668 und vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht; …
- OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht
- OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
- OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05
Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines …
Ein Abwasserzweckverband, der sich im Laufe des Jahres 2005 (hier: zum 31. August 2005) aufgelöst hat und seitdem nach § 41 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG (juris: KomGArbG TH 2001) als fortbestehend gilt, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert, bleibt zur Anpassung seines Satzungsrechts nach § 21a Abs. 2 Satz 2 ThürKAG (juris: KAG TH) in der Fassung des Beitragsbegrenzungsgesetzes vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) verpflichtet, wenn er vor dem 1. Januar 2005 Abwasserbeiträge erhoben hat (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschlüsse vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 und vom 29. Oktober 2007 - 4 EO 1320/05 -, ThürVBl. 2008, 159).Eine Gleichstellung der Alt- und Neufälle durch Rückzahlungspflichten nach der Übergangsregelung des § 21a Abs. 4 ThürKAG ist nur erforderlich, wenn der Beitragsgläubiger und Satzungsgeber vor und nach dem Stichtag 01.01.2005 in beiden Fällen derselbe ist (Beschluss des Senats vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07 - DVBl. 2007, 1187, nur Leitsätze).
Das ändert aber an der Rückzahlungspflicht des Antragstellers nach § 21a Abs. 4 ThürKAG nichts (vgl. zum Verhältnis der Regelungen des ThürKAG 2005 zu dem Problem der Doppelbelastung bei Wechsel des Einrichtungsträgers: Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, ThürVGRspr. 2008, 136).
Vielmehr ist die Doppelbelastung ein Folgeproblem des Wechsels des Einrichtungsträgers (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, ThürVGRspr. 2008, 136).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08
Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine …
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung - hinsichtlich desselben Aufwands - grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 08.07.2004 -1 M 170/04 -, juris; Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, NordÖR 2004, 262;… OVG Berlin/Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 -, juris;… VGH München, Urt. v. 15.04.1999 - 23 B 97.1108 - VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1992 - 2 S 152/90 - Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 -Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Beschl. v. 19.07.1990 - 2 S 412/90 -: jeweils juris;… VG Potsdam, Urt. v. 18.09.2008 - 9 K 1128/05 -juris;… VG Bayreuth, Urt. v. 07.07.1004 - B 4 K 04.578 -, juris; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 12.04.2005 - 5 TG 116/05 -, NVwZ-RR 2006, 143 - zitiert nach juris).Als weitere Option an Stelle der Schaffung einer satzungsrechtlichen Ausgleichsbestimmung wäre an eine Billigkeitsentscheidung im Einzelfall zu denken (§§ 163 Abs. 1 Satz 1, 227 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V;… vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urt. v. 17.09.1980 - 2 A 1653/79 -, DVBl. 1981, 831; BVerwG, Beschl. v. 22.03.2007 - 10 BN 5/06 -, NVwZ 2007, 955;… Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377; jeweils zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 - juris;… VG Potsdam, Urt. v. 18.09.2008 - 9 K 1128/05 - juris).
Andererseits könnte eine möglicherweise zu hohe Komplexität einer solchen Bestimmung wiederum aus Gründen der Praktikabilität eine Billigkeitsentscheidung erlauben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2007 - 10 BN 5/06 -, NVwZ 2007, 955; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 - juris).
- OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; …
Beiträge, die an einen früheren Einrichtungsträger geleistet wurden, stehen der Erhebung von Beiträgen durch einen neuen Einrichtungsträger auch im Fall der Übernahme von Anlagen des alten Einrichtungsträgers grundsätzlich nicht entgegen, weil es sich um eine neue Einrichtung handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07 - ThürVGRspr. 2008, 136 m. w. N.).Zwar bedarf es in einem solchen Fall letztlich auch bei einem Trägerwechsel einer Regelung, die im Ergebnis sicherstellt, dass eine Doppelbelastung der Beitragszahler vermieden wird (Senatsbeschluss vom 03.05.2007, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05
Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem …
Ein Aufgabenträger ist grundsätzlich zur Satzungsanpassung nach § 21a ThürKAG und zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen nach § 21a Abs. 4 ThürKAG verpflichtet, wenn er vor dem 01.01.2005 Beiträge eingenommen hat, zu diesem Stichtag noch Aufgabenträger war und erst im Laufe der 12-Monatsfrist nach § 21a Abs. 2 ThürKAG die Aufgaben der Abwasserentsorgung auf einen neuen Aufgabenträger übertragen hat (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07).Eine Gleichstellung der Alt- und Neufälle durch Rückzahlungspflichten nach der Übergangsregelung des § 21a Abs. 4 ThürKAG ist nur erforderlich, wenn der Beitragsgläubiger und Satzungsgeber vor und nach dem Stichtag 01.01.2005 in beiden Fällen derselbe ist (Beschluss des Senats vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07 -DVBl. 2007, 1187, nur Leitsätze).
Wenn ein Abgabenbescheid von der Ausgangsbehörde, der Widerspruchsbehörde oder einem Gericht aufgehoben wird, ist Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Erstattung § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) ThürKAG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 AO, während es sich bei dem Rückzahlungsanspruch nach § 21a Abs. 4 Satz 2 ThürKAG um einen Anspruch aus dem Beitragsschuldverhältnis entsprechend § 37 Abs. 1 AO handelt (Beschluss vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07).
Ein Aufgabenträger ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge zurückzuzahlen, die nicht er selbst erhoben und eingenommen hat, sondern ein anderer Aufgabenträger (vgl. Beschluss des Senats vom 03.05.2007 - 4 EO 101/07).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17
Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …
Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der technische Bestand der ersten (früheren) Einrichtung in eine rechtlich nicht mit ihr identische andere Einrichtung eingebracht wird, sei es im Zuge der Schaffung einer insgesamt neuen Einrichtung, sei es im Zuge der Erweiterung einer als solche schon vorhanden gewesenen anderen, rechtlich fortbestehenden Einrichtung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2018 - OVG 9 N 1.17 -, juris, Rn. 15, …und vom 6. Dezember 2018 - OVG 9 S 6.18 -, juris, Rn. 7; OVG Thüringen, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris, Rn. 38; jeweils zum dortigen Landesrecht). - VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 K 1723/15 Das ist - anders als die Klägerin meint - keine "Neuerfindung" oder kein "juristischer Kunstgriff" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (a.a.O.), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. etwa Thüringer OVG…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; Bayerischer VGH…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Es ist indessen als solches beitragsrechtlich schon lange anerkannt und keine Erfindung aus Anlass des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (vgl. etwa OVG Weimar, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Sie widersprechen entgegen der Auffassung der Klägerin in Sonderheit nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 12. November 2015 (a.a.O.), soweit auch dort der Beitritt von Gemeinden zu einem Einrichtungsträger nach dem 31. Dezember 1999 inmitten stand.
- VG Meiningen, 17.04.2012 - 2 K 170/11
Wasserrecht; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eines kommunalen …
Durch die Neuregelungen des ThürKAG 2005 wird - was im vorliegenden Fall allein von Interesse ist - das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Abwasserbeitragsrecht nach Maßgabe der mit Wirkung zum 01.01.2005 in Kraft getreten Privilegierungstatbestände in § 7 Abs. 7 ThürKAG 2005 in ihrem Umfang und somit auch in der Höhe beschränkt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 03.05.2007, 4 EO 101/07, juris, Rn. 30).Um diese ungleiche Behandlung von Alt- und Neufällen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Übergangsbestimmung in § 21a Abs. 4 ThürKAG 2005 dafür Sorge getragen, dass auch in den Fällen, in denen sachliche Beitragspflichten (nicht "Beiträge") bereits vor dem Inkrafttreten des ThürKAG 2005 entstanden sind, die Privilegierungstatbestände des § 7 Abs. 7 Satz 2 - 5 ThürKAG 2005 durch ein Hinausschieben der Fälligkeit nachträglich zur Anwendung kommen (ThürOVG, Beschl. v. 03.05.2007, 4 EO 101/07, juris, Rn. 30).
Die Übergangsbestimmung in § 21a Abs. 4 Satz 1, 1. Hs. ThürKAG 2005 schafft eine gesetzliche Modifizierung der Regelungen über die Fälligkeit des Anspruchs aus dem Beitragsschuldverhältnis, die vom Beitragsgläubiger in den Privilegierungsfällen eine Anpassung seines bisherigen Leistungsgebots an die neue Rechtslage von Amts wegen verlangt (ThürOVG, Beschl. v. 03.05.2007, 4 EO 101/07, juris, Rn. 30).
Damit wird nachträglich ein neuer landesgesetzlicher Stundungsanspruch geschaffen, mit dem die Fälligkeit des Anspruchs aus einem begründeten Beitragsschuldverhältnis im Umfang der Privilegierungstatbestände des § 7 Abs. 7 ThürKAG 2005 nachträglich und unabhängig von den Voraussetzungen der Bestimmungen in § 7b ThürKAG 2005 und § 222 AO hinausgeschoben wird und einen Rückzahlungsanspruch begründen kann (ThürOVG, Beschl. v. 03.05.2007, 4 EO 101/07, juris, Rn. 30).
- VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19 Das ist - anders als die Klägerin meint - keine "Neuerfindung" oder kein "juristischer Kunstgriff" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (a.a.O.), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 17. Februar 2020, a.a.O., ferner etwa Thüringer OVG…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; Bayerischer VGH…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Es ist indessen als solches beitragsrechtlich schon lange anerkannt und keine Erfindung aus Anlass des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (vgl. etwa OVG Weimar, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Sie widersprechen entgegen der Auffassung der Klägerin in Sonderheit nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 12. November 2015 (a.a.O.), soweit auch dort der Beitritt von Gemeinden zu einem Einrichtungsträger nach dem 31. Dezember 1999 inmitten stand.
- VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19 Das ist - anders als der Kläger meint - keine "Neuerfindung" oder kein "juristischer Kunstgriff" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (a.a.O.), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 17. Februar 2020, a.a.O., ferner etwa Thüringer OVG…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; Bayerischer VGH…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Es ist indessen als solches beitragsrechtlich schon lange anerkannt und keine Erfindung aus Anlass des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (vgl. etwa OVG Weimar, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
Sie widersprechen entgegen der Auffassung des Klägers in Sonderheit nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 12. November 2015 (a.a.O.), soweit auch dort der Beitritt von Gemeinden zu einem Einrichtungsträger nach dem 31. Dezember 1999 inmitten stand.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Nacherhebung eines Anschlussbeitrags
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung - hinsichtlich desselben Aufwands - grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris; Beschl. v. 08.07.2004 - 1 M 170/04 -, juris; Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, NordÖR 2004, 262;… OVG Berlin/Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 -, juris;… VGH München, Urt. v. 15.04.1999 - 23 B 97.1108 - VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1992 - 2 S 152/90 - Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 -Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Beschl. v. 19.07.1990 - 2 S 412/90 -: jeweils juris;… VG Potsdam, Urt. v. 18.09.2008 - 9 K 1128/05 -, juris;… VG Bayreuth, Urt. v. 07.07.2004 - B 4 K 04.578 -, juris; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 12.04.2005 - 5 TG 116/05 -, NVwZ-RR 2006, 143 - zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 4 M 131/17
Beitragspflicht bei Wechsel des Trägers einer leitungsgebundenen Einrichtung
- VG Cottbus, 25.04.2017 - 6 K 852/14
Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag
- VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 287/13
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eines kommunalen Aufgabenträgers …
- VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 1716/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11
Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer …
- OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 20/09
Rückzahlungsverpflichteter nach KAG TH 2005 § 21a Abs 3 bei Wasserbeitrag
- VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 2979/14
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 56/16
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- OVG Thüringen, 27.02.2018 - 4 EO 839/17
Kanalanschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; Vermeidung einer unzulässigen …
- VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Potsdam, 06.01.2020 - 8 K 2452/16
- OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05
Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines …
- VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 L 84/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 9 S 19.19
Begründungserfordernis; hypothetische Festsetzungsverjährung; …
- OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14
Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes
- VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 4789/16
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 2037/15
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 3465/13
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17
Trinkwasserbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2021 - 9 N 70.19
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags
- VG Potsdam, 05.12.2019 - 8 K 3801/16
- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Potsdam, 22.11.2019 - 8 K 654/17
- VG Potsdam, 18.11.2019 - 8 K 2367/16
- VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 150/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11
Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung …
- VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
Gebührenerhebung für öffentliche Abwasserentsorgung bei fehlendem Satzungsrecht …
- VG Meiningen, 19.08.2008 - 2 K 90/06
Zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch eines kommunalen Aufgabenträgers …
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