Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Abschiebung; Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Individualanspruchs; Beendigung des Berufungsverfahrens kraft Fiktionswirkung des § 81 AsylVfG
Verfahrensgang
- VG Weimar - 7 K 22147/94
- OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98
Papierfundstellen
- DÖV 1999, 121
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98
Zu den Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung gemäß § 81 AsylVfG ( im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 15.1.1991 - 9 C 96.89 - und Bundesverfassungsgericht, Beschluß v. 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 -).Die für eine Entscheidung hier maßgebliche Vorschrift des § 81 AsylVfG hat - bei summarischer Betrachtungsweise - nach Auffassung des erkennenden Senats schon deshalb nicht das Berufungsverfahren kraft eingetretener Fiktionswirkung beenden und damit zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes führen können, weil die hierfür von der Rechtsprechung entwickelten und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -.
Denn obgleich die Aufforderung zum Betreiben des gerichtlichen Verfahrens nach dem Wortlaut des § 81 AsylVfG nicht ausdrücklich an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, gleichzeitig aber erheblich weitergehende Konsequenzen knüpft als blo- ße Präklusionsvorschriften, sind an die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift wegen ihres strengen Ausnahmecharakters verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (BVerfG, a.a.O., NVwZ 1994, 62 zu der entsprechenden Regelung des § 33 AsylVfG a.F.).
- BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89
Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98
Zu den Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung gemäß § 81 AsylVfG ( im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 15.1.1991 - 9 C 96.89 - und Bundesverfassungsgericht, Beschluß v. 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 -).Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsätze markiert (vgl. BVerwG, Urteil v. 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 m.w.N.; HessVGH, Urteil v. 20.1.1994 - 10 UE 2364/93 - InfAuslR 1994, 291 - 295; OVG Koblenz, Urteil v. 23.1.1998 - 10 A 11564/97.OVG - AuAS 1998, 58), wonach zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben müssen, die den späteren Eintritt der Fiktion der Klagerücknahme als gerechtfertigt erscheinen lassen.
- VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
Fiktive Klagerücknahme gemäß AsylVfG 1992 § 81 durch Untätigbleiben des …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98
Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsätze markiert (vgl. BVerwG, Urteil v. 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 m.w.N.; HessVGH, Urteil v. 20.1.1994 - 10 UE 2364/93 - InfAuslR 1994, 291 - 295; OVG Koblenz, Urteil v. 23.1.1998 - 10 A 11564/97.OVG - AuAS 1998, 58), wonach zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben müssen, die den späteren Eintritt der Fiktion der Klagerücknahme als gerechtfertigt erscheinen lassen. - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1998 - 10 A 11564/97
D (A), Verfahrensrecht, Betreibensaufforderung, Nichtbetreiben des Verfahrens, …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98
Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsätze markiert (vgl. BVerwG, Urteil v. 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 m.w.N.; HessVGH, Urteil v. 20.1.1994 - 10 UE 2364/93 - InfAuslR 1994, 291 - 295; OVG Koblenz, Urteil v. 23.1.1998 - 10 A 11564/97.OVG - AuAS 1998, 58), wonach zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben müssen, die den späteren Eintritt der Fiktion der Klagerücknahme als gerechtfertigt erscheinen lassen.
- OVG Thüringen, 04.05.2001 - 3 KO 972/99
Ordnungsrecht; Zur fiktiven Klagerücknahme des Rechtsmittelgegners im …
Derartige qualifizierte Anhaltspunkte können sich aus einem bestimmten fallbezogenen Verhalten des Klägers, insbesondere daraus ergeben, dass er untertaucht, die Verbindung zu seinem Verfahrensbevollmächtigten abbricht oder seine prozessualen Mitwirkungspflichten gemäß § 86 Abs. 1, 2. HS VwGO verletzt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 13. März 1998 - 4 EO 305/98 - DÖV 1999, 121 = ThürVGRspr 1999, 47). - VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische …
Die Beendigung des Verfahrens nach Nichtbefolgung der Aufforderung tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein und ist einer Disposition durch die Verwaltungsgerichte nicht mehr zugänglich (vgl. BVerwG…, Urt. vom 15.01.1991 - 9 C 96/89, Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG = NVwZ-RR 1991, 443; OVG Weimar Beschl. vom 13.03.98 - 4 EO 305/98, DÖV 99, 121).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".