Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; ThürKGG § 37; ; ThürKGG § 41 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweckverband, Gemeinde, Ausgleichsanspruch, Vollzugsinteresse, Finanzbedarf, Prüfungsmaßstab, Verwaltungsakt, Befugnis, Ermächtigung, Überordnung, Umlage, Rückabwicklung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Befugnis zur Geltendmachung einer Ausgleichsverbindlichkeit durch einen Zweckverband gegenüber einer Gemeinde durch Verwaltungsakt; Rechtsverhältnis zwischen einem Zweckverband und seiner Mitgliedsgemeinde; ...
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 37, 41 ThürKGG
Geltendmachung von Geldforderungen bei Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Zweckverbandsgründung (PD Dr. Hans Lühmann; Neue Justiz 3/2004, S. 138-139)
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03
- OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Papierfundstellen
- NJ 2004, 138
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband; …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Denn in dieser Entscheidung (Beschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - ThürVBl. 2003, 109 = LKV 2003, 290) hat der Senat die Befugnis eines Zweckverbandes zur Erhebung einer Verbandsumlage durch Verwaltungsakt aus einer ausdrücklichen landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage hergeleitet und gerade nicht darauf erkannt, dass zwischen einem Zweckverband und seiner Mitgliedsgemeinde ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe.Ebenso wie die durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag begründeten Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen (so bereits der angeführte Senatsbeschluss vom 16.12.2002 -4 ZEO 4/02- a.a.O.), kann auch die Rückabwicklung gegenseitiger Rechte und Pflichten verschiedener Hoheitsträger aus einem fehlgeschlagenen Vertragsverhältnis nicht durch einseitigen Verwaltungsakt erfolgen, sofern hierfür keine normative Ermächtigungsgrundlage besteht.
- OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Die vom Antragsgegner im Beschwerdevorbringen zitierte Rechtsprechung des Senats, wonach die Klärung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen nicht Aufgabe des Eilverfahrens sein kann (Senatsbeschluss vom 23.04.1998 -4 EO 6/97- ThürVGRspr. 1998, 117 = ThürVBl. 1998, 184= LKV1999, 70), steht dem nicht entgegen. - OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht
Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich nicht rechtmäßig ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 -4 EO 866/02- ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114). - VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03
Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 26.05.2003 - 2 E 331/03 GE - wird zurückgewiesen. - VG Dresden, 05.07.2000 - 14 K 3910/99
Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
Dabei lässt der Senat offen, ob der vom Antragsgegner angeführten Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden zu folgen ist, wonach es sich bei einem nicht wirksam gegründeten Zweckverband nicht um ein "öffentlich-rechtliches nullum", sondern um einen teilrechtsfähigen "Abwicklungszweckverband" handele, der nur nach den Regeln über die Auflösung des Zweckverbandes wieder beendet werden könne (vgl. VG Dresden, Urteil vom 05.07.2000 - 14 K 3910/99 -).
- OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138). - OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06
Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138). - OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05
Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138). - OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05
Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15. Oktober 2003 - 4 EO 551/03 - NJW 2004, 138).
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