Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 7 Abs 7 S 1 KAG TH 2005, § 7 Abs 3 S 1 KAG TH 2005
Abgrenzung der Kostenspaltung von der Beitragsabstufung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 19.07.2016 - 5 E 212/16
- OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Aspekte der Kostenverursachung oder unterschiedlichen Leistungs- oder Vorteilsgewährung durch Benutzung oder Inanspruchnahmemöglichkeit stehen der zulässigen Zusammenfassung technisch getrennter Abwassersysteme zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung regelmäßig nicht entgegen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 95 m. w. N.).Nach Feststellung des Verwaltungsgerichts wurde diesem Umstand in nicht zu beanstandender Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Wert dieses Anlagevermögens im Rahmen der Kalkulation des Beitragssatzes unberücksichtigt blieb (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 158 …und vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - juris Rn. 150, wonach allenfalls Altschulden für vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1992 getätigte Investitionen beitragsfähig sein könnten).
Daraus folgert das Verwaltungsgericht zu Recht, dass die Gesamtsumme der im Wege der Kostenspaltung erhobenen Teilbeiträge einem einmaligen Anschlussbeitrag entsprechen muss (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 118 ).
Eine teileinrichtungsbezogene Betrachtung wäre nicht mit dem Vorteilsprinzip vereinbar, da der besondere Vorteil in der Möglichkeit der ordnungsgemäßen Beseitigung des Abwassers besteht, ohne dass es darauf ankäme, welche Teileinrichtungen dazu benötigt werden bzw. wie diese ausgestaltet sind (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 118 ).
Mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Abstufung des Beitrags hält es sich auch im Rahmen des dem Aufgabenträger eröffneten weiten Ermessenspielraums, prozentuale Abstufungen vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 115 ).
- OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08
Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage bei …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Die zur Beitragserhebung berechtigende besondere Vorteilslage i. S. d. § 7 Abs. 7 S. 1 ThürKAG entstand in dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsgegner Ende des Jahres 2013 sein Abwasserbeseitigungskonzept in der Weise änderte, dass für die Grundstücke in der Gemeinde G... entgegen der ursprünglichen Planung dauerhaft nur noch der tatsächlichen Anschlusssituation entsprechende Teilanschlüsse vorgesehen sind (vgl. grundlegend dazu Senatsurteil vom 30. August 2011 - 4 KO 466/08 - juris Rn. 30 ff.).Insbesondere war es im Hinblick darauf, dass im Verbandsgebiet mit 1, 9 % nunmehr eine geringe - unter 10 % - bleibende Anzahl von Grundstücken dauerhaft nur noch mit einem Teilanschluss versehen werden soll, nicht geboten, auf Satzungsebene abgestufte Beitragssätze festzusetzen (vgl. dazu Senatsurteile vom 30. August 2011 - 4 KO 466/08 - juris Rn. 38 ff. …und vom 29. Januar 2013 - 4 KO 840/09 - juris Rn. 34 ff. sowie Senatsbeschluss vom 10. Januar 2014 - 4 EO 678/11 - juris Rn. 14 ff.).
Vielmehr gebietet es die einrichtungs-, grundstücks- und anschlussbezogene Bewertung des beitragsrelevanten Vorteils aus Gleichbehandlungsgründen, ein zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht führenden Vorteil nur anzunehmen, wenn die endgültig hergestellte Teileinrichtung zusammen mit schon anderen - im Stadium des Provisoriums vorhandenen Teileinrichtungen, eine dem Planungskonzept entsprechende Anschlussmöglichkeit vermittelt (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2011 - 4 KO 466/08 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 10.01.2014 - 4 EO 678/11
Offensichtliche Ungültigkeit einer Beitragssatzung wegen fehlender …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Insbesondere war es im Hinblick darauf, dass im Verbandsgebiet mit 1, 9 % nunmehr eine geringe - unter 10 % - bleibende Anzahl von Grundstücken dauerhaft nur noch mit einem Teilanschluss versehen werden soll, nicht geboten, auf Satzungsebene abgestufte Beitragssätze festzusetzen (…vgl. dazu Senatsurteile vom 30. August 2011 - 4 KO 466/08 - juris Rn. 38 ff. und vom 29. Januar 2013 - 4 KO 840/09 - juris Rn. 34 ff. sowie Senatsbeschluss vom 10. Januar 2014 - 4 EO 678/11 - juris Rn. 14 ff.).Rn. 22 Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann die gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsabstufung nach § 7 Abs. 3 S. 1 ThürKAG in den Fällen, in denen eine Beitragsabstufung wegen der geringen Zahl der Teilanschlüsse entbehrlich ist, nicht dadurch erfüllt werden, dass in Fällen der Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung nur ein Teilbeitrag für die (rechtliche) Teileinrichtung Kanalnetz und nicht auch für die (rechtliche) Teileinrichtung Kläranlage erhoben wird (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2014 - 4 EO 678/11 - juris Rn. 18 ff.).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 Br. 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]). - OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Nach Feststellung des Verwaltungsgerichts wurde diesem Umstand in nicht zu beanstandender Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Wert dieses Anlagevermögens im Rahmen der Kalkulation des Beitragssatzes unberücksichtigt blieb (…vgl. Senatsurteile vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 158 und vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - juris Rn. 150, wonach allenfalls Altschulden für vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1992 getätigte Investitionen beitragsfähig sein könnten). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 Br. 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]). - BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Eine Reduzierung des letztendlich zu zahlenden Beitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt dann in Betracht, wenn diese offenkundig sind (…vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zum Straßenausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 5. Juli 2015 - 4 EO 712/13 - juris Rn. 29 , zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - juris). - OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12
Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch ein Beitragsbescheid im Hinblick auf die Verweisungsbestimmungen des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) und Nr. 5 ThürKAG auf die Abgabenordnung zum einen die Festsetzung der Abgabe und des Weiteren auf der Erhebungsebene die Aufforderung zur Zahlung dieses festgesetzten Beitrags enthält (vgl. zu dieser Differenzierung Senatsurteil vom 8. Dezember 2014 - 4 KO 100/12 - juris Rn. 37 ff.). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren keine andere rechtliche Beurteilung zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. N.). - OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
Zum Verbot der Doppelbelastung bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16
Eine Reduzierung des letztendlich zu zahlenden Beitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt dann in Betracht, wenn diese offenkundig sind (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zum Straßenausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 5. Juli 2015 - 4 EO 712/13 - juris Rn. 29 , zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - juris). - OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09
Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die …
- OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
Erreichbarkeitsanforderungen eines gewerblich genutzten Grundstücks im …
- OVG Thüringen, 14.04.2016 - 4 KO 197/15
Zur Berücksichtigung der geltend gemachten Überdimensionierung eines …
- VGH Bayern, 04.08.1989 - 23 B 86.03697
- OVG Thüringen, 10.11.2016 - 4 ZKO 773/16
Zur Notwenigkeit der Beitragsabstufung für Teilanschlussnehmer
Für diese Gruppe der Teilanschlussnehmer, in denen der Satzungsgeber von der Festsetzung einer abgestuften Teilbeitragssatzung auf Satzungsebene ausnahmsweise befreit ist, ist die gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsabstufung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ThürKAG (juris: KAG TH 2005) im Einzelfall auf der Erhebungsebene bei der Bestimmung des letztendlich (für einen Teilanschluss) zu zahlenden Beitrags zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris).Daran anknüpfend hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris Rn. 20 m. w. N.) die Auffassung vertreten, dass für diese nicht mehr geringfügige Anzahl von Teilanschlussnehmern nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 S. 1 ThürKAG die Festsetzung eines abgestuften Teilbeitragssatzes erforderlich ist, den die Beitragssatzung des Beklagten jedoch nicht enthält.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsabstufung nach § 7 Abs. 3 S. 1 ThürKAG ist in diesen Fällen, in denen der Satzungsgeber von der Festsetzung eines abgestuften Teilbeitragssatzes auf Satzungsebene ausnahmsweise befreit ist, im Einzelfall auf der Erhebungsebene bei der Bestimmung des letztendlich (für einen Teilanschluss) zu zahlenden Beitrags zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris).
Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris Rn. 22 ff.):.
- OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20
Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als …
Zwar liegt den Formulierungen der Mustersatzung im Hinblick darauf, dass sie keine Beitragsabstufung, sondern nur eine Kostenspaltung vorsieht, die Annahme zugrunde, dass das Planungskonzept des Aufgabenträgers nur die dauerhafte Herstellung von Vollanschlüssen vorsieht (zur notwendigen Differenzierung zwischen Kostenspaltung und Beitragsabstufung vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris Rdnr. 22 ); der Fußnote 21 zu § 7 der Mustersatzung ist jedoch zu entnehmen, dass die Festlegung von abgestuften Beiträgen erforderlich sein kann, wenn die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung auch die Fäkalschlammentsorgung umfasst.Die gesetzliche Pflicht zur Beitragsabstufung nach § 7 Abs. 3 S. 1 ThürKAG ist dann von Amts wegen spätestens auf der Erhebungsebene zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 -).
- OVG Thüringen, 29.06.2018 - 4 KO 596/17
Rechtswidrigkeit eines landesrechtlichen Anschlussbeitragsbescheides, in dem für …
Es hält sich im Grundsatz im Rahmen dieses weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, wenn ein Einrichtungsträger die gesetzliche Pflicht zur Beitragsabstufung auf Satzungsebene (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - KStZ 2017, 176 - 179) in der Weise erfüllt, dass für einen Teilanschluss (jeweils) ein bestimmter Vomhundertsatz des für einen Vollanschluss (kalkulierten und) festgesetzten Vollbeitrags festgesetzt wird.
- VG Lüneburg, 31.03.2020 - 3 B 10/19
Außenbereich; Baulichkeit; Fläche, bevorteilt; Kanalbaubeitrag; Vorteil
Zwar können sich nur im Einzelfall aus sich aufdrängenden Mängeln der einer Beitragserhebung zugrunde liegenden kommunalen Abgabensatzung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheids im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ergeben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.4.2017 - 9 ME 7/17 -, V.n.b. und v. 9.11.2011 - 9 ME 74/11 -, V.n.b.;… ferner Thüringer OVG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 EO 6/97 -, juris Rn. 25; v. 10.1.2014 - 4 EO 678/11 -, juris Rn. 11 und v. 26.9.2016 - 4 EO 570/16 -, juris Rn. 13).Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Zweifel an der Wirksamkeit einer Abgabensatzung im Eilverfahren so offensichtlich und eindeutig sind, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.4.2017 - 9 ME 7/17 -, V.n.b. und v. 9.11.2011 - 9 ME 74/11 -, V.n.b.;… Thüringer OVG, Beschlüsse v. 23.4.1998, a.a.O., Rn. 25;… v. 10.1.2014, a.a.O., Rn. 11; v. 26.9.2016, a.a.O., juris Rn. 13).
- OVG Thüringen, 17.02.2020 - 4 ZKO 847/16
Einbeziehung der Verrohrung eines Baches in eine öffentlich gewidmete …
Der Senat definiert den im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriff der öffentlichen Einrichtung in ständiger Rechtsprechung nicht anlagenbezogen, sondern rechtlich oder aufgabenbezogen (…vgl. Urteil vom 17 November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rdnr. 95 und Beschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris Rdnr. 18 ). - VG Gera, 28.03.2017 - 2 K 500/16
Kanalanschlussbeitrag; Voll- und Teileinleiter; Satzungsnichtigkeit
Da der Beklagte ausweislich seines Abwasserbeseitigungskonzeptes vom 17. Juli 2014 im Verbandgebiet für ca. 42 % der Anschlussnehmer dauerhaft einen Teilanschluss vorsieht, kann der Kläger auch nicht in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Weimar (Beschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 -) zu einem Beitrag herangezogen werden, der im Wege eines Billigkeitserlasses zu reduzieren wäre. - OVG Thüringen, 23.02.2017 - 4 KO 189/14
Konkludente Widmung durch Anschluss eines von einem Erschließungsträger in einem …
Der Senat definiert den im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriff der öffentlichen Einrichtung in ständiger Rechtsprechung nicht anlagenbezogen, sondern rechtlich oder aufgabenbezogen (…vgl. zuletzt Urteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 95 und Beschluss vom 26. September 2016 - 4 EO 570/16 - juris Rn. 18 ).
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