Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche für ein Grundstück; übergroße Grundstücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausrechnung einer bereits veranlagten Teilfläche bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche eines neu gebildeten Grundstücks mit einem bisher nicht veranlagten Teil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herausrechnung einer bereits veranlagten Teilfläche bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche eines neu gebildeten Grundstücks mit einem bisher nicht veranlagten Teil
Verfahrensgang
- VG Weimar, 17.03.2010 - 6 E 1593/09
- OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Im Beitragsrecht ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 - ThürVBl. 2010, 271-274 und vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 - juris).Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Buchgrundstück wegen seiner geringen Größe nur zusammen mit einem anderen Grundstück baulich nutzbar (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 - juris).
- OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Eine erneute, auf die von dem Bescheid vom 11. April 2008 erfassten Teilflächen bezogene Beitragserhebung würde gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung verstoßen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - ThürVBl. 2001, S. 131-135).Für die Berechnung der Höhe eines Beitrages ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgebend (ständige Rechtsprechung des Senats: Senatsurteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - a. a. O., m. w. N.).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.). - OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Im Beitragsrecht ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 - ThürVBl. 2010, 271-274 und vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 - juris). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Das gesetzliche Formerfordernis des "bestimmten Antrages" ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. September 2010 - 4 EO 111/09 - n. v. und vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, S. 159-161 m. w. N.).
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Auf Grundlage des § 7 ThürKAG ist eine Nacherhebung nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht deshalb nur möglich, wenn ein Beitragsbescheid eine einmal entstandene Beitragsschuld nicht voll ausschöpft (…vgl. Beschlüsse vom 30. April 2015 - 4 EO 52/15 - juris Rn. 18 und vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 - ThürVBl. 2009, 31 - 36) oder wenn - nur bei leitungsgebundenen Einrichtungen - ein in dem nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ThürKAG maßgeblichen Zeitpunkt erfüllter Privilegierungstatbestand i. S. d. § 7 Abs. 7 Sätze 2 und 3 ThürKAG nachträglich entfällt (vgl. dazu Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - ThürVBl. - VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17 Das durch Flächenzuwachs neu entstandene Grundstück wächst insoweit mit der fraglichen Fläche gleichsam in die Beitragspflicht hinein, während eine nochmalige Beitragserhebung insoweit ausgeschlossen ist, als für eine bestimmte Teilfläche der Beitrag schon einmal - sei es in ihrer früheren Eigenschaft als selbständig veranlagungsfähige wirtschaftliche Einheit, sei es aufgrund der früheren Zugehörigkeit zu einer solchen Einheit - entstanden war (vgl. auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 A 1660/96 -, NVwZ-RR 1998, 581; OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 EO 814/10 -, zit. nach juris;… Petermann, a.a.O., § 8 Rn. 1478).
- VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18
Schmutzwasserbeitrag
Das durch Flächenzuwachs neu entstandene Grundstück dürfte insoweit mit der fraglichen Fläche gleichsam in die Beitragspflicht hineinwachsen, während eine nochmalige Beitragserhebung insoweit ausgeschlossen sein dürfte, als für eine bestimmte Teilfläche der Beitrag schon einmal - sei es in ihrer früheren Eigenschaft als selbständig veranlagungsfähige wirtschaftliche Einheit, sei es aufgrund der früheren Zugehörigkeit zu einer solchen Einheit - entstanden war (vgl. auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 A 1660/96 -, NVwZ-RR 1998, 581; OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 EO 814/10 -, zit. nach juris;… Petermann, a.a.O., § 8 Rn. 1478).
- OVG Thüringen, 30.04.2015 - 4 EO 52/15
Persönliche Beitragspflicht des Zwangsverwalters
Auf Grundlage des § 7 ThürKAG ist eine Nacherhebung nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht deshalb nur möglich, wenn ein Beitragsbescheid eine einmal entstandene Beitragsschuld nicht voll ausschöpft (vgl. Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 - ThürVBl. 2009, 31 - 36) oder wenn - nur bei leitungsgebundenen Einrichtungen - ein in dem nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ThürKAG maßgeblichen Zeitpunkt erfüllter Privilegierungstatbestand i. S. d. § 7 Abs. 7 Sätze 2 und 3 ThürKAG nachträglich entfällt (vgl. dazu Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - ThürVBl. 2013, 42 - 46, vom 8. März 2013 - 4 EO 369/11 - ThürVBl. 2013, 255 - 260 und Urteil vom 11. März 2014 - 4 KO 1301/10 - ThürVBl. 2015, 34 - 40). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2022 - 3 LB 19/22
Heranziehung zu einer Kostenerstattung für die Herstellung eines weiteren …
Rn. 48 Auch soweit in der angegriffenen Entscheidung unter Hinweis die Rechtsprechung des OVG Weimar (Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 -, juris Rn. 28) die Auffassung vertreten wird, § 11 Abs. 1 SBS (Teilungsvariante) verstoße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Vorschrift nicht berücksichtige, dass für die verselbstständigten Teilflächen bereits ein Anschlussbeitrag entstanden sei, der auch den Aufwand für die Herstellung des ersten Grundstücksanschlusses umfasse, kann dem nicht gefolgt werden. - VG Cottbus, 27.10.2017 - 6 L 158/17
Schmutzwasserbeitrag
Das durch Flächenzuwachs neu entstandene Grundstück dürfte insoweit mit der fraglichen Fläche gleichsam in die Beitragspflicht hineinwachsen (vgl. zur Problematik OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 22. September 2017, a.a.O.; HessVGH…, Urt. vom 27.5. 1987 - 5 UE 1577/85 -, KSGZ 1987, 531), während eine nochmalige Beitragserhebung insoweit ausgeschlossen sein dürfte, als für eine bestimmte Teilfläche der Beitrag schon einmal - sei es in ihrer früheren Eigenschaft als selbständig veranlagungsfähige wirtschaftliche Einheit, sei es aufgrund der früheren Zugehörigkeit zu einer solchen Einheit - entstanden war (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 A 1660/96 -, NVwZ-RR 1998, 581; OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 EO 814/10 -, zit. nach juris;… Petermann, a.a.O., § 8 Rn. 1478). - VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16 Ist dies der Fall, steht einer nochmaligen Veranlagung der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung und das daraus folgende Verbot der Doppelveranlagung entgegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. September 2017 - OVG 9 S 8.17 -, juris Rn. 11; Thüringer OVG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 -, juris Rn. 28).
- OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Thüringen; Straßenausbaubeitrag; zeitliche Befristung der Erhebungsmöglichkeit
Das gesetzliche Formerfordernis des "bestimmten Antrages" ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (Senatsbeschlüsse vom 10. November 2011 - 4 EO 108/08 -, vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - n. v. …und vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, S. 159-161 m. w. N.). - VG Gera, 31.03.2020 - 2 K 1578/19
Abwasserbeseitigungsbeitrag, hier: Prozesskostenhilfe
Spätere Grundstücksteilungen ändern nichts daran, dass es beim Wegfall von Stundungsvoraussetzungen immer um die Nachveranlagung des ursprünglich beitragspflichtigen, übergroßen Grundstücks geht, nicht um die erstmalige Veranlagung der durch die Teilung entstandenen (neuen) Buchgrundstücke (…Petermann in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1475d; insoweit missverständlich OVG Weimar, B. v. 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10). - VG Meiningen, 19.03.2012 - 5 K 437/10
Zur Bestimmung der Differenz von tatsächlicher und zulässiger Bebauung im Sinne …
Auf die tatsächliche gegenwärtige Nutzung kommt es - wie die Kläger wohl meinen - im Übrigen nicht an (vgl. hierzu ThürOVG, B. 05.10.2011 - 4 EO 814/10 - zit. nach Juris Rdnr. 34 a.E.).
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