Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ThürKAG § 12 Abs. 2 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThürKAG § 12 Abs. 2 S. 4
Benutzungsgebührenrecht: Zur Staffelung von Abwassergrundgebühren nach der Nennweite des Anschlusskanals: Grundgebühr; Abwasser; Maßstab; Nennweite; Staffelung; Anschlusskanal; Durchmesser; Durchflussmenge; Gewichtung; Gebühr; Fälligkeit; Altforderung; Information; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung und Forderung der Abwassergebühr; An die Nennweite des Anschlusskanals anknüpfender Grundgebührenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung von Abwassergrundgebühren; Arbeitsleistungsbezogene Gewichtung bei der Staffelung der Grundgebührensätze; ...
Besprechungen u.ä.
- kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Abwasser-Grundgebühr
Verfahrensgang
- VG Gera, 15.07.2003 - 5 E 281/03
- OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 523
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
Ein gegen geltendes Recht verstoßender Grundgebührenmaßstab hat die Nichtigkeit der satzungsrechtlichen Gebührenregelung zur Folge, weil es nach der Bedeutung der Grundgebührenregelung im Satzungsgefüge ohne diese an einem zwingenden Mindestbestandteil der Satzung gemäß § 2 Abs. 2 ThürKAG fehlt (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - ThürVGRspr.2002, 96 = LKV 2002, 534 und den Senatsbeschluss vom 10.02.2003 - 4 ZKO 780/02 -).
Wie der Senat im Zusammenhang mit der Staffelung von Grundgebühren für die Inanspruchnahme einer Wasserversorgungseinrichtung entschieden hat (vgl. das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.), ist die Grundgebühr eine Benutzungsgebühr, die für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft einer Einrichtung erhoben wird.
Er ist ebensowenig verpflichtet, denjenigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen, der dem wirklichen Maß der Inanspruchnahme am nächsten kommt (vgl. ebenfalls das Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O. sowie das Urteil vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - zur Abfallgebührenbemessung).
Wie der Senat zur Staffelung der Grundgebührensätze bei einer Wasserversorgungseinrichtung entschieden hat, muss die Höhe der jeweiligen Grundgebühr in eine zumindest annähernde Beziehung zu diesem Nutzungsumfang gesetzt werden, um nicht willkürlich zu sein (vgl. hierzu ebenfalls das Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
Zum fehlenden Regelungsgehalt einer im Gebührenbescheid ausgewiesenen "offenen Forderung", die bereits zuvor festgesetzt, angefordert und fällig war, wenn keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Abänderung der Fälligkeit bestehen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02).Bei dieser Auslegung ist nicht nur darauf abzustellen, ob eine noch nicht bezahlte Restforderung als Teil der Gesamtforderung bezeichnet wird, sondern ob es sich bei dem ausgewiesenen Zahlungsrückstand um eine (erstmalige oder abgeänderte) Fälligstellung und Zahlungsaufforderung oder lediglich um die Information über eine noch nicht beglichene, schon zuvor fällig gestellte Altforderung ohne eigenständigen Regelungsgehalt handelt (vgl. hierzu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 -).
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
Der Gebührenmaßstab muss zudem unter Beachtung des in § 12 Abs. 4 ThürKAG für das Gebührenrecht konkretisierten Äquivalenzprinzips eine leistungsgerechte Differenzierung der Gebühr festlegen, sofern die Benutzung der öffentlichen Einrichtung unterschiedlich zu bemessende Leistungen gewährt (vgl. Urteil des Senats vom 11.06.2001 - 4 N 47/96).Er ist ebensowenig verpflichtet, denjenigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen, der dem wirklichen Maß der Inanspruchnahme am nächsten kommt (vgl. ebenfalls das Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O. sowie das Urteil vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - zur Abfallgebührenbemessung).
- BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01
Verletzung der Untersuchungsgrundsatzes als revisionsbegründender …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
So lässt etwa der Maßstab nach der Nenngröße der Wasserzähler gewisse Rückschlüsse auf den wahrscheinlichen Umfang der Schmutzwassereinleitung zu (BVerwG, Beschluss vom 25.10.2001 - 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300; SächsOVG, Beschluss vom 11.12.2000 - 5 BS 137/00 - zitiert nach Juris), bietet aber keine Anhaltspunkte für die bei einer einheitlichen Entwässerungseinrichtung ebenfalls vorgehaltene Leistung der Niederschlagswasserbeseitigung. - OVG Sachsen, 11.12.2000 - 5 BS 137/00
Auszug aus OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03
So lässt etwa der Maßstab nach der Nenngröße der Wasserzähler gewisse Rückschlüsse auf den wahrscheinlichen Umfang der Schmutzwassereinleitung zu (BVerwG, Beschluss vom 25.10.2001 - 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300; SächsOVG, Beschluss vom 11.12.2000 - 5 BS 137/00 - zitiert nach Juris), bietet aber keine Anhaltspunkte für die bei einer einheitlichen Entwässerungseinrichtung ebenfalls vorgehaltene Leistung der Niederschlagswasserbeseitigung.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07
Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken
Eine derartige, vom Beklagten aufgestellte (Regel)Vermutung besteht jedoch gerade nicht, auch nicht im Abwassergebührenrecht (…vgl. schon OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 L 321/06 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 - und Entsch. v. 24. November 1999 - 2 K 19/97 - jeweils zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Beschl. v. 26. September 2005 - 4 EO 817/03 -, zit. nach JURIS …und Urt. v. 12. Dezember 2001, a.a.O.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 1, § 6 Rdnr. 265;… Bd. 2, § 6 Rdnr. 755c a.E.). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06
Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht
Eine solche Regelvermutung besteht jedoch gerade nicht, auch nicht im Abwassergebührenrecht (…vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 - und Entsch. v. 24. November 1999 - 2 K 19/97 - jeweils zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Beschl. v. 26. September 2005 - 4 EO 817/03 -, zit. nach JURIS …und Urt. v. 12. Dezember 2001, a.a.O.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 1, § 6 Rdnr. 265;… Bd. 2, § 6 Rdnr. 755c a.E.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 4 M 356/06
Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht
Es wird jedenfalls für das vorliegende Eilverfahren an der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Ansicht festgehalten, dass auch bei Zugrundelegung eines (weiten) Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers die für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen geforderte verbrauchs unabhängige Grundgebühr sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft und Vorhaltung folgenden und abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastausnutzung auszurichten hat (vgl. neben den vom Verwaltungsgericht zitierten: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 9 BN 4/01 -, NVwZ-RR 2003, 300; OVG Thüringen, Beschl. v. 26. September 2005 - 4 EO 817/03 -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bd. I § 6 Rdnr. 226;… Bd. II § 6 Rdnr. 755a, 755b; a.M.: VG Dessau, Urteile v. 11. Januar 2006 - 1 A 191/05 DE - und v. 14. Juli 2006 - 1 A 406/05 DE -, vgl. auch Forst, KStZ 2001, 141, 152 ff., 154, 155). - VG Weimar, 14.08.2015 - 3 K 1214/13 Diese bemisst die Grundgebühr vielmehr nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers (§ 3 Abs. 1 Satz 1 GS-EWS), letzteres ist als zulässiger Maßstab auch für eine Abwassergrundgebühr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 26.09.2005 - 4 EO 817/03 - Juris, Rdnr. 9).
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