Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bescheid über Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück; öffentliche Last
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AO § 191
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers wegen einer öffentlichen Last zur Duldung der Zwangsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers wegen einer öffentlichen Last zur Duldung der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12
- OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07
Duldungsbescheid; Abwasserbeitrag; öffentliche Last
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Rn. 23 Die Geltendmachung einer öffentlichen Last setzt voraus, dass der zugrunde liegende Abgabenanspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 - BVerwGE 77, 38-40, OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 - KStZ 2009, 214-216, Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - juris).Rn. 24 Im Übrigen wird bei Erlass eines neuen Duldungsbescheides auch zu berücksichtigen sein, dass ein Grundstückseigentümer, der die Zwangsvollstreckung wegen eines als öffentliche Last auf seinem Grundstück ruhenden Beitrags dulden muss, auch Einwände gegen die sachliche Beitragspflicht erheben kann, wenn der gegenüber dem Voreigentümer ergangene Beitragsbescheid bestandskräftig ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238-239, SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - a. a. O. und Driehaus m. w. N.).
- VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12
Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 29. Oktober 2012 - 6 E 547/12 We - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. April 2012 angeordnet.Rn. 13 Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag durch Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 6 E 547/12 We - abgelehnt.
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) 2. Spstr.
- BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85
Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung - …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Rn. 23 Die Geltendmachung einer öffentlichen Last setzt voraus, dass der zugrunde liegende Abgabenanspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 - BVerwGE 77, 38-40, OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 - KStZ 2009, 214-216, Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - juris). - OVG Niedersachsen, 31.08.2009 - 9 LA 419/07
Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen einer als öffentliche Last auf …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Rn. 23 Die Geltendmachung einer öffentlichen Last setzt voraus, dass der zugrunde liegende Abgabenanspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 - BVerwGE 77, 38-40, OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 - KStZ 2009, 214-216, Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - juris). - OVG Thüringen, 08.03.2013 - 4 EO 369/11
Ermittlung der Höhe der Differenz zwischen tatsächlicher und zulässiger Bebauung …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Sollte es sich bei dem Grundstück um einen selbständig bauplanungsrechtlich zu beurteilenden Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB handeln, wäre im Anschluss unter Berücksichtigung der vom Senat in den Beschlüssen vom 8. März 2013 - 4 EO 369/11 - ThürVBl. - OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93
Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Rn. 24 Im Übrigen wird bei Erlass eines neuen Duldungsbescheides auch zu berücksichtigen sein, dass ein Grundstückseigentümer, der die Zwangsvollstreckung wegen eines als öffentliche Last auf seinem Grundstück ruhenden Beitrags dulden muss, auch Einwände gegen die sachliche Beitragspflicht erheben kann, wenn der gegenüber dem Voreigentümer ergangene Beitragsbescheid bestandskräftig ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238-239, SächsOVG…, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - a. a. O. und Driehaus m. w. N.). - OVG Thüringen, 21.03.2013 - 4 ZKO 8/13
Zur Festlegung des Grenzwertes nach § 7 Abs. 7 Satz 4 KAG TH für ein im Sinne des …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
2013, 221-227 und vom 21. März 2013 - 4 ZKO 8/13 - juris entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob und in welchem Umfang einer Beitragserhebung die seit dem 1. Januar 2005 geltenden Privilegierungsbestimmungen des § 7 Abs. 7 Satz 2 und 3 ThürKAG entgegen stehen. - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - OVG Saarland, 12.10.2007 - 1 B 340/07
Duldungsbescheide gem AO 1977 § 191 Abs 1 sind sofort vollziehbar; Erlass eines …
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 20 CS 11.1977
Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
- OVG Thüringen, 29.08.2018 - 4 EO 379/18
Geltendmachung einer Beitragsforderung gegenüber dem Erben eines …
Es wird ein auf Deckung einer Abgabenschuld gerichteter Anspruch geltend gemacht (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 4 EO 827/12 - ThürVBl. 2015, 95 - 97, juris Rn. 17 zu einem Duldungsbescheid).Sollte sich die wirksame Bekanntgabe bestätigen, könnte die Antragstellerin mit ihren Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides - anders als in dem Hauptsacheverfahren gegen einen Haftungsbescheid (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2013 - 4 EO 827/12 - ThürVBl. 2015, 95 - 97 für einen Duldungsbescheid und Loose in: Tipke/Kruse, Band II, Rn. 132 ff. zu § 191 AO) - nicht mehr gehört werden.
- OVG Sachsen, 27.09.2023 - 5 A 32/22
Duldungsbescheid; Erstattungsanspruch; Steuerpflichtiger; Steuerschuldner; …
Der Duldungsverpflichtete ist nicht zur Zahlung verpflichtet (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2013 - 4 EO 827/12 -, juris Rn. 19). - VG Köln, 15.01.2015 - 14 L 2416/14
Duldung der Zwangsvollstreckung mittels Duldungsbescheides für rückständige …
Rn. 37 - 4 EO 827/12 -, juris, m.w.N.
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - 2 S 256/15
Zur Anwendung von § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO auf Duldungsbescheide - hier: Duldung …
Der Erlass eines Duldungsbescheides ist ebenso wie die Vollstreckung aus einem Abgabenbescheid im Ergebnis darauf ausgerichtet, die Tilgung einer Abgabenschuld herbeizuführen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.07.1987 - 2 S 10/87 - Ls. in juris; ThürOVG, Beschluss vom 09.12.2013 - 4 EO 827/12 - m.w. Nachw.;… Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 145;… a.A. - ohne nähere Begründung - Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 6. Auflage, § 80 Rn. 32). - VG Köln, 03.06.2014 - 14 L 692/14
Grundstücksabgaben teilweise gezahlt: Kein Duldungsbescheid möglich!
Rn. 31 Vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 09. Dezember 2013 - 4 EO 827/12 -, juris, m.w.N. - VG Potsdam, 25.09.2025 - 8 L 811/25
Abgabenrechtlicher Duldungsbescheid, Anwendbarkeit des …
Zwar wird ausgehend vom Sinn und Zweck des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO der Begriff der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten so ausgelegt, dass jede Geltendmachung eines auf Deckung einer Abgabenschuld gerichteten Anspruchs darunter fällt (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 1. April 2015 - 2 S 256/15 - juris, Rn. 2 m.w.N.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 4 EO 827/12 - juris, Rn. 17 m.w.N.).
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