Rechtsprechung
| BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (26)
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
Hierbei muss sie bei Flächeninanspruchnahmen auch die Möglichkeit einer Existenzvernichtung oder -gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.2011 - 9 A 9.10 -, juris; BVerwG Urteil vom 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris).Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.10.2007 - 8 A 06.40024 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, juris;… Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 308).
Ein Planfeststellungsbeschluss leidet insbesondere dann nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der planenden Behörde auch nicht aufdrängen mussten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 -, juris).
Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.10.2007 - 8 A 06.40024 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, juris;… Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 308).
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung …
In einem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - (n.v.) lehnte der Senat den Antrag des beklagten Freistaats B. den Sofortvollzug wiederherzustellen, ab.Den daraufhin vom Beklagten beantragten Sofortvollzug lehnte der Senat mit Beschluß vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 (Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4) ab.
Das Bundesverwaltungsgericht habe dies im Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - bereits bejaht, weil in der Existenzvernichtung landwirtschaftlicher Betriebe eine nachhaltige Verschlechterung der Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit dieser Gemeinden liege, die sie als Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts geltend machen könnten.
Der Verwaltungsgerichtshof beruft sich für seine Auffassung auf den Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 (BA S. 16 - n.v.), der in der Tat eine entsprechende Formulierung enthält.
Der Senat hält an der im Urteil vom 1. Juli 1988 (…a.a.O.) geäußerten Auffassung fest; soweit dem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - eine hiervon abweichende Auffassung zu entnehmen ist, wird diese nicht aufrechterhalten.
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
-gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (Beschluss vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90, 4 ER 302.90 - juris Rn. 17; ausf.
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08
Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris Rdnr. 24) und des Senats (…Urt. v. 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, UPR 2008, 240, juris Rdnr. 47) ist die Existenzfähigkeit eines Betriebes danach zu beurteilen, ob in ihm außer einem angemessenen Lebensunterhalt für den Betriebsleiter und seine Familie auch ausreichende Rücklagen für die Substanzerhaltung und für Neuanschaffungen erwirtschaftet werden kann.Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris Rdnr. 24) die Tatsache, dass ein Betrieb über eine längere Zeit besteht, für die Beurteilung der Existenzfähigkeit eines Betriebes nicht ausschlaggebend ist.
- BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …
Daraus folgt, daß im Revisionsverfahren nur eine eingeschränkte Prüfung stattzufinden hat, ob entgegen der vorinstanzlichen Klageabweisung gleichwohl eine aufschiebende Wirkung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - NVwZ 1991, 159; bestätigt durch Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - ). - BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; …
Sie hat zunächst die allgemeinen Kriterien, bei deren Vorliegen eine Existenzgefährdung bejaht werden kann, auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - , eingehend dargelegt. - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …
In seinem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - hatte der Senat den Antrag des beklagten Freistaates Bayern, den Sofortvollzug wiederherzustellen, abgelehnt. - VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße
Jedoch können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - Juris; Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144;… zuletzt auch BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28/05 - BVerwGE 126, 166 Rdnr. 68 ff.).Unerheblich ist insoweit auch, ob das Einkommen des Klägers wegen der ihm zustehenden Entschädigung unverändert bliebe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - a.a.O., Juris Rdnr. 26).
Unerheblich für das Vorliegen einer Existenzgefährdung ist auch, dass der Kläger über weiteres Einkommen aus anderen Quellen verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - a.a.O., Juris Rdnr. 28), soweit diese anderen Einkommensquellen nicht zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören.
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen …
Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte und auch die Tatsache, dass ein Betrieb tatsächlich über längere Zeit besteht, nicht ausschlaggebend sein (so BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990, a.a.O.).
So heißt es beispielsweise in dem Beschluss vom 31. Oktober 1990 (a.a.O.), dass für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses die Frage zu beantworten sei, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes für dessen Inhaber einen existenzbedrohenden Eingriff in seinen Betrieb als solchen darstelle, der - unter Einschluss der über den Substanzentzug hinaus bewirkten Folgen - mit dem ihm gebührenden Gewicht in eine planerische Abwägung eingestellt werden müsse.
- BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10
Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen
Hierbei muss sie bei Flächeninanspruchnahmen auch die Möglichkeit einer Existenzvernichtung oder -gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (Beschluss vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90, 4 ER 302.90 - juris Rn. 17;… ausführlich zum landwirtschaftlichen Betrieb Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 26 ff. m.w.N. …und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - NVwZ 2011, 177 Rn. 148). - VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020
Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99
Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21
Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten; …
- VG Minden, 07.12.2017 - 9 K 209/15
L 712n - IV. Bauabschnitt - darf gebaut werden
- VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot
- OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93
Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die …
- VG Minden, 07.12.2017 - 9 K 170/15
L 712n - IV. Bauabschnitt - darf gebaut werden
- BVerwG, 21.09.1995 - 4 C 29.94
- BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von …
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