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| AG Usingen, 27.01.2010 - 4 F 201/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Usingen, 27.01.2010 - 4 F 201/08
- AG Wetzlar, 16.03.2012 - 617 F 664/11
- OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12
Sachentscheidung bei Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass keine Veranlassung besteht, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Usingen vom 27.01.2010, Az. 4 F 201/08 SO, zu ändern.Rn. 3 Seit dem Jahr 2008 führte das Amtsgericht Usingen zu Az. 4 F 201/08 ein Sorgerechtsverfahren, welches - nach Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens - mit Beschluss vom 27.01.2010 dergestalt endete, dass der Kindesmutter wegen vermutlich vorliegender narzisstischer Persönlichkeitsstörung das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen und nach § 1680 BGB auf den Kindesvater übertragen wurde.
- OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 4 UF 261/12
Umgang des Kindes mit den Großeltern
Anfängliche begleitete Umgänge zur Kindesmutter, der das Sorgerecht wegen des Verdachts einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung seitens des AG Usingen am 27.01.2010, 4 F 201/08 SO, entzogen worden war, woran der Senat im Rahmen eines Abänderungsverfahrens mit Beschluss vom 17.01.2013, 4 UF 143/12, keinen Änderungsbedarf sah, scheiterten.
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