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Rechtsprechung
   AG Dippoldiswalde, 13.07.2018 - 4 Gs 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58663
AG Dippoldiswalde, 13.07.2018 - 4 Gs 3/18 (https://dejure.org/2018,58663)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 13.07.2018 - 4 Gs 3/18 (https://dejure.org/2018,58663)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 4 Gs 3/18 (https://dejure.org/2018,58663)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 82-IV-18

    Ausschluss einer Kindesmutter von der Vernehmung ihrer Kinder im Rahmen eines …

    Mit ihrer am 7. August 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dippoldiswalde vom 6. Juli 2018, den Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 13. Juli 2018 (4 Gs 3/18) sowie den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 27. Juli 2018 (2 Qs 19/18).

    Mit Verfügung vom 29. Mai 2018 (4 Gs 3/18) hatte das Amtsgericht den Verteidiger der Beschwerdeführerin zur richterlichen Zeugenvernehmung der Kinder am 8. Juni 2018 geladen, wobei die Beschwerdeführerin von der Vernehmung ausgeschlossen wurde, weil aufgrund des Tatgeschehens zu befürchten sei, dass die Zeugen als Kinder der Beschwerdeführerin in ihrer Gegenwart nicht wahrheitsgemäß aussagen könnten.

    Mit weiterer Verfügung vom 26. Juni 2018 (4 Gs 3/18) lud das Amtsgericht den Verteidiger der Beschwerdeführerin zur richterlichen Zeugenvernehmung der Kinder am 10. August 2018, wobei die Beschwerdeführerin wiederum von der Vernehmung ausgeschlossen wurde, weil aufgrund des Tatgeschehens zu befürchten sei, dass die Zeugen als Kinder der Beschwerdeführerin in ihrer Gegenwart nicht wahrheitsgemäß aussagten.

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 81-IV-18

    Verfassungsgemäßer Ausschluss der Mutter von der richterlichen Zeugenvernehmung …

    Mit ihrer am 7. August 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dippoldiswalde vom 6. Juli 2018, den Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 13. Juli 2018 (4 Gs 3/18) sowie den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 27. Juli 2018 (2 Qs 19/18).

    Mit Verfügung vom 29. Mai 2018 (4 Gs 3/18) hatte das Amtsgericht den Verteidiger der Beschwerdeführerin zur richterlichen Zeugenvernehmung der Kinder am 8. Juni 2018 geladen, wobei die Beschwerdeführerin von der Vernehmung ausgeschlossen wurde, weil aufgrund des Tatgeschehens zu befürchten sei, dass die Zeugen als Kinder der Beschwerdeführerin in ihrer Gegenwart nicht wahrheitsgemäß aussagen könnten.

    Mit weiterer Verfügung vom 26. Juni 2018 (4 Gs 3/18) lud das Amtsgericht den Verteidiger der Beschwerdeführerin zur richterlichen Zeugenvernehmung der Kinder am 10. August 2018, wobei die Beschwerdeführerin wiederum von der Vernehmung ausgeschlossen wurde, weil aufgrund des Tatgeschehens zu befürchten sei, dass die Zeugen als Kinder der Beschwerdeführerin in ihrer Gegenwart nicht wahrheitsgemäß aussagten.

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 72-IV-18

    Verfassungsgemäßer Ausschluss der Mutter von der richterlichen Zeugenvernehmung …

    Mit ihrer am 13. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dippoldiswalde vom 29. Mai 2018 (4 Gs 3/18) und den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 11. Juni 2018 (2 Qs 16/18).

    Mit Verfügung vom 29. Mai 2018 (4 Gs 3/18) hatte das Amtsgericht den Verteidiger der Beschwerdeführerin zur richterlichen Zeugenvernehmung der Kinder am 8. Juni 2018 geladen, wobei die Beschwerdeführerin von der Vernehmung ausgeschlossen wurde, weil aufgrund des Tatgeschehens zu befürchten sei, dass die Zeugen als Kinder der Beschwerdeführerin in ihrer Gegenwart nicht wahrheitsgemäß aussagen könnten.

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