Rechtsprechung
| AG Köthen, 13.08.2009 - 04 II 148/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Nr. 1008 VV RVG
Beratungshilfe; Erhöhungsgebühr; Anwendbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Gebühr Nr. 1008 VVRVG in Beratungshilfefällen
Wird zitiert von ...
- LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17
Festsetzung einer Erhöhungsgebühr im Rahmen einer aus der Staatskasse zu …
Er hat vielmehr in Vorbemerkung 2.5 VV RVG ausdrücklich bestimmt, dass sich die im Rahmen der Beratungshilfe entstehenden Gebühren ausschließlich nach dem Abschnitt 5 errichten, sodass eine analoge Anwendung der dort nicht erwähnten Gebührentatbestände ausgeschlossen ist (KG…, Beschluss vom 6.2.2007, a.a.O; Amtsgericht Köthen, Beschluss vom 13.8.2009, Az. 4 II 148/09, zitiert nach juris).
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