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Rechtsprechung
   FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29556
FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07 (https://dejure.org/2008,29556)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2008 - 4 K 1204/07 (https://dejure.org/2008,29556)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 4 K 1204/07 (https://dejure.org/2008,29556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 6 Abs. 6 Satz 2
    Verlorener Zuschuss; Sanierung; Betriebsausgabe; Verdeckte Einlage; Wesentliche Beteiligung; Gleichgerichtete Interessen; Gesellschafter; Betriebsaufspaltung; Notwendiges Betriebsvermögen - Verlorener Zuschuss als Betriebsausgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlorener Zuschuss als Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlorener Zuschuss; Sanierung; Betriebsausgabe; Verdeckte Einlage; Wesentliche Beteiligung; Gleichgerichtete Interessen; Gesellschafter; Betriebsaufspaltung; Notwendiges Betriebsvermögen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92

    Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH regelmäßig …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung ist bei dem Geschäftsführer einer GmbH, der in einem nicht unerheblichen Umfang an der Gesellschaft beteiligt ist, regelmäßig davon auszugehen, dass Stützungsmaßnahmen zugunsten der Gesellschaft wie z.B. die Übernahme einer Bürgschaft, der Verzicht auf eine Forderung oder - wie im Streitfall - die Gewährung eines verlorenen Zuschusses durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26.11.1993 VI R 3/92, BStBl II 1994, 241).

    Die Vereinnahmung des Zuschusses bei der GmbH als erfolgswirksamer Vorgang steht der Behandlung des Zuschusses bei der Einkünfteermittlung der Klägerin nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1993 VI R 3/92, BStBl II 1994, 242).

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung ist bei dem Geschäftsführer einer GmbH, der in einem nicht unerheblichen Umfang an der Gesellschaft beteiligt ist, regelmäßig davon auszugehen, dass Stützungsmaßnahmen zugunsten der Gesellschaft wie z.B. die Übernahme einer Bürgschaft, der Verzicht auf eine Forderung oder - wie im Streitfall - die Gewährung eines verlorenen Zuschusses durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26.11.1993 VI R 3/92, BStBl II 1994, 241).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 2/03

    Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Zwar hat die Klägerin die Anteile an der GmbH nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen, gleichwohl handelt es sich im Falle einer Betriebsaufspaltung angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen bei den Anteilen der beherrschenden Gesellschafter des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft um notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft (BFH-Urteil vom 20.04.2005 X R 2/03, BStBl II 2005, 694).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 77/03

    Betriebsaufspaltung; Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Dazu genügt es, dass die Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrschen, in der Lage sind, im Betriebsunternehmen ihren Willen durchzusetzen (BFH-Urteil vom 02.12.2004 III R 77/03, BStBl II 2005, 340).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Diese Merkmale können jedoch Rückschlüsse auf die Beurteilung der betrieblichen Veranlassung zulassen, vor allem dann, wenn die Möglichkeit einer privaten Mitveranlassung nach der Art der Aufwendung nicht auszuschließen ist (BFH-Urteil vom 04.03.1986 VIII R 188/84, BStBl II 1986, 373).
  • BFH, 28.04.2004 - I R 20/03

    Nachträgliche AK; verdeckte Einlage

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Es handelt sich insoweit um nachträgliche Anschaffungskosten auf die bereits früher erworbene Beteiligung (BFH-Urteil vom 28.04.2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19).
  • BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Die Aufwendungen sind aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst und können, weil sie als Anschaffungskosten der Kapitalanteile zu behandeln sind, schon deshalb nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (BFH-Urteil vom 12.02.1980 VIII R 114/77, BStBl II 1980, 494).
  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    In der Entscheidung des BFH vom 14.05.1991 (VI R 48/88, BStBl II 1991, 758) hat der BFH die gleichen Grundsätze bei einem Geschäftsführer der GmbH zugrunde gelegt, der nicht zugleich deren Gesellschafter war, seine Ehefrau jedoch eine 50%ige Beteiligung hielt.
  • BFH, 18.06.1980 - I R 77/77

    Betriebsaufspaltung - Verpachtung von Wirtschaftsgütern - GmbH - Einkünfte aus …

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07
    Das ändert indes nichts daran, dass die beiden Unternehmen sowohl personell als auch sachlich miteinander verflochten sind und die "hinter beiden Unternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben, der (über das Betriebsunternehmen) auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung ... gerichtet ist" (BFH-Urteil vom 18.06.1980 I R 77/77, BStBl II 1981, 39).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds …

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86

    Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses …

  • FG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 K 315/10

    Vornahme einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung …

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Einzahlungen eines Gesellschafters zur Abdeckung des Bilanzverlustes verdeckte Einlagen darstellen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BStBl II 1980, 494 und Hinweis auf das RFH-Urteil vom 18. September 1934 I A 217/33, Steuer und Wirtschaft 1934 II Nr. 761; vgl. auch BFH-Urteil vom 26. November 1993 VI R 3/92, BStBl II 1994, 242; Urteil des Hessischen FG vom 25. Juni 2008 4 K 1204/07, juris).
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