Rechtsprechung
| FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der Abschlussprovision bei fehlender Konkretisierung der Nachbetreuungspflicht und teilweiser Abgeltung der Betreuung durch zusätzliche Provisionsansprüche
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der Abschlussprovision bei fehlender Konkretisierung der Nachbetreuungspflicht und teilweiser Abgeltung der Betreuung durch zusätzliche Provisionsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Erfüllungsrückstand, rechtliche Verpflichtung zur Nachbetreuung von Lebensversicherungen als Voraussetzung für Rückstellung, kein Rückschluss für Nachbetreuungsaufwand aus späteren Aufzeichnungen, LV, Betreuungsaufwand, Dynamikprovision, Abschlussprovision, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung von gewinnmindernd geltend gemachten Bestandspflegerückstellungen für die Betreuung von abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen i.R.d. Ermittlung des Gewinnes und Gewerbeertrages
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07
- BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits …
Auszug aus FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07
Diese Passivierungspflicht habe der BFH mit Urteil vom 28.07.2004 XI R 63/03 bestätigt.Zum Ausweis derartiger Ansprüche und Verbindlichkeiten kommt es erst, wenn das Gleichgewicht in den Vertragsbeziehungen infolge schuldrechtlicher Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände gestört ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1983 I R 150/77, BStBl II 1984, 299 ; vom 28. Juli 2004, XI R 63/03, BStBl II 2006, 866 ).
Darüber hinaus hat er aber auch eine an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtung genügen lassen, allerdings vorausgesetzt, dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2009 X R 41/07, StBW 2010, 241 und vom 28.07 2004, XI R 63/03, BStBl II 2006, 866 m.w.N.).
- FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen
Auszug aus FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07
Da die Klägerin den Betreuungsaufwand für die gesamte Restlaufzeit der jeweiligen Verträge in die Rückstellung einstellen wollte, hätte sie diesem zu erwartenden Aufwand die zu erwartenden Erlöse aus Ziffer 2.1.2 der "Allgemeinen Provisionsbestimmungen..." gegenüberzustellen gehabt (vgl. zum Ganzen auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 12.02.2009, Az. 1 K 24/08 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter - …
Auszug aus FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07
Darüber hinaus hat er aber auch eine an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtung genügen lassen, allerdings vorausgesetzt, dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2009 X R 41/07, StBW 2010, 241 und vom 28.07 2004, XI R 63/03, BStBl II 2006, 866 m.w.N.). - BFH, 24.11.1983 - I R 150/77
Handelsvertreter - Rückstellung - Künftiger Aufwand - Kundenbetreuung - …
Auszug aus FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07
Zum Ausweis derartiger Ansprüche und Verbindlichkeiten kommt es erst, wenn das Gleichgewicht in den Vertragsbeziehungen infolge schuldrechtlicher Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände gestört ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1983 I R 150/77, BStBl II 1984, 299 ; vom 28. Juli 2004, XI R 63/03, BStBl II 2006, 866 ).
- FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11
Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter
Es liege allenfalls eine Obliegenheit zur Nachbetreuung vor (so auch das Sächsische Finanzgericht mit Urteil vom 17.06.2010 - 4 K 154/07 und das Urteil des FG Hamburg vom 06.09.2012 - 2 K 90/12, EFG 2013, S. 191).Rn. 105 Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des FG Hamburg (…Urteil vom 06.09.2012 2 K 90/12, EFG 2013, S. 191) und des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 17.6.2010 4 K 154/07, Juris) an.
Rn. 107 Gleiches gilt für den vom Sächsischen FG mit Urteil vom 17.6.2010 4 K 154/07 entschiedenen Fall.
- BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2010 4 K 154/07 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. - BFH, 13.06.2014 - X B 248/13
Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters; Sachaufklärungsmangel
Die vom FA gerügte Divergenz zum Urteil des Sächsischen FG vom 17. Juni 2010 4 K 154/07 liegt nicht vor.
- FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10
Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige …
Soweit insoweit derzeit noch Revisionsverfahren anhängig sind (z.B. gegen Niedersächsisches FG vom 11.05.2011 - 2 K 11301/08 - anhängig unter BFH X R 25/11, gegen Sächsisches FG vom 17.06.2010 - 4 K 154/07 - anhängig unter BFH IV R 62/11 und gegen FG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2010 - 8 K 15222/07 - anhängig BFH III R 14/11) zwingt dies wegen der Unterschiedlichkeit der Streitfälle und der vom 10. Senat geklärten Rechtsgrundsätze im Streitfall nicht zu einer entsprechenden Revisionszulassung. - BFH, 13.06.2014 - X B 5/14
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von …
Die vom FA gerügte Divergenz zum Urteil des Sächsischen FG vom 17. Juni 2010 4 K 154/07 liegt nicht vor. - FG Münster, 20.11.2013 - 12 K 3720/11 Bei diesen Versicherungen werde die Bestandspflege nach seiner Anpassung durch die Provisionen aus den Summenerhöhungen und Beitragserhöhungen abgegolten (vgl. auch Sächsisches FG vom 17.06.2010, 4 K 154/07, in Juris, nicht rechtskräftig).
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