Rechtsprechung
| VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sondernutzungserlaubnis bei wirtschaftlicher Tätigkeit einer GmbH für eine gemeinnützige Umweltorganisation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßennutzung - Sondernutzungerlaubnis; Informationsstand; gewerbliche Betätigung; Mitgliederwerbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Ablehnung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen eines Informationsstandes in einer Innenstadt; Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Gewerblicher Charakter einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Keine Erlaubnis für kommerziellen Infostand in der Innenstadt
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Keine Erlaubnis für kommerziellen Infostand in der Innenstadt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Erlaubnis für kommerziellen Infostand einer Umweltorganisation in der Innenstadt
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 649
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98
Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich - …
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger oder Belange des Straßen- und Stadtbilds (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.12.1993, DÖV 1994, 568, und vom 19.01.2006, NVwZ-RR 2006, 835; Urteil vom 09.12.1999, NVwZ-RR 2000, 837; jew. m.w.N.), aber auch die Verwirklichung sonstiger, mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (…Lorenz/Will, StrG Bad.-Württ., 2. Aufl. 2005, § 16 RdNr. 30, m.w.N.).Zwar ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für eine (gewerbliche) Sondernutzung in einer Fußgängerzone ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde in Form von verwaltungsinternen Richtlinien erforderlich, die vom Gemeinderat zu beschließen sind, wenn es um die Berücksichtigung städtebaulicher und baugestalterischer Gesichtspunkte geht (vgl. Urteile vom 01.08.1996, NVwZ-RR 1997, 677, und vom 09.12.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05
Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im …
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Wird die Ablehnung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis - wie hier - nicht auf städtebauliche oder baugestalterische Erwägungen gestützt, sondern mit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Fußgängerzone begründet, wie sie mit einer unbegrenzten Zulassung von Informationsständen in der Fußgängerzone verbunden wäre, bedarf es keiner Beschlussfassung des Gemeinderats über die maßgeblichen Richtlinien (wie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.01.2006, VBlBW 2006, 239).Eine solche gemeinderätliche Beschlussfassung ist jedoch entbehrlich, wenn die Ablehnung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis - wie hier - nicht auf städtebauliche oder baugestalterische Erwägungen gestützt, sondern mit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Fußgängerzone begründet worden ist, wie sie mit einer unbegrenzten Zulassung von Informationsständen in der Fußgängerzone verbunden wäre (vgl. zu Werbetafeln in der Fußgängerzone von F.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.01.2006, VBlBW 2006, 239).
- BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02
Verfassungsmäßigkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Verkauf von Zeitschriften …
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Es liegt auf der Hand, dass eine Sondernutzung mit dem Ziel der Gewinnung von Mitgliedern direkt am Stand den Straßenraum in stärkerer Weise in Anspruch nimmt (vgl. zur stärkeren Inanspruchnahme des Straßenraums bei Vertragsschlüssen - dort dem Verkauf von Zeitungen - auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.04.2007, NVwZ 2007, 1306) und eher geeignet sein kann, negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehr nach sich zu ziehen, als die bloße Information über die Organisation G. und deren Aktivitäten, selbst wenn keine "aggressive Werbung" betrieben wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Dagegen kann die Einbeziehung von Gesichtpunkten, die keinerlei wegerechtlichen Bezug aufweisen, wie etwa eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit oder ökologische Zielsetzungen (kein Einweggeschirr, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.10.1996, NVwZ-RR 1997, 679), und auch von allgemeinpolizeilichen Erwägungen (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 02.08.2006, NWVBl. 2007, 64) ebenso als Ermessensfehler anzusehen sein wie die Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher Kriterien (etwa die Orientierung bei der Verteilung von Standplätzen für einen Markt an den Kriterien "bekannt und bewährt"; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.03.2000, NVwZ-RR 2001, 159;… vgl. im Übrigen allgemein Lorenz/Will, a.a.O., RdNrn 33 ff.;… Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2004, RdNrn 252 ff.;… Sauthoff, Straße und Anlieger, 1. Aufl. 2003, RdNrn 649 ff.; jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger oder Belange des Straßen- und Stadtbilds (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.12.1993, DÖV 1994, 568, und vom 19.01.2006, NVwZ-RR 2006, 835; Urteil vom 09.12.1999, NVwZ-RR 2000, 837; jew. m.w.N.), aber auch die Verwirklichung sonstiger, mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (…Lorenz/Will, StrG Bad.-Württ., 2. Aufl. 2005, § 16 RdNr. 30, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96
Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Dagegen kann die Einbeziehung von Gesichtpunkten, die keinerlei wegerechtlichen Bezug aufweisen, wie etwa eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit oder ökologische Zielsetzungen (kein Einweggeschirr, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.10.1996, NVwZ-RR 1997, 679), und auch von allgemeinpolizeilichen Erwägungen (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 02.08.2006, NWVBl. 2007, 64) ebenso als Ermessensfehler anzusehen sein wie die Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher Kriterien (etwa die Orientierung bei der Verteilung von Standplätzen für einen Markt an den Kriterien "bekannt und bewährt"; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.03.2000, NVwZ-RR 2001, 159;… vgl. im Übrigen allgemein Lorenz/Will, a.a.O., RdNrn 33 ff.;… Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2004, RdNrn 252 ff.;… Sauthoff, Straße und Anlieger, 1. Aufl. 2003, RdNrn 649 ff.; jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95
Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus …
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für eine (gewerbliche) Sondernutzung in einer Fußgängerzone ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde in Form von verwaltungsinternen Richtlinien erforderlich, die vom Gemeinderat zu beschließen sind, wenn es um die Berücksichtigung städtebaulicher und baugestalterischer Gesichtspunkte geht (vgl. Urteile vom 01.08.1996, NVwZ-RR 1997, 677, …und vom 09.12.1999, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99
Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Dagegen kann die Einbeziehung von Gesichtpunkten, die keinerlei wegerechtlichen Bezug aufweisen, wie etwa eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit oder ökologische Zielsetzungen (kein Einweggeschirr, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.10.1996, NVwZ-RR 1997, 679), und auch von allgemeinpolizeilichen Erwägungen (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 02.08.2006, NWVBl. 2007, 64) ebenso als Ermessensfehler anzusehen sein wie die Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher Kriterien (etwa die Orientierung bei der Verteilung von Standplätzen für einen Markt an den Kriterien "bekannt und bewährt"; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.03.2000, NVwZ-RR 2001, 159;… vgl. im Übrigen allgemein Lorenz/Will, a.a.O., RdNrn 33 ff.;… Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2004, RdNrn 252 ff.;… Sauthoff, Straße und Anlieger, 1. Aufl. 2003, RdNrn 649 ff.; jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im …
Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07
Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger oder Belange des Straßen- und Stadtbilds (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.12.1993, DÖV 1994, 568, und vom 19.01.2006, NVwZ-RR 2006, 835; Urteil vom 09.12.1999, NVwZ-RR 2000, 837; jew. m.w.N.), aber auch die Verwirklichung sonstiger, mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (…Lorenz/Will, StrG Bad.-Württ., 2. Aufl. 2005, § 16 RdNr. 30, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 11 A 4178/18 Rn. 121 vgl. so zum baden-württembergischen Straßenrecht VG Freiburg, Urteil vom 28. Februar 2008- 4 K 1702/07 -, juris, Rn. 37,.
- VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte
Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (…zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht. - VG Lüneburg, 13.06.2008 - 5 B 13/08
Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ; Erfordernis einer Erlaubnis …
Dies gilt zumal eine Unterscheidung zwischen aggressivem und nicht aggressivem Werben theoretisch kaum möglich und deswegen auch nicht praktikabel sein dürfte (vgl. VG Arnsberg…, Urteil vom 30.6.2005 - 7 K 2425/04 - [...] Rdn. 34; VG Freiburg, Urteil vom 28.2.2008 - 4 K 1702/07 - [...] Rdn. 34).Das Interesse der Allgemeinheit sowie der übrigen Straßennutzer an einer ungehinderten Straßennutzung überwiegt das Interesse des Antragstellers, dort auch werbend tätig zu werden (s. auch VG Arnsberg, Urteil vom 30.6.2005 - 7 K 2425/04 - VG Freiburg, Urteil vom 28.2.2008 - 4 K 1702/07 - jeweils zitiert nach [...]).
- VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung …
Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (…zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht. - VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 09.01455
Sondernutzungserlaubnis; Teilversagung; Informationsstand; Sammeln von Spenden; …
Insoweit werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28. Februar 2008, Az.: 4 K 1702/07 und den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2007 in NVwZ 2007, 1306 hingewiesen. - VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 K 11.720
Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung durch eine Gaststätte
Hierzu gehören insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Koordination verschiedener, gegebenenfalls durch Grundrechte gewährleisteter Nutzungsinteressen, ein einwandfreier Straßenzustand, Belange des Straßen- und Stadtbildes, aber auch die Verwirklichung sonstiger mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (vgl. BVerfG vom 12.4.2007, Az. 1 BvR 78/07; VG Freiburg vom 28.2.2008 Az. 4 K 1702/07 m.w.N., OVG NRW vom 2.8.2006 Az. 11 A 2642/04, alle Entscheidung zitiert nach ). - VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1058
Sondernutzungserlaubnis; keine Heilung der unterbliebenen Anhörung bei Erledigung …
Hierzu gehören insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Koordination verschiedener, gegebenenfalls durch Grundrechte gewährleisteter Nutzungsinteressen, ein einwandfreier Straßenzustand, Belange des Straßen- und Stadtbildes, aber auch die Verwirklichung sonstiger mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (BVerfG vom 12.4.2007, Az. 1 BvR 78/07; VG Freiburg vom 28.2.2008 Az. 4 K 1702/07 m. w. N., OVG NRW vom 2.8.2006 Az. 11 A 2642/04, alle Entscheidung zitiert nach ). - VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1374
Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; keine Heilung der unterbliebenen …
Hierzu gehören insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Koordination verschiedener, gegebenenfalls durch Grundrechte gewährleisteter Nutzungsinteressen, ein einwandfreier Straßenzustand, Belange des Straßen- und Stadtbildes, aber auch die Verwirklichung sonstiger mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (BVerfG vom 12.4.2007, Az. 1 BvR 78/07; VG Freiburg vom 28.2.2008 Az. 4 K 1702/07 m.w.N., OVG NRW vom 2.8.2006 Az. 11 A 2642/04, alle Entscheidung zitiert nach ). - VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.247
Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; Sammeln von Spenden; Abschluss von …
Hierzu gehören insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Koordination verschiedener, gegebenenfalls durch Spezialgrundrechte gewährleisteter Nutzungsinteressen, ein einwandfreier Straßenzustand, Belange des Straßen- und Stadtbildes, aber auch die Verwirklichung sonstiger mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (BVerfG vom 12.4.2007, Az. 1 BvR 78/07; VG Freiburg vom 28.2.2008 Az. 4 K 1702/07 m. w. N., OVG NRW vom 2.8.2006 Az. 11 A 2642/04, alle Entscheidung zitiert nach Juris).
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