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| VG Minden, 05.08.2010 - 4 K 3401/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Mehrarbeitsvergütungsanspruchs eines Richters im Lichte des Verhältnisses von Dienstleistungspflicht des Richters und Alimentationspflicht des Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73
Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund …
Auszug aus VG Minden, 05.08.2010 - 4 K 3401/09
Rn. 12 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.1976 - II C 29.73 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04
Auszug aus VG Minden, 05.08.2010 - 4 K 3401/09
Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.11.2005 - 1 A 494/04 -, juris. - VG Minden, 16.08.2000 - 4 K 184/00
Auszug aus VG Minden, 05.08.2010 - 4 K 3401/09
Bereits in Jahren 2000 und 2002 hatte der Kläger Klage vor dem erkennenden Gericht erhoben, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die für ihn in den Jahren 2000 bis 2002 geplante Pensenbelastung nach dem Pensenschlüssel für den richterlichen Dienst in NRW rechtwidrig zu hoch sei (4 K 184/00) bzw. bei der Geschäftsverteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht I. für das Geschäftsjahr 2003 und 2004 der Pensenschlüssel für den richterlichen Dienst in NRW gemäß den Grundsätzen für die Personalbedarfsrechnung im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht angewendet werden dürfe (4 K 3964/02).
- VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in …
Diejenigen Angelegenheiten, die ein Richter trotz einer so ausgerichteten Arbeitsleistung - nach pflichtgemäßer Auswahl unter sachlichen Gesichtspunkten - wegen Überlastung mit dienstlichen Aufgaben nicht erledigen kann, kann er ohne Pflichtverletzung zurückstellen (vgl. OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 24. Februar 1992, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 14. November 2005, a. a. O.; VG Minden, Urteil vom 05. August 2010 - 4 K 3401/09 -, juris).
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