Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage; Immissionsschutzrechtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 2972/01
Genehmigung einer Windfarm mit Windkraftanlagen des Typs Enercon-66/15.66 im …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Zu dem Bauantrag reichte er einen neuen Lageplan vom 4. Dezember 2000 ein; nach diesem liegt die geplante Windenergieanlage auf dem G1 (Windenergieanlage 7 in dem Plan Beiakte H. 25 zu 4 K 2972/01).Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, auch zum Verfahren 4 K 2972/01, sowie der Widerspruchsbehörde Bezug genommen.
Die streitgegenständliche Windenergieanlage bildet mit den von der Niederrhein Windkraft GbR geplanten Anlagen im Bereich H1" (4 K 2972/01) keine Windfarm.
Die streitgegenständliche Windenergieanlage 7 wäre danach den fünf von den Klägern des Verfahrens 4 K 2972/01 zur Genehmigung gestellten Windenergieanlagen im Bereich H1" nicht unmittelbar benachbart.
Der Abstand zwischen der Windenergieanlage 7 und der nächstgelegenen Windenergieanlage 4 beträgt nach dem Übersichtsplan (Beiakte H. 25 zu 4 K 2972/01) etwa 850 Meter.
Rn. 30 Soweit die äußerste südöstliche Ecke der Konzentrationszone im Bereich H1 sich auf Grund der Nähe zum Naturschutzgebiet in B nicht zur Aufstellung von Windenergieanlagen eignen sollte (siehe Urteil in der Sache 4 K 2972/01), bleibt jedenfalls die Darstellung der Konzentrationszone im Übrigen wirksam; diese ist von der Wirksamkeit der Darstellung in dem genannten Randbereich nicht abhängig.
Die Meldung des Gebietes Unterer Niederrhein" durch die Landesregierung NRW im Jahre 2000 - siehe Schreiben des Ministers für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 14.12.00 (Beiakte H. 39 zu 4 K 2972/01, Bl. 21) -, die eine Fläche von 20.300 ha umfasst, enthält den Bereich N1 nicht (Beiakten zu 4 K 2972/01 H. 29, Bl. 53 und H. 28, Bl. 7).
Auch innerhalb eines IBA-Gebietes liegt er nicht (Beiakte H. 28 zu 4 K 2972/01, Bl. 8), obwohl diese Liste unter dem Code DE160" die Important Bird Area" (IBA) Lower Rhine (Unterer Niederrhein)" mit einer Fläche von 48.295 ha enthält.
Auch die Biologische Station im Kreis X (Leiter: N2, im folgenden: Biologische Station), auf deren fachliche Beiträge sich der Beklagte stützt, gibt an, dass das N1 für die Gänse auf Grund der dort bereits bestehenden Windenergieanlage erheblich an Bedeutung verloren habe (Beiakte H. 30 zu 4 K 2972/01, Bl. 10).
Rn. 66 Der nordwestlich des N1 gelegene Bereich der H1 ist nicht Teil des durch den MUNLV gemeldeten Gebietes (Beiakte H. 28 zu 4 K 2972/01, Bl. 7).
Im Gegenteil muss selbst der Gutachter der Biologischen Station einräumen, dass die H1 auf Grund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung viel ihrer früheren ökologischen Bedeutung verloren hat" (Beiakte H. 30 zu 4 K 2972/01, S. 4).
Im Gegensatz zu ihr nimmt nämlich der Gutachter M an, dass die H1 für die betroffenen Gänsearten keine besondere Bedeutung als Äsungsfläche habe (Beiakte H. 29 zu 4 K 2972/01, S. 61).
Nach den Annahmen der Biologischen Station liegt das N1 zwar in einer Flugschneise zwischen dem C1-Komplex und dem P-Komplex (vgl. auch Beiakte H. 28 zu 4 K 2972/01, Bl. 4).
Während M im Abrede stellt, dass es echte Zugstraßen gebe, und von einem intermediären" Zug spricht (Beiakte H. 29 zu 4 K 2972/01, S. 64), nimmt die Biologische Station an, dass die Vögel sich im Wesentlichen an bestimmte Strecken halten.
Auch nach ihrer Darstellung steht aber von der zum Überfliegen der B58 in Frage kommenden 10 km langen Strecke zwischen B und X den Gänsen derzeit etwa die Hälfte zur Verfügung; hiervon seien schlimmstenfalls" nur noch 30-40% nutzbar, d.h. eine tatsächliche Reduktion von rund 30%" (Beiakte H. 30 zu 4 K 2972/01, S. 16 und 20).
Der Landschaftsplan Raum B/S1 des Kreises X begründet die Festsetzung als Naturschutzgebiet zwar auch mit der ornithologischen Bedeutung; es verweist auf die Eigenschaft als Rastplatz für Wasservögel und den Erläuterungsbericht (Band II: Ökologischer Beitrag) unter (Biotopkataster-) Nr. 39 (Beiakte H. 40 zu 4 K 2972/01, Bl. 66).
Dort ist als Schutzgrund ebenfalls Rastplatz für Wasservögel" angegeben (Beiakte H. 41 zu 4 K 2972/01, Bl. 187).
Aus ihr geht insbesondere nicht hervor, dass gerade die in dem Bericht über den ökologischen Beitrag aufgeführten Entenarten der Roten Liste (Beiakte H. 41 zu 4 K 2972/01, Bl. 105) betroffen wären.
Dies scheint eher die Biotopkataster-Nrn. 17a, 18a und 19 zu betreffen (vgl. Beiakte H. 41 zu 4 K 2972/01, Bl. 103, 139 ff.).
Bei der Ortsbesichtigung war ein deutlicher Unterschied des Landschaftsbildes am Vorhabenstandort gegenüber demjenigen am Standort der geplanten Windenergieanlagen 1-5, die Gegenstand des Verfahrens 4 K 2972/01 waren, zu erkennen.
Dort wies die Landschaft neben landwirtschaftlich genutzten Flächen reizvolle Elemente wie mit verschiedenen Gräserarten bewachsene großräumige Grünflächen, Böschungen und Baumreihen auf (siehe die Lichtbilder Beiakte H. 38 zu 4 K 2972/01, Panorama Standorte 1-3).
Rn. 85 Bei der Aufstellung der Flächennutzungsplanergänzung hatte das Dezernat 00 der Bezirksregierung E einen solchen Widerspruch in einem hausinternen Vermerk vom 27. August 1998 (Beiakte H. 35 zu 4 K 2972/01, Bl. 132) zwar angeregt.
Die fünf Windenergieanlagen, die Gegenstand des Verfahrens 4 K 2972/01 waren, können schon deshalb nicht in die Betrachtung einbezogen werden, da sie ein anderes Betriebs- und Baugelände haben.
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 39 vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - (Wakenitz), B.2.1.; OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 20 B 1464/98.AK - (Wahner Heide), NWVBl. 2000, 52 m.w.Nachw.; Stüer, DVBl. 2002, 940 (946).Rn. 45 vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 -, B.2.1.3.2.3.,.
Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 -, B.2.1.3.1.
- VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3243/02
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Auch bildet die streitgegenständliche Windenergieanlage 7 keine Windfarm mit der im gleichen Bereich N1 gelegenen Anlage 8 und der dort zur Genehmigung gestellten Anlage 6 (Verfahren 4 K 3243/02).Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes in dem Maße, dass diese sich in der Abwägung als entgegenstehender Belang durchsetzen würde, ist durch die Errichtung der Windenergieanlage allein oder in Verbindung mit der Windenergieanlage 6 (4 K 3243/02) nicht zu besorgen.
Die streitgegenständliche Anlage bildet aber auch mit der bereits errichteten Windenergieanlage 8 oder der Anlage 6 (Verfahren 4 K 3243/02) kein kumulierendes Vorhaben.
- BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 43 vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - C-355/90 (Slg. I 4272, 4278) und Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3070); BVerwG, Beschluss vom 24. August 2000 - 6 B 23.00 - Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223.Rn. 48 vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3063, 3071 ff.); BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223.
- EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
Kommission / Niederlande - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 43 vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - C-355/90 (Slg. I 4272, 4278) und Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3070); BVerwG, Beschluss vom 24. August 2000 - 6 B 23.00 - Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223.Rn. 48 vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3063, 3071 ff.); BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223.
- OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02
Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 21 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. September 2003 - 1 LC 276/02 -.Rn. 114 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. September 2003 - 1 LC 276/02 -.
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 39 vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - (Wakenitz), B.2.1.; OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 20 B 1464/98.AK - (Wahner Heide), NWVBl. 2000, 52 m.w.Nachw.; Stüer, DVBl. 2002, 940 (946). - EuGH, 02.08.1993 - C-355/90
Kommission / Spanien
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 43 vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - C-355/90 (Slg. I 4272, 4278) und Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3070); BVerwG, Beschluss vom 24. August 2000 - 6 B 23.00 - Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223. - BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00
Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 99 vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - 4 C 5.00 -, ZfBR 2001, 561. - BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3944/02
Rn. 43 vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - C-355/90 (Slg. I 4272, 4278) und Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (Slg. I 3054, 3070); BVerwG, Beschluss vom 24. August 2000 - 6 B 23.00 - Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 -, ZUR 2004, 222, 223. - VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 5 S 2312/02
Naturschutz - Abwägung - Alternativenprüfung - Minimierungsgebot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
- BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70
Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße …
- VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 3243/02
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; …
Auch bildet die streitgegenständliche Windenergieanlage 6 keine Windfarm mit der im gleichen Bereich N gelegenen Anlage 8 und der dort zur Genehmigung gestellten Anlage 7 (Verfahren 4 K 3944/02).Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes in dem Maße, dass diese sich in der Abwägung als entgegenstehender Belang durchsetzen würde, ist durch die Errichtung der Windenergieanlage allein oder in Verbindung mit der Windenergieanlage 7 (4 K 3944/02) nicht zu besorgen.
Auch die untere Wasserbehörde hat - vor Erlass der Veränderungssperre - angegeben, dass gegen das vergleichbare Vorhaben des Klägers im Verfahren 4 K 3944/02 grundsätzliche Bedenken nicht bestehen (Schreiben vom 7. Februar 2001, Beiakte H. 2 zu 4 K 3944/02, Bl. 113).
Die streitgegenständliche Anlage bildet aber auch mit der bereits errichteten Windenergieanlage 8 oder der Anlage 7 (Verfahren 4 K 3944/02) kein kumulierendes Vorhaben.
- VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 2972/01
Genehmigung einer Windfarm mit Windkraftanlagen des Typs Enercon-66/15.66 im …
Die entscheidungserheblichen Fragen stellen sich ganz überwiegend genau so wie in den Parallelverfahren 4 K 3243/02 und 4 K 3944/02, die die Kammer mit Urteilen vom gleichen Tage entschieden hat.Dies lässt sich aus den Unterlagen zu der WEA 7 (Verfahren 4 K 3944/02) schließen.
- VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4 K 3389/05
Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers …
In den Urteilen vom 16. August 2004 - 4 K 2972/01-, - 4 K 3243/02 - und - 4 K 3944/02 - vertrat das erkennende Gericht die Auffassung, die Verordnung wäre wegen Verstoßes gegen § 7 Satz 1 BauGB unwirksam.Rn. 48 vgl. dazu i. E. Urteile der erkennenden Kammer vom 16. August 2004 - 4 K 2972/01 -, - 4 K 3243/02 - und - 4 K 3944/02 - -,.
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Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gebühren nach dem Fleischhygienerecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00
Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für …
Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02
Damit ist klar, dass die BSEUntersV vom 01.12.2000 in erster Linie der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren durch den Verzehr des Fleisches von BSE befallener Rinder durch den Menschen dient und nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, der Verhinderung der weiteren Ausbreitung dieser Seuche (zur Einstufung von BSE als Seuche vgl. BVerwG; U. v. 15.02.2001, NJW 01, 1592; VGH BW, U. v. 07.12.1999, VBlBW 2000, 369). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98
BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2
Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02
Damit ist klar, dass die BSEUntersV vom 01.12.2000 in erster Linie der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren durch den Verzehr des Fleisches von BSE befallener Rinder durch den Menschen dient und nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, der Verhinderung der weiteren Ausbreitung dieser Seuche (zur Einstufung von BSE als Seuche vgl. BVerwG; U. v. 15.02.2001, NJW 01, 1592; VGH BW, U. v. 07.12.1999, VBlBW 2000, 369). - OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01
VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE
Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02
Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29.01.1985 i.d.F. der Änderung und Kodifizierung durch die Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26.06.1996 entfaltet Wirkung nur hinsichtlich der Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen gemäß Artt. 1 bis 3 der Richtlinie; Gebühren für andere Untersuchungen werden nicht erfasst (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2001, 9 B 1277/01, NVwZ 02, 617 sowie Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.04.2002, 4 Bs 371/01). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 9 B 1277/01
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines die Gewährung …
Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02
Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29.01.1985 i.d.F. der Änderung und Kodifizierung durch die Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26.06.1996 entfaltet Wirkung nur hinsichtlich der Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen gemäß Artt. 1 bis 3 der Richtlinie; Gebühren für andere Untersuchungen werden nicht erfasst (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2001, 9 B 1277/01, NVwZ 02, 617 sowie Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.04.2002, 4 Bs 371/01). - VG Stuttgart, 14.09.2001 - 4 K 1810/01
EG-Pauschalgebühren; Fleischhygiene; Härtefallregelungen
Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02
Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip würde eine krasse Überschreitung der Kosten durch die Gebühr voraussetzen, und dies auch immer mit Blick auf den gesamten Verwaltungszweig (vgl. dazu Urt. der Kammer vom 14.09.01 - 4 K 1810/01 - rkr.).
- VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
Gebühren für Untersuchungen des Fleisches von 24 - 30 Monate alten geschlachteten …
Sie umfasst jegliche Gebührenerhebung für Fleischuntersuchungen (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2003 - 4 K 3944/02).
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