Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2002 - 4 K 4/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2002 - 4 K 4/01
- BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06
Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von …
Der Senat hat in seinem ebenfalls in einem von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers betreuten Verfahren ergangenen Urteil vom 03.07.2002 - 4 K 4/01 - ausführlich die Wirksamkeit der Gründung des Antragsgegners, auch unter Bezugnahme auf das den Senat bindende ( § 29 Abs. 1 LVerfGG ) Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 04.02.1999 - LVerfG 1/98 - zur Problematik des Heilungsgesetzes dargelegt.Der Senat hat zudem in seinem Urteil vom gleichen Tage - 4 K 35/01 - (juris) ausdrücklich (unter Verweis auf die Entscheidung 4 K 4/01) zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten angemerkt, dass der Antragsgegner wirksam gegründet worden sei und Satzungshoheit besitze.
- VG Schleswig, 03.07.2018 - 9 A 216/16
Anforderungen an die Gründung eines Schulverbandes sowie den Austritt aus …
Diese Erklärung bedurfte gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 ZVG der Schriftform (OVG Bautzen, B. v. 07.05.1997 - 2 S 179/95 -, BeckRS 9998, 88223; in diese Richtung auch OVG Greifswald, U. v. 03.07.2002 - 4 K 4/01 -, juris, Rdnrn. 49). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 2 L 228/13
Entscheidungszeitpunkt bei Verlangen auf Änderung der Zweckverbandssatzung wegen …
Dahinter steht der Gedanke der kommunalen Selbstverwaltung, der einen "unauflöslichen Schwur" der Zugehörigkeit zum Zweckverband verbietet (…vgl. Schmidt a.a.O., S. 367;… von Mutius, Felicitas, Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Teil 4: Kommunale Zusammenarbeit Stand 06/2013 § 149 Tz. 1.4.5, unter Hinweis auf LVerfG M-V Urt. v. 04.02.1999 - LVerfG 1/98; OEufach0000000005 Urt. v. 03.07.2002 - 4 K 4/01, juris Rn. 73; str.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2004 - 4 K 16/03
Gültigkeit des § 32 Abs. 4 der Arbeitsordnung und Prüfungsordnung Gymnasiale …
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