Rechtsprechung
| VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 61 HBKG, § 8 HVwVfG, § 6 HSOG
Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei der Suche nach einer verschwundenen Heimbewohnerin
- lto.de (Kurzinformation)
Kosten für Feuerwehreinsatz - Altenheim muss nicht für Suche nach Bewohnerin zahlen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer zahlt Feuerwehreinsatz bei Suche nach verschwundener Heimbewohnerin?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei der Suche nach einer verschwundenen Heimbewohnerin
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Heim muss Kosten für Sucheinsatz von Feuerwehr nicht tragen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn eine hilflose Heimbewohnerin abgängig ist und sich die Feuerwehr an der Suche beteiligt
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- VG Saarlouis, 28.08.2009 - 6 K 125/09
Kosten der Rückbeförderung eines Heimbewohners
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Die (kostenrechtliche) Inanspruchnahme des Zweckveranlassers ist dann gerechtfertigt, wenn sein Verhalten und das die Gefahr unmittelbare herbeiführende Verhalten des Dritten eine natürliche Einheit bilden (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 28. August 2009, - 6 K 125/09 -, veröffentlich in juris).Erforderlich ist ein hinreichend enger Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang der beiden Handlungen, im konkreten also, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Entweichen des Heimbewohners und dem Verursachungsbeitrag der Einrichtung besteht (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 28. August 2009, - 6 K 125/09 -, veröffentlicht in juris).
Rn. 51 Das Entweichen eines Heimbewohners ist dann typische Folge des Verhaltens des Heimbetreibers, wenn es der Heimbetreiber trotz ihm bekannter Weglauftendenzen unterlässt, die ihm obliegenden Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um ein Entweichen zu verhindern (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 28. August 2009, - 6 K 125/09 -, veröffentlicht in juris).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem …
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Dabei verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 26. Januar 2012, - 11 LB 226/11 -, veröffentlicht in juris), in der das Gericht die Kostenschuldnerschaft eines demenzkranken entlaufenen Heimbewohners für dessen polizeiliche Rückbeförderung als rechtmäßig bestätigte.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat es in dieser Entscheidung nicht ausgeschlossen, dass neben der Kostenschuldnerschaft des Bewohners auch eine Kostenschuldnerschaft des Heims bestand, hat dies aber aufgrund der feststehenden Kostenschuldnerschaft des Bewohners dahinstehen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012, - 11 LB 226/11 -, veröffentlicht in juris).
- VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12
Freiwillige Leistung; Kosten für Feuerwehreinsatz; Leistungen der Feuerwehr; …
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Die Suche und die Übergabe bildeten deshalb eine einheitliche, unmittelbare Rettungsmaßnahme aus akuter Lebensgefahr (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, - 6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris).Weitere Folgemaßnahmen, die nicht mehr der unmittelbaren Rettungshandlung zuzurechnen sind, unterfallen keinem Kostenausschluss nach § 61 Abs. 6 HBKG (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, - 5 TP 2876/06 -, veröffentlicht in juris; VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, - 6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris ).
- VG Stade, 25.06.2004 - 1 A 2424/03
Heranziehung zu Gebühren für Leistungen der Feuerwehr; Kostenersatz für den …
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Rn. 43 Auch für Erstattungsregelungen gilt der allgemeine Grundsatz des Gefahrenabwehrrechts, dass bei der Bewertung der Not- und Gefahrenlage auf die Sach- und Kenntnislage im Zeitpunkt des behördlichen Handelns (sog. ex ante Betrachtung) abzustellen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. August 2001, - 1 S 523/01 -, veröffentlicht in juris; VG Stade, Urteil vom 25. Juni 2004, - 1 A 2424/03 -, veröffentlicht in juris).Für die Frage, ob ein Einsatz der Feuerwehr aufgrund akuter Lebensgefahr nach § 61 Abs. 6 HBKG unentgeltlich ist, ist deshalb auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem über den Einsatz der Feuerwehrkräfte entschieden wird (vgl. VG Stade, Urteil vom 25. Juni 2004, - 1 A 2424/03 -, veröffentlicht in juris).
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
Kosten für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Rn. 43 Auch für Erstattungsregelungen gilt der allgemeine Grundsatz des Gefahrenabwehrrechts, dass bei der Bewertung der Not- und Gefahrenlage auf die Sach- und Kenntnislage im Zeitpunkt des behördlichen Handelns (sog. ex ante Betrachtung) abzustellen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. August 2001, - 1 S 523/01 -, veröffentlicht in juris; VG Stade, Urteil vom 25. Juni 2004, - 1 A 2424/03 -, veröffentlicht in juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10933/08
Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines umgekippten Öltanks
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Rein vorsorglich weist das Gericht aber darauf hin, dass nach der im Polizeirecht ganz herrschenden Theorie der unmittelbaren Verursachung Verhaltensverantwortlicher zunächst derjenige ist, der durch sein Verhalten die Gefahrengrenze überschritten und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008, - 8 A 10933/08 -, veröffentlicht in juris). - VG Karlsruhe, 08.12.2011 - 6 K 873/11
Feuerwehreinsatz - Verfassungskonformität - Kostenersatz
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Die Gefahr für das Leben muss handgreiflich drohen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 08. Dezember 2011, - 6 K 873/11 -, veröffentlicht in juris) und im Augenblick herrschend sein. - VGH Hessen, 06.11.2003 - 5 UZ 2590/03
Rettungshandlung; Gebührenbefreiung; Kostenerstattung; Gebührenordnung
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Unter Beachtung des gesetzgeberischen Willens, wonach es sich bei § 61 Abs. 6 HBKG um eine Ausnahme von der regelmäßig bestehenden Kostenerstattungspflicht nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen (vgl. § 61 Abs. 3 Satz 1 HBKG) handelt, ist die Vorschrift grundsätzlich eng auszulegen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 06. November 2003, - 5 UZ 2590/03 -, veröffentlicht in juris). - VGH Hessen, 30.01.2007 - 5 TP 2876/06
Kostenerstattung bei der Rettung von Menschen aus Lebensgefahr durch Feuerwehr
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Weitere Folgemaßnahmen, die nicht mehr der unmittelbaren Rettungshandlung zuzurechnen sind, unterfallen keinem Kostenausschluss nach § 61 Abs. 6 HBKG (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, - 5 TP 2876/06 -, veröffentlicht in juris; VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, - 6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris ). - VG Koblenz, 08.09.1998 - 2 K 4232/97
Kostenfestsetzungsbescheid auf Grund technischer Hilfe im Rahmen eines …
Auszug aus VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Wird die Feuerwehr bei der Suche nach vermissten Personen eingeschaltet, nimmt sie daher grundsätzlich keine eigene originäre Pflichtaufgabe, sondern eine fremde Aufgabe war (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 08. September 1998, - 2 K 4232/97.KO -, veröffentlicht in juris; VG Gießen, Urteil vom 19. Dezember 2011, - 4 K 857/11.GI -, veröffentlicht in juris). - VG Gießen, 19.12.2011 - 4 K 857/11
- OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17
Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr; …
Rn. 33 c) Der danach maßgebliche Zeitpunkt des behördlichen Handelns ist bei Feuerwehreinsätzen der sich unmittelbar an eine Alarmierung der Feuerwehr anschließende Zeitpunkt der Entscheidung über die Art und den Umfang des Einsatzes (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 -, juris, Rn. 22 f.;… derselbe, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.2.2011 - 1 B 73/09 -, juris, Rn. 16 f.; VG Gießen, Urt. v. 4.2.2015 - 4 K 409/14.GI -, juris, Rn. 43;… VG Stade, Urt. v. 25.6.2004 - 1 A 2424/03 -, juris, Rn. 16 f.;… VG Osnabrück, Urt. v. 10.6.2009 - 6 A 115/08 -, S. 5, n.v.). - VG Gießen, 14.01.2026 - 2 K 1652/22
Feuerwehrgebühren nach Brand durch Kaminasche
Der Begriff der "akuten Lebensgefahr" bedarf dabei der Auslegung (vgl. VG Gießen, U. v. 20.04.2022 - 2 K 1091/19.GI -, BeckRS 2022, 19734; U. v. 03.02.2022 - 2 K 2311/20.GI -, BeckRS 2022, 12245; U. v. 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI -, BeckRS 2015, 42134; VG Kassel, U. v. 07.04.2016 - 6 K 447/12.KS -, BeckRS 2016, 136205).Die Gefahr für das Leben von Menschen muss danach unmittelbar drohen und im Augenblick herrschend sein (vgl. VG Gießen, U. v. 20.04.2022 - 2 K 1091/19.GI -, BeckRS 2022, 19734; U. v. 03.02.2022 - 2 K 2311/20.GI -, BeckRS 2022, 12245; U. v. 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI -, BeckRS 2015, 42134; VG Kassel, U. v. 07.04.2016 - 6 K 447/12.KS -, BeckRS 2016, 136205).
Bei der Frage, ob eine solche akute Lebensgefahr vorliegt, ist - wie im Gefahrenabwehrrecht allgemein - auf die ex ante-Betrachtung, also die (objektiv zu bewertende) Sach- und Kenntnislage im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, abzustellen (VG Gießen, U. v. 20.04.2022 - 2 K 1091/19.GI -, BeckRS 2022, 19734; U. v. 03.02.2022 - 2 K 2311/20.GI -, BeckRS 2022, 12245; U. v. 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI -, BeckRS 2015, 42134; VG Kassel, U. v. 07.04.2016 - 6 K 447/12.KS -, BeckRS 2016, 136205; VGH Mannheim, U. v. 09.08.2001, - 1 S 523/01 -, n. juris; OVG Lüneburg, U. v. 19.03.2019 - 11 LC 161/17 -, BeckRS 2019, 4712; VG Oldenburg, U. v. 16.02.2011 - 11 A 1119/10 -, BeckRS 2011, 48300 m.w.N.; VG Stade, U. v. 25.06.2004, - 1 A 2424/03 -, BeckRS 2004, 23579).
Für die Frage, ob ein Einsatz der Feuerwehr aufgrund akuter Lebensgefahr nach § 61 Abs. 6 HBKG unentgeltlich ist, ist deshalb auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem über den Einsatz der Feuerwehrkräfte entschieden wird, also der Zeitpunkt, der sich unmittelbar an eine Alarmierung der Feuerwehr anschließt und in dem eine Entscheidung über die Art und den Umfang des Einsatzes getroffen wird (VG Gießen, U. v. 20.04.2022 - 2 K 1091/19.GI -, BeckRS 2022, 19734; U. v. 03.02.2022 - 2 K 2311/20.GI -, BeckRS 2022, 12245; U. v. 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI -, BeckRS 2015, 42134; VG Stade, U. v. 25.06.2004, - 1 A 2424/03 -, BeckRS 2004, 23579; OVG Lüneburg, U. v. 19.03.2019 - 11 LC 161/17 -, BeckRS 2019, 4712; dazu insg.
- VGH Hessen, 02.07.2018 - 5 A 2985/16
Feuerwehrkosten - Amtshilfe
Der Versuch des klägerischen Landes, den gezahlten Betrag vom Betreiber des Pflegeheims erstattet zu bekommen, scheiterte (Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Februar 2015 - 4 K 409/14 -, PflR 2015, 413 = juris).
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