Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten für Feuerwehreinsatz wegen Gasaustritts an einem in privater Tiefgarage abgestellten, mit Flüssiggas betriebenem Kraftfahrzeug
- Justiz Baden-Württemberg
Kosten für Feuerwehreinsatz wegen Gasaustritts an einem in privater Tiefgarage abgestellten, mit Flüssiggas betriebenem Kraftfahrzeug
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
In Tiefgarage abgestelltes Auto ist nicht "in Betrieb" im kostenerstattungsrechtlichen Sinne
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
In Tiefgarage abgestelltes Auto ist nicht "in Betrieb" im kostenerstattungsrechtlichen Sinne
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Erforderlich ist aber stets, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, d.h. die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (vgl. BGH, Urteile v. 21.01.2014 - VI ZR 253/13 - BGHZ 199, 377 und v. 03.07.1962 - VI ZR 184/61 - BGHZ 37, 311).Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. BGH, Urt. v 21.01.2014, aaO, mwN. d. Rspr.).
- VG Karlsruhe, 08.12.2011 - 6 K 873/11
Feuerwehreinsatz - Verfassungskonformität - Kostenersatz
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Er hebt damit die besondere Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit des Tätigwerdens der Feuerwehr hervor, um den Eintritt eines gravierenden Schadens zu vermeiden (VG Karlsruhe, Urt. v. 08.12.2011 - 6 K 873/11 - juris). - BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 24.03.2015 - VI ZR 265/14 - NJW 2015, 1681) ist dieses Haftungsmerkmal weit auszulegen.
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (vgl. BGH, Urteile v. 26.02.2013 - VI ZR 116/12 - VersR 2013, 599 und v. 05.07.1988 - VI ZR 346/87 - BGHZ 105, 65). - BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (vgl. BGH, Urteile v. 26.02.2013 - VI ZR 116/12 - VersR 2013, 599 und v. 05.07.1988 - VI ZR 346/87 - BGHZ 105, 65). - BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Erforderlich ist aber stets, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, d.h. die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (vgl. BGH, Urteile v. 21.01.2014 - VI ZR 253/13 - BGHZ 199, 377 und v. 03.07.1962 - VI ZR 184/61 - BGHZ 37, 311). - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Denn die Behörde muss - wie allgemein im Recht der Gefahrenabwehr - zur Beseitigung von Störungen und zur Abwehr von Gefahren rasch tätig werden, ohne in jedem Fall ausführlich prüfen zu können, ob alle Angaben, auf die sie ihre Entscheidung stützt, zutreffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - BWGZ 2009, 219;… Surwald/ Ernst, aaO, § 2 Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04
Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13
Mit dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßen Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einem Privatgrundstück endet jedoch der Betrieb (OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.06.2005 - 1 U 247/04 - NJW 2005, 2318).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2024 - 11 LB 14/23
Rückwirkendes Inkrafttreten einer einen neuen Gebührentatbestand vorsehenden …
Soweit das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Auffassung vertreten hat, dass mit dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßen Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einem Privatgrundstück der Betrieb endet (Urt. v. 16.12.2015 - 4 K 511/13 - juris Rn. 25 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.6.2005 - 1 U 247/04 - juris Rn. 23), steht dies mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…siehe insbesondere Urt. v. 21.1.2014 - VI ZR 253/13 - juris Rn. 6 (Brand durch technischen Defekt eines in einer privaten Tiefgarage abgestellten Pkw) …und Urt. v. 20.10.2020 - VI ZR 319/18 - juris Rn. 5 (Brand eines nach einem Verkehrsunfall abgeschleppten und in der Halle des Abschleppunternehmens abgestellten Pkw)) zur weiten Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs", der der Senat folgt, nicht (mehr) in Einklang. - VG Gießen, 14.01.2026 - 2 K 1652/22
Feuerwehrgebühren nach Brand durch Kaminasche
Ihm ist auch immanent, dass dieser Zustand akut bevorstehen muss und eine Gefahr für das Leben handgreiflich droht (vgl. VG Gießen, U. v. 20.04.2022 - 2 K 1091/19.GI -, BeckRS 2022, 19734; U. v. 03.02.2022 - 2 K 2311/20.GI -, BeckRS 2022, 12245; VG Kassel, U. v. 07.04.2016 - 6 K 447/12.KS -, BeckRS 2016, 136205; VG Karlsruhe, U. v. 16.12.2015 - 4 K 511/13 -, BeckRS 2016, 418).
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