Rechtsprechung
| VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Annahme einer Dissertation (hier: Veterinärmedizinische Fakultät) und Fortführung des Promotionsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11
- OVG Sachsen, 08.03.2016 - 2 A 403/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 24.04.2009 - 2 B 688/07
Promotion; Dissertation; Nichtannahme
Auszug aus VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11
Eine zwingend erforderliche zweite Nachbesserungsmöglichkeit lässt sich aus dem Verfassungsrecht nicht ableiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.4.2009, SächsVBl. 2009, 190 [191]).Abweichende Einordnungen der gezeigten Leistungen sind gerade Ausdruck des den zuständigen Stellen im Promotionsverfahren zukommenden Beurteilungsspielraums (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.4.2009, SächsVBl. 2009, 190 [192]).
- BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11
Unabhängig hiervon muss die Rüge der Befangenheit durch den Prüfling unverzüglich erhoben werden, um der Prüfungsbehörde noch im laufenden Prüfungsverfahren eine Abhilfe und damit ein fehlerfreies Verfahren zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1994, BVerwGE 96, 126 [129 f.] ;… Niehues/Fischer, a. a. O., Rn. 347 ff., 214 ff. m. w. N.). - OVG Sachsen, 25.06.1997 - 2 S 102/95
Anhörung; Aussetzung des Verfahren; Verfahrensfehler; Ermessensnichtgebrauch; …
Auszug aus VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11
Bedenken könnten insofern einerseits aus dem Umstand folgen, dass die Anhörung hier durch die Promotionskommission erfolgte, die Entscheidung über die Annahme der Dissertation aber der Fakultätsrat als von dieser unabhängiges Organ traf (vgl. zur Notwendigkeit der Anhörung durch die für die Sachentscheidung zuständige Behörde: SächsOVG, Urt. v. 25.6.1997, LKV 1998, 280 [OVG Sachsen 25.06.1997 - 2 S 102/95] ).
- OVG Sachsen, 08.03.2016 - 2 A 403/14
Nichtannahme Dissertation; Auflage; Datenerhebung
Beglaubigte Abschrift Az.: 2 A 403/14 4 K 528/11.Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 21. Mai 2014 - 4 K 528/11 - wird abgelehnt.
Rn. 6 Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Klage mit Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 K 528/11 - abgewiesen. Die Schließung des Promotionsverfahrens sei rechtmäßig; der Klägerin stehe kein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Annahme der Dissertation zu. Die gemäß § 40 Abs. 2 SächsHG i. V. m. § 12 der Promotionsordnung der Beklagten vom 30. März 2001 (PromO) für die Annahme der Dissertation festgelegten Maßgaben begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines …
Über diese Grenze kann sich das Gericht auch nicht mit Hilfe von Sachverständigengutachten hinwegsetzen, da die Begutachtung der Leistung allein den hierzu berufenen Stellen obliegt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1983 - 7 B 38.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 181) Das Gericht ist damit auf die Kontrolle beschränkt, ob die entscheidenden Stellen von falschen Tatsachen ausgegangen sind, sie ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt haben oder ob die getroffene Entscheidung sonst die Grenzen des Bewertungsspielraums verlässt.(vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21.5.2014 - 4 K 528/11 - (juris);… Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 882 m.w.N.) Derartige Fehler sind hier nicht ersichtlich. - VG Berlin, 01.07.2022 - 12 K 233.20
Staatsprüfung für ein Lehramt: Anforderungen an die schriftliche Begründung einer …
Eine solche Rügeobliegenheit besteht auch bei der vermeintlichen Befangenheit eines Prüfers (VG Leipzig, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 K 528/11 - juris Rn. 31;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 347).
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