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Rechtsprechung
   FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16 E, G, U, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49298
FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2019,49298)
FG Münster, Entscheidung vom 20.12.2019 - 4 K 541/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2019,49298)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 4 K 541/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2019,49298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung | Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels Tabellenkalkulationsprogramms

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung - Schätzung bei Kassenführungsmängeln, Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts, Unsicherheitszuschlag, Verböserungsverbot in Klageverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Dementsprechend können Einnahmen wie Ausgaben zu Kontrollzwecken nicht nur durch schriftliche Aufzeichnungen, sondern auch durch jede andere Maßnahme festgehalten werden, die es ermöglicht, die Daten abrufbereit zu konservieren (BFH-Urteil vom 20.03.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992).

    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss, charakterisieren (BFH-Urteil vom 20.03.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992).

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

    Ermessensleitend ist dabei das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, m. w. N.).

    Rn. 26 Das Kassenbuch ist wesentlicher Teil der Buchführung, zumal wenn der Steuerpflichtige - wie vorliegend der Kläger - nach der Art seines Unternehmens vorwiegend Bargeschäfte tätigt (BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, m. w. N.).

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Zur Wahrung der sog. Kassensturzfähigkeit hätte er die entsprechenden Bewegungen aber aufzeichnen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).

    Rn. 36 Die Schätzung muss jedoch folgerichtig durchgeführt werden und den Umständen des Einzelfalles gerecht werden (vgl. BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Rn. 51 Da aufgrund der Schätzung des Senats die Rohgewinnaufschlagsätze unterhalb des mittleren Rohgewinnaufschlagsatzes (2010 und 2011) bzw. - entsprechend der Preiserhöhung im Streitjahr 2012 - rund drei Prozentpunkte darüber liegen (2012) sowie der höchste der einschlägigen Reingewinnrichtsätze nicht überschritten ist, bestehen zur Überzeugung des Senats keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Schätzung (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das FG in der Lage ist, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen (BFH-Urteil vom 28.05.1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Rn. 50 Insoweit zieht der Senat zur Überprüfung seiner Schätzung die amtliche Richtsatzsammlung heran, die Grundlage einer anerkannten Schätzungsmethode ist (vgl. BFH-Beschluss vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219).
  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Um diesen Grundgedanken zu verwirklichen, müssen im Wege der Verprobung die Geldflüsse innerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen nachvollzogen werden (BFH-Urteil vom 08.11.1989 X R 178/87, BFHE 159, 20, BStBl II 1990, 268).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Rn. 44 Im Rahmen der Bestimmung eines angemessenen und zutreffenden Sicherheitszuschlages ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.05.2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei …

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
    Die Aufzeichnungen sind veränderbar, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden und erfüllen so auch nicht die Voraussetzung des § 146 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO (vgl. Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 17.9.2015 2 K 253/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 243; FG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2008 16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256;… Märtens in Gosch, AO/FGO, § 146 AO Rz. 90).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung - …

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 253/14

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietungsleistung bei Überlassung möblierter …

  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen; …

  • FG Schleswig-Holstein, 28.08.2023 - 3 K 25/22

    Zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung und zur Schätzungsmethode …

    Damit kam es schließlich auch nicht mehr darauf an, ob und wie die Barentnahmen korrekt erfasst wurden (hierauf stellt die Berichterstatterin im AdV-Verfahren ab), insbesondere ob die gewählte Software hierzu ausreichend ist (verneinend etwa für "Excel"-Tabellen: FG Hamburg, Urteil vom 17. September 2015 - 2 K 253/14 -, juris, und Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 V 144/17 -, juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 V 2105/11 A (K,G,U,F) -, juris; FG Münster, Urteil vom 20. Dezember 2019 - 4 K 541/16 E,G,U,F, a.a.O.).
  • FG Hessen, 25.09.2024 - 7 K 1869/19

    Ermittlung von geldwerten Vorteilen durch die Überlassung von Dienstfahrzeugen an …

    Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO); denn es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung unter Anwendung allgemein anerkannter Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. Dezember 2019 4 K 541/16 E, G, U, F, juris).
  • FG Hessen, 29.01.2026 - 7 K 98/22
    Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO); denn es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung unter Anwendung allgemein anerkannter Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. Dezember 2019 4 K 541/16 E, G, U, F, juris).
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