Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der Approbation wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91
Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch - …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02
Anders als bei Fällen des Widerrufs der Approbation wegen Unzuverlässigkeit, wo es auf die Prognose ankommt, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird, wird beim Tatbestand der Berufsunwürdigkeit das Ansehen des ärztlichen Berufsstandes um des Vertrauens willen geschützt, das die Öffentlichkeit den Angehörigen des Arztberufes entgegenbringen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92
Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02
Indessen ist es nicht erforderlich, dass die Straftaten, die die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zur Folge haben, im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85, NJW 1987, 1502 sowie Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804;… BVerwG, Beschluss v. 28.08.1995, Buchholz aaO., Nr. 91). - VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85
Berufserlaubnis für Zahnarzt
Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02
Indessen ist es nicht erforderlich, dass die Straftaten, die die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zur Folge haben, im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85, NJW 1987, 1502 sowie Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804;… BVerwG, Beschluss v. 28.08.1995, Buchholz aaO., Nr. 91).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. April 2003 - 4 K 5535/02 - wird zurückgewiesen. - VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 364/06
Arzt; Behandlung; Behandlungsverhältnis; Beruf; Berufspflicht; Charakter; Delikt; …
Jedenfalls für den Fall, dass aus der Begehung der Straftaten auf charakterliche Fehlhaltungen des Arztes zu schließen ist, die den für eine ärztliche Tätigkeit erforderlichen charakterlichen Eigenschaften entgegenstehen, kann eine solche Neigung bei der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit eines Arztes vergleichbar schwer wiegen wie die Begehung einer überdurchschnittlich schwerwiegenden Straftat, die anerkanntermaßen den Schluss auf eine Berufsunwürdigkeit auch dann zulässt, wenn sie nicht einem Verstoß gegen Berufspflichten verbunden gewesen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urt. vom 25.05.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804; VG Regensburg, Beschl. vom 22.10.2001 - RN 5 S 01.1803 - VG Stuttgart, Beschl. vom 16.04.2003 - 4 K 5535/02).
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