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Rechtsprechung
   VG Weimar, 18.02.2003 - 4 K 650/02.We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29773
VG Weimar, 18.02.2003 - 4 K 650/02.We (https://dejure.org/2003,29773)
VG Weimar, Entscheidung vom 18.02.2003 - 4 K 650/02.We (https://dejure.org/2003,29773)
VG Weimar, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 4 K 650/02.We (https://dejure.org/2003,29773)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.07.1963 - II C 157.60

    Gesetzlicher Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf …

    Auszug aus VG Weimar, 18.02.2003 - 4 K 650/02
    Sonst würde die gesetzliche Regelung leer laufen (zu einem ähnlichen Fall, in dem die [Ruhestands-] Regelung nur Sinn bei Ausschluss fiskalischer Erwägungen in der Ermessensentscheidung ergab: BVerwG, U. v. 02.07.1963 - II C 157.60 - BVerwGE 16, 195 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 1 A 1637/12

    Versetzung in den Ruhestand auf Antrag Antragserfordernis Antragsaltersgrenze …

    Rn. 50 Vgl. zur Praxis gesonderter Antragstellungen auch VG Würzburg, Urteil vom 25. März 2014- W 1 K 13.920 -, juris, Rn. 2; VG Weimar, Urteil vom 18. Februar 2003 - 4 K 650/02.We -, juris, Rn. 3; VG Ansbach, Urteil vom 16. November 2004 - AN 1 K 04.01415 -, juris, Rn. 2, 3 (jeweils im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung).
  • VG Meiningen, 08.03.2007 - 1 K 1075/03

    Recht der Landesbeamten; Voraussetzungen für die Bewilligung eines …

    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21/03 -, BVerwGE 120, 382 m. w. N.; vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003 - 4 K 650/02.We -, ThürVBl 2003, 231).

    Ein anderes Verständnis dieser Tatbestandsvoraussetzungen würde ansonsten die gesetzliche Regelung leerlaufen lassen (so auch VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003, a. a. O.).

    Ein subjektives Recht auf uneingeschränkte Gewährung von Altersteilzeit eröffnet die Regelung gerade nicht (so auch VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003, a. a. O.).

    § 13 Abs. 4 GKG a.F. findet für Klagen auf Gewährung von Altersteilzeit keine Anwendung, weil Streitgegenstand nicht die Beendigung eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses ist (so auch HessVGH…, Beschluss vom 06.06.2006, a.a.O. und VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003, a.a.O.).

  • VG Mainz, 03.03.2004 - 7 L 120/04

    Polizeikommissar - Keine Teilzeitbeschäftigung wegen Personalmangels

    Auf einer ersten Stufe ist zu prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 80 a LBG vorliegen, insbesondere ob der beantragten Teilzeitbeschäftigung dienstliche Belange entgegen stehen; ist dies der Fall, so ist der Antrag abzulehnen (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 4 K 650/02.We -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 09. Oktober 2003 - 1 K 676/01 -, juris).
  • VG Lüneburg, 16.08.2006 - 1 A 93/05

    Anspruch auf Altersteilzeit (Blockmodell) bei Fehlen eines Personalüberhangs.

    Die oben erwähnten (engeren) dienstlichen Belange sind also in erster Linie mit dem allgemeineren öffentlichen Interesse, das dem o.a. Gesetzeszweck entspricht, abzuwägen (vgl. VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003 4 K 650/02.We -, Juris, S. 6).".
  • VG Göttingen, 10.03.2004 - 3 A 3212/02

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Ermessen; Ermessensentscheidung; …

    Die oben erwähnten (engeren) dienstlichen Belange sind also in erster Linie mit dem allgemeineren öffentlichen Interesse, das dem o.a. Gesetzeszweck entspricht, abzuwägen (vgl. VG Weimar, Urteil vom 18.02.2003 4 K 650/02.We -, Juris, S. 6).
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