Rechtsprechung
| FG Hamburg, 03.09.2009 - 4 K 8/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zollschuldentstehung gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. a - Heilung - außergewöhnliche Umstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollschuldentstehung gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollschuldentstehung gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- busradar.de (Kurzinformation)
Unternehmen muss behördliche Fristen einhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.11.1999 - C-48/98
Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …
Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 4 K 8/09
Die plötzliche Erkrankung von Mitarbeitern oder deren Urlaubsabwesenheit, die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Probleme mit der Anwendung eines zur Zollabwicklung entwickelten DV-Systems stellen keine Umstände dar, die eine Verlängerung der Frist des Art. 49 Abs. 1 Zollkodex rechtfertigen können (EuGH, Urteil vom 11.11.1999, C-48/98).
- FG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 125/13
Zollrecht: Auswirkung einer Pflichtverletzung im Bereich der Fristüberwachung auf …
Ein Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass ein Mitarbeiter kurzfristig ausfällt, und sicherstellen, dass eine zuverlässige Vertretung erfolgt; Ausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitsfehler von Vertretern zählen zu den Ereignissen, mit denen jeder Wirtschaftsteilnehmer bei Ausübung seines Gewerbes rechnen muss und denen er regelmäßig ausgesetzt ist (FG Hamburg, Urteil vom 03.09.2009, 4 K 8/09).
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